Eine Einigung über den Kaufpreis wurde noch nicht erzielt. Die Verwaltung will versuchen;Frau Volkmann zu veranlassen, einen Teil ihres Geländes am Himmelfeld in Tausch zu geben.
Es wird dem Stadtrat vorgeschlagen, folgenden Beschluß zu fassen:
1. ) An den Kaufmann Schröder werden zum Preise von 20,— DM
je Rute verkauft die Parzelle 304/4309 in der Flur 22 ganz und die Parzellen 300/4309 und 302/4309 in der Flur 22 zu dem gewünschten Teil.
Außerdem übernimmt Schröder die Vermessungs- und alle sonstigen Kosten.
2. ) Der verbleibende Rest der Parzellen ist der Firma Volkmann
zum gleichen Preis anzubieten. Der Stadtrat ist auch mit einem Tausch mit Volkmann'schem Besitz am Himmelfeld, der an das Hotelgelände anschließt, einverstanden. Das stadteigene Gelände ist dann mit 20,—DM je Rute, das Gelände Volkmann am Himmelfeld mit 17,50 DM je Rute zu bewerten. Lehnt die Fa. Volkmann beide Möglichkeiten ab, ist sie aufzufordern, den mit Schutt überschütteten Teil des städt. Geländes am Aubach zu räumen und die Grundstücksgrenzen wieder ordnungsgemäß herzustellen.
Der Stadtrat ist einstimmig mit dem vorstehenden Beschluß einverstanden, bittet aber den Verkauf nicht daran scheitern zu lassen, wenn Frau Volkmann für die Tauschgrundstücke auch 20,— DM verlangt. Oberrentmeister Gilles macht darauf aufmerksam, daß dann die Stadt noch an Frau Volkmann zahlen müßte. Der Stadtrat ist auch unter den Umständen damit einverstanden.
c) Kaufantrag v. Krüchten.
Der Antrag Krüchten lag dem Stadtrat in der Sitzung am 31-8.56 vor. Der Antrag fand keine Erledigung und wurde an den Bauausschuß verwiesen.
Nach einer Ortsbesichtigung am 3-9- durch den Bürgermeister, Baumeister und Oberrentmeister befaßte sich der Bauausschuß am 4-10.56 mit der Angelegenheit.
Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag v. Krüchten abzulehnen und zwar aus folgenden Gründen:
1. Der massiv gebaute Schuppen, den Herr v. Krüchten mit dem dazugehörigen Gelände erwerben will, ist noch an die Kevag vermietet, die ihn als Lagerraum benutzt.
2. Wenn die Kevag die Räume des ehemaligen E-Werkes und damit den Schuppen aufgibt, soll der Schuppen dem städt. Bauhof zugewiesen werden, der bis heute noch keinen verschließbaren eigenen Lagerraum besitzt.
3. Besteht die Möglichkeit, daß v. Krüchten sich einen Schuppen durch Überbauung seiner eigenen Parzelle 3108 schafft.
Die Sondergenehmigung wäre durch die Baupolizeibehörde zu erteilen.
Der Stadtrat ist ebenfalls für eine Ablehnung des Kaufantrages und faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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