Setzungen, Neubau von Strassen usw. wurden besonders hervor= gehoben. Bürgermeister fraulich erklärt anschliessend, dass es für die Verwaltung in diesem Jahre keine leichte Arbeit wa§ den Haushaltsplan aufzustellen. Wichtige Sachen mussten erfa; im übrigen aber um den Plan auszugleichen mit größter Sparsac keit vorgegangen werden, Was die Wassergelderhöhung anbetrif'i] so musste diese, um die dringend notwendig werdenden Arbeite] an dem Wasserleitungsnetz der Stadt Montabaur in uen nächster] 10 Jahren ausfübren zu können, unbedingt eintreten. Es handek sich um ein derartig großes Projekt, dass nur auf diesem Wege! fianziert werden kann. Auch der Finanzausschuss musste dieses] anerkennen und stimmte er einstimmig diesem Plan wie auch dem] gesamten Haushaltsplan zu.
Bürgermeister stellt nunmehr den Haushaltsplan zur]
Deoatte. g^pt^he Fraktionen, die übrigens den Haushaltsplan in ihren Fraktionssitzungen bereits durchberaten hatten, müssen anerkennen , dass dfe Verwaltung im Kähmen des Möglichen allej getan hat, um zu einer guten Lösung zu kommen. Beigeordneter Pehl und Stadtrat Germann betonen dieses mit besonderem Bachd]j Stadtrat Kuntermann ist der Ansicht, dass für die Kleinrentna und für Familien die über ein geringes Einkommen verfügen, daj Wassergeld zu noch sei. hier müsse eine Änderung geschaffen wa den. Bürgermeister nraulibh erklärt hierzu, dass diesem Persoj kreis durch Ermässigung oder ..achlass des Wassergeldes soweit dieses zu verantworten sei^weitgehend geholfen werdet Stadtra Kuntermann nimmt hiervon Kenntnis und zieht seinen Antrag zuM Beigeordneter Pehl dankt namens des Stadtrates dem nerrn ni germeister und auch der Verwaltung für die bei Aufstellung de Haushaltsplanes geleistete Arbeit. Bürgermeister Kraulich veri sichert, dass die Verwaltung auch in diesem Jahre bemüht sein! wird, alkes herauszunolen u& so sparsam wie möglich zu wirt schäften.
Die Abstimmung über den Haushaltsplan ergibt, einstig
Annahme.
Einstimmig wird auch die nachstehende Raushaltssatzuij die nerr Stadtrentmeister Gilles bekannt gegeben hatte ,gene]
naushaltssatzung,
Auf Grund des § 87 der ^emeindeordnung Rheinland-Pfalz wir< für das Rechnungsjahr 1953 nach dem Bewchluss des Stadtrates 23.4.1953 folgende naushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1§53 wird im ordeut liehen Haushaltsplan ausserordentlichen Raushaltspl;
in der Einnahme auf 837 79G-DM in der Einnahme auf 0,- D.M.j
in der Ausgabe auf 337 79u-Dm in der Ausgabe auf 0,- Dm
festgesetzt,
.$ 2
Die Steuersätze( nebesätze7 für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1 ) Grundsteuer :
a) für Land-u. forstwirtschaftliche Betriebe ( A)
b) für Grundstücke (n)
2) Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag u.Kapital
b) nach der Bonnsumme
f
Hebesatz
Hebesatz
Hebe satz Hebesatz

