Zu. c) Frl. Mies mu.ß von ihrem Gartengrundstück einen Teil zur Verlängerung der Straße B abgeben. Hiergegen erhebt sie Einspruch. In früheren Kartenunterlagen war der projektierte Weg bereits vorgesehen. Der Einspruch ist als unbegründet zurückzuweisen. Würde dem Einspruch stattgegeben, müßte der Kanal, der an ihrem Grundstück entlangläuft, herausgerissen werden.
Frl. Mies wird für die Abgabe des kleinen Streifens angemessen entschädigt. Für den Anbau von Gemüse usw. verbleibt ihr noch genügend Land.
Stadtrat Germann äußert gegen die Vorschrift der Bauweise Bedenken. Er bittet darum, daß festgelegt wird, daß höchstens 2geschossig^ gebaut werden darf..
Herr Bürgermeister wendet hiergegen ein, daß die Bauweise im Plan genau festgelegt werden muß und so schwerlich genehmigt wird. Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
Der Einspruch der Frl. Mies wird zurückgewiesen. Den vorgeschlagenen Änderungen in Sache Hübinger und dem Grundstück Weyand wird zugestimmt.
Bauweise im Bebauungsplan "Peterstor" nicht über zweigeschossig. Sollte die Aufsichtsbehörde dieses ablehnen, müßte dann entsprechend des Vorschlages der CDU die Bauweise genau festgelegt werden. * *
Punkt 9
Straßenbenennung im Baugebiet "Peterstor".
Die Verwaltung schlägt vor, die Straße, die die Verbindung von der Peterstorstraße nach der Gelbachstraße darstellt "Paehler- straße" und die jetzige Paehlerstraße mit "Karl Walter-Straße" zu benennen.
Einstimmig ist der Stadtrat hiermit einverstanden.
Punkt 10
Verschiedenes
Anderweitige Verwendung der Rücklage zur Ansiedlung von Industrie.
Im Rechnungsjahr 1953 wurde mit der Ansammlung einer Rücklage zur Ansiedlung von Industrie begonnen. Sie hat bis heute eine Höhe von 21.100,— DM erreicht.
1953 bestanden noch gute Aussichten für die Niederlassung eines größeren Werkes in Montabaur. Weil das vorgesehene Gelände nicht die Möglichkeit des Anschlusses an die Eisenbahn hatte, hat die Werksleitung sich leider anders entschieden. Die angesammelte Rücklage wird zumindest in nächster Zukunft für den gedachten Zweck nicht mehr benötigt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Rücklage zur Ablösung der Vermögensabgabe zu verwenden. Der Stadtrat hat grundsätzlich dieser Verwendung schon zugestimmt. Es ist jedoch noch ein direkter Beschluß zu fassen.
Einstimmig beschließt der Stadtrat:
Da die Rücklage für Ansiedlung von Industrie nicht mehr zweckentsprechend verwandt werden kann, ist sie in eine Rücklage zur Ablösung der Vermögensabgabe umzuwandeln und im Rechnungsjahr 1955 entsprechend zu verwenden.
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