Akte 
Sitzung 22. Januar 1953
Entstehung
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Punkt 5

Änderung des Stellenplanes der Polizeiverwaltung.

( Kommissarstelle )

Bürgermeister Kraulich gibt bekannt, dass laut Ver= fügung der Bezirksregierung in Montabaur vom 24.September 19% der Stellenplan der Stadt Montabaur folgende Polizeibeamten= stellen enthalten müsste:

1 Kommissar

1 Meister

3 Wachtmeister bezw.Oberwachtmeister / Hauptwachtmeister.

zus. 5 Stellen.

Jn dem bisherigen Stellenplan waren zeichnet. 2 Meister u. 3 Wachtmeister Hauptwachtmeister.

Nach kurzer Bebatte genehmigt der den neuen Stellenplan.

auch 5 Stellen ver = bezw.Oberwachtmeister/

Stadtrat einstimmig

Punkt 6

Punkt 6 erschiedenes

Verschiedenes. ' .

Antrag des Verwaltungsangestellten Reinhard Sonnenschein' auf Übernahme von 2/3 des Schulgeldes für die Teilnahme am. II. Verwaltungslehrgang. Schulgeldbetrag monatl. 12- DM

Herr Bürgermeister schlägt vor, dem Antrag zuzustimmen.

Er begründet seinen Vorschlag wie folgt: Z.Zt. hat die Stadtverwaltung durchweg ältere Beamte, mit deren Aus= scheiden einmal gerechnet werden muss. Es ist nun selbst-, verständlich,dass dafür zu sorgen ist , ? dass bei

ihrem Ausscheiden ein guter Nachwuchs vorhanden ist.

Einstimmig ist der Stadtrat mit der Übernahme von 2/3 des Schulgeldes = monatlich 8- D.M.einverstanden. Herrn Sonnenschein wird jedoch zur Auflage gemacht, dass wenn er die Stadtverwaltung innerhalb von 3 Jahren ver = lässt, den anteilmäßigen Kostenbetrag zurückerstatten mus^

' ^

trag" der"Rarnevalistisehen Arbeitsgemeinschaft ntabaur auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von O-D.M. zu den Kosten des Fastnachtszuges 1953/

Herr Bürgermeister teilt mit, dass für diesen Zweck im Haushaltsplan 500- D.M, eingesetzt sind. Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, dass dieser Betrag zu den Kosten des Fastnachtszuges zugestauert wird.

erscniedenes.

rhebung der Vergnügangsstaucrn.

Stadtinspektor Kunst verliest einen Erlass der Landes= regierung Rheinland-Pfalz- Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau von 5.9.1952 betr. Erhebung der Vergnügungs­steuern. Nach diesem Erlass sind die Gemeinden gebunden, 'Sich sträng an die ergangenen Anweisung nnä'Bestimmungei

zu halten, pe;r Stadtrat nimmt Kenntnis. Stadtrat Michel führt hierzu aus, dass es für die Vereine eine große Härte sei, die hohe Vergnügungssteuer aufzubringen. Unte ; den gegebenen Umständen sei es kaum mehr^möglich, Veran= staltungen durchzuführen. Bürgermeister Kräulich erwidert dass die Stadtgezwungen sei, die ergangenen Bestimmungen durchzuführen.Die Stadt unterliegt der Kontolle der Ober