Akte 
Sitzung 23. Juli 1953
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Nach kürzer Debatte , in der alle Fraktionen die Notwendigkeit der m der Alleestrasse auszuführenden Arbeiten anerkennen stimmt der Stadtrat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung und auch den Finanzierungsplänen zu# Mit der Zustimmung zu diesen Plänen ist auch die Rückstellung der in diesen Plänen vermerkten Baumaßnahmen einstimmig genehmigt.

fl

Punkt 5

Abänderung des geplanten Ausbaues der Gelbachstrasse.

Mit der Behandlung dieses Punktes im Finanzderungsplan zu Punkt 4-Umbau der Alleestraße- hat der Punkt 5 seine Erledigung gefunden.

Die Arbeiten in der Celbachstrasse sind zurückgestellt bis

1954.

Punkt 6

rtrag des Josef Reusch um Genehmigung zur Überbrückung fdes Stadtbaches in der Alleestrasse.

Herr Bürgermeister gibt bekannt, dass Herr Josef Reusch, der in der Alleestrasse im Hause Homann eine Reparaturwerkstatt unterhält, dam^Hause gegenüber von der Firma Otto Quirmbach ein Grundstück erworbenahm auf diesem Grundstück eine Reparaturwerk= statt und später auch ein Wohnhaus zu errichten. Nach dem Bebauungst plan ist das Gelände als Jndustriegelände vorgesehen. Zur Br = Schliessung des Geländes ist der Bau einer Strasse von der All = maahhauserstrasse vorbei an dem Haus Rossbach vorgesehen. Reusoh kann zunächst sein Grundstück nicht erreichen, die Stadt kann aber wegen diesem einen Gebäude nicht sofort tpeine Strasse bauen.

Um eine Zufahrt zu seinem Grundstück zu erhalten bittet Reusch um vorläufige Genehmigung zur Überbrückung des Bachbettes.

Die Zufahrt von der Bundesstrasse zum Stadtbach wurde ihm vom Strassenbauamt Diez bereits genehmigt.

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor,.folgenden Beschluß zu fassen: *

Die Genehmigung zur Überbrückung des Stadtbaches auf jec derzeitigen Widerruf wird erteilt und zwar unter folgenden Be = dingungen:

1) Bei der Anlage der Überbrückung ist ein genügend großes Durchflussprofil herzustellen.

2) Nach Anlage der im Bebauungsplan vorgesehenen Strasse ist die Brücke restlos zu entfernen und auch die Aufschüttung, da%f dieser Beil als Grünanlage vorgesehen ist.

3) Für Unterhalt der Zufahrts-und Brückenanlage( Reinhaltung des Bachbettes unter der Brücke) hat ebenfalls Reusch Sorge zu tragen.

4) Die Herstellung der Wasser- und Lichtanschlüsse hat Reusch

auf seine Kosten herzustellen.

5) Die Reusch zu erteilende Genehmigung ist durch einen notariellen Vertrag festzulegen.

6( Für die Benutzung des Bachbettes ist von Reusch eine An = erkennungsgebühr festzulegen, die ebenfalls im Vertrag aufzu = führen ist.

Einstimmig stimmt der Stadtrat dem Beschluas, wie von der Verwaltung vorgeschlagen , zu.

Punkt 7 %

Verschiedenes.

Bildung eines Ortsausschusses der Jugendpflege.

Herr Bürgermeister gibt bekannt, dass auf Anweisung des Herrn

Landrat