Akte 
Sitzung 23. April 1953
Entstehung
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d)

Familien Dis 2 Personen in Grundstücken mit Wasserklosett 2,60 D.M.

Familien bis 4 Personen in Grundstücken mit ^sserklosett 3 , 3 o D.M.

monatlich.

i

Funkt 3

Verkauf eines Grundstückes aus dem Almosenfonds,

Jm naugel^nde der Stadt in der Sommerwiese liegt nocn ein Grundstück, das dem Almosenfonds gehört. Es handelt sich das Grundstücke Gemarkung Montabaur, Flur 2 , Parzellen ...r, 161/1 161/2 u.161/3. Die Parzellen 161/1 u.161/2 soll das evangelische nilfswerk erhalten, das auch die 4 neben dem frag= liehen Grundstück des Almosenfonds liegenden nauplbtze erwirbt. Die Parzelle 161/3 fällt in die zukünftige Strasse und müsste von der Staut erworben werden. Gesamtgröße der Parzellen 161/1 u. 161/2 = 3,92 ar und der Parzelle 161/3 = 3,13 ar.

Die Verwaltung schlagt als Preis je lute 30- D.M. vor. Aus dem Erlös soll für den Almosenfonds ein anderes Grundstück erworben werden. o

Einstimmig fasst der Stadtrat folgenden Beschluss :

Der verkauf der Grundstücksparzellen Gemarkung Montabaur, Flur 2, j.,r). 161/1,161/2,insgesamt 5,92 ar an das evangelische hilfswerk und die Parzelle 161/3 = 3,13 ar an die Stadt Montaba

^ wird genehmigt. ; ' . ^

Je nute sind 3 oD.M. zu zahlen. Aus dem Erlös ist für de:

Almosehfonds ein anderes Grundstück zu erwerben.

.

Punkt 4

Geschäftsordnung des Stadtrates.

t<n uer Stedtratssitzung vom 27 . nove.mber 1952 war ein Ausschuss zur Überprüfung der Geschäftsordnung für den Stadtrat d<=r Stadt Montabaur gewählt worden. Dieser ^Ausschuss hat in = zwischen getagt und liegt heute dem Stadträt die Ge., chäftsordnu mit ihren nnderungen vor. Bürgermeister Fraulich gibt di^ Än == derungen bekannt.

Einstimmig stimmt der Stadtrat den Änderungen in der G schäftsordnung zu.

Funkt 5 , ^I^

verschiedenes.

Verlängerung der Polizeistunde in den Sommerma&ten auf 1 Uhr.

.Bürgermeister Eraulicn verlies st den Antrag des nezi verDandes des Rotel-una Gasusbättengewerbes vom 14 April d. J mach § 2 Absatz 3 der LandespoÄzeiverordnung Über die Polizei ; stunde in Gast-und Schankwirtschaften vom 28 .August 1 952 daif d Beginn der Polizeistunde auf 1 Uhr nur dann hinausgeschoben w den, wenn die Zustimmung der Gemeindevertretung vorliegt,Weite hat die Ortspolizeibehörde vor derEntscheidung die Berufsvertr tung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer des Gaststättengewer zu hören.

Einstimmig gibt d^r Stadtrat seine Zustimmung zum neg der Polizeistunde auf 1 Uhr und zwar während den Sommermonate