Akte 
Sitzung 11. Juni 1953
Entstehung
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Punkt 4

Bricht and Beschluss über die Abfindung des Hos= jjtalfonds für nicht geliefertes Deputatholz.

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Der Hospitalfomds hat einen grundbuchamtlich einge= tragenen Anspruch auf Lieferung von jährlich 36 rm Buchen = Scheitholz, somit verbrieftes Recht. Diese Lieferung ist den den Jahren 1948 - 1951 nicht mehr oder nur teilweise erfolgt. Nach Anrechnung des teilweise gelieferten Holzes, hat der Hos= pitalHonds aus diesen Jahren noch einen geldlichen Anspruch von jährlich 500'-D.M. Ergibt einen Gesamtbetrag von 2000-D.M. Ab 1952 ist die ordnungsgemäße Verrechnung erfolgt.

Die Verwaltung schlä&t vor, den Hospitalfonds für das nicht gelieferte Deputatholz zu entschädigen und zwar durch Zahlung der 2000- D.M. Verrechnung soll unter " Holzwerbungs= kosten f953 " die durch Mehreinnahmen gedeckt werden, erfol = gen.

Einstimmig stimmt der Städtrat dem Vorschlag zu.

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Funkt 5

Regelung der Wasserabgabe an das Hospital ( Altersheim)

Das Hospital hat bisher für pro verbrauchten cbm Wasser 10 Pfg an die Stadt gezahlt. Eine gänzliche Frei = Stellung von der Zahlung des Wassergeldes könnte zum Anlaß werden, dass es mit der Sparsamkeit im Wasserverbrauch nicht 7^ mehr genau genommen wird. Jn Anbetracht der schlechten finan= ziellen Lage des Hospitalfonds schlägt jedoch die Verwaltung und zwar im Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschuss des Hos= pitalSonds vor, die Wasserabgabe an den Hospitalfonds( Alters^ ' heim ( wie folgt zu regeln:

Das städtische Wasserwerk liefert pro Tag und Heim= insasse einschließlich des zum Altersheim gehörenden Perso = nals 100 Liter Wasser kostenlos. Die darüber hinausgehende Menge ist mit dem üblichen Satz von 40 Pfg pro cbm voll zu be= zahlen.

Einstimmig stimmt der Stadtrat diesem Vorschlag zu.

Punkt 6

eiätellung der Stiftung vom Verwaltungskostenbeitrag.

Die beiden Stiftungen der Stadt, der Hospitalfonds und der Almosenfonds haben bisher an die Stadt einen Verwaltungen kostenbeitrag gezahlt. Der Hospitalfonds 200-D.M. der Almosen= fonds 5o- D.M. jährlich. Jn Anbetracht der schlechten finan= ziellen Lage der beiden Fonds, will die Verwaltung fortan die Verwaltungsarbeit kostenlos machen. Der Verwaltungsausschuss des Hospitalfonds stellte in seiner Sitzung vom 2.6. d. J.eben= falls Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Verwaltungs= kostenbeitrages.

Einstimmig fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

Die Zahlung der Verwaltungskostenbeiträge des Hospital = fonds und des Almosenfonds an die Stadt Montabaur entfällt ab 1. April 1953.

Punkt 7

1 eines Mitgliedes in den Bauausschusse

Der in der Stadtratssitzung vom 9.April 1953 gewählte Strassenbauinspektor Jertz hat laut Schreiben vom 2o. April d. J. die Wahl nicht angenommen.

Beigeordneter Fehl schlägt Herrn Jng. Christian Berg vor. Einstimmig stimmt der Stadtrat diesem Vorschlag zu.