Bisher ist über die Höhe der durch den Bürgermeister niederzu = schlagenden oder zu erlassenden Steuerbeträge irgend ein Beschluß *i durch den Stadtrat nicht gefasst worden. Wenn auch bisher aus ^
Billigkeitsgründen in einem nur sehr geringfügigen Umfang Steuern usw. erlassen wurden, so ist es doch richtig festzustellen, wie diese Angelegenheit fortan zu regeln ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
" Der Bürgermeister wird ermächtigt, Erlasse im Wege der Billigkeit wie folgt vorzunehmen:
Grundsteuer A im Einzelfalle bis zu einem Jahresbetrag von 2
" B im Einzelfalle bis zu einem Jahresbetrag von 5!
Gewerbesteuer im Einzelfalle bis zu einem Jahre sbe trag wn 10{
Müllabfuhr und Pachten unbegrenzt.
Beträge über diese Summen hinaus sind durch den Finanzausschuss) zu entscheiden.
Nach eingehender Debatte, an der sich auch Stadtinspek tor Kunst beteiligt, stimmt der Stadtrat einstimmig dem Vorschlag de: Verwaltung zu.
Punkt 3 ^
Bericht und Beschluss über den Vertrag mit der Mittel= rheinischen Gas-und Energieversorgung über den Bau der Gasleitung.
Mit der Mittelrheinischen Gas-und Energieversorg vertreten durch Herrn Direktor Dassel und seinen techn. i Jngenieur Herrn Matthäus hat Herr Bürgermeister im Beise
der Herren , Stadtrentmeister Gilles und Stadtbaumei stei feiler am 5. Juni d. J. in seinem Amtszimmer verhandelt- Bürgermeister Kraulich berichtet über die Verhandlungen}^ Anschliessend gibt der Bürgermeister den Vertrag mit deii bei diesen Verhandlungen erzielten Änderungen bekannt.
Der Stadtrat hat zu beschliessen, ob der Vertr abgeschlossen werden soll oder nicht. Hauptpunkte bei d sem Beschluss sind:
a) Höhe der Konzessionsabgabe
b) Dauer des Vertrages.
Bei der Konzessionsabgabe ist eine gleitende Abgabe j- gesehen. ^
Bsgiim ^2 j/2."vH bei Verkauf zwischen 4o-50 cbm/Kopf ge? registriertes Eia wohnerzahl und Jahr
bis 8 vH bei 80 cbm /Kopf der registrierten Ein = wohnerzahl und Jahr.
Auf einen festen Betrag ließen sich die Vertreter der Gas-und Energieversorgung nicht ein. Vorerst wird ds her die Stadt aus der Gasversorgung keinen Nutzen ziehe Jn der Debatte, an der sich alle Fraktionen beteiligen, sind sich letzten Endes die Fraktionen darüber einig,das * im Jnteresse der Bevölkerung eine ablehnende Haltung
nicht eingenommen werden kann. Einstimmig fasst der S*ta^ rat folgenden Beschluss:
Der Vertrag ist auf die Bauer von 4o Jahren abzuschliessen. Jn den Vertrag ist die gleitende Kon Zessionsabgabe aufzunehmen. Herr Bürgermeister wird be s auftragt, vor Abschluss des Vertrages bei anderen Orten die bereits Gasanschluss haben Erkundigungen einzuziehen wie dort die Konzessionsabgabe gehandhabt wird. Evtl.' können vor Unterzeichnung des Vertrages günstigere Abga ben erzielt werden.
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