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Mit diesem Punkt ist die öffentliche Sitzung beendet. Die im Zuhörerraum anwesenden Personen sowie die Herren der Presse verlassen den Sitzungssaal. Es folgt eine kurze Pause.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung ist zunächst zu beschließen, ob die in nichtöffentlicher Sitzung angesetzten Punkte in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen. Einstimmig beschließt der Stadtrat, diese Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
Herr Bürgermeister stellt nach dieser Abstimmung die Öffentlichkeit wieder her. Da keine Personen im Zuhörerraum erscheinen, folgt die nichtöffentliche Sitzung.
Punkt 1a
Verkauf eines stadteigenen Baugrundstückes an den Landwirtschaftsrat Dr. Hermann Zillich.
Der Landwirtschaftsrat Dr. Hermann Zillich beantragte den käuflichen Erwerb des stadteigenen Baugrundstückes Flur 47 Parzelle 49 "Auf der Wölfchesbitz". Das Grundstück ist 6,98 ar groß. Es handelt sich um den 2. Bauplatz rechts in der Mons Tabor Straße.
Dr. Zillich, der z.Zt. seine Dienststelle noch in Westerburg hat, will auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten, in dessen Erdgeschoß seine Dienststelle (Tierzuchtamt und Landbauaußenstelle) untergebracht werden soll.
Der Stadtrat, der es begrüßt, daß die Dienststelle nach Montabaur kommt, ist mit dem Verkauf einverstanden.
Beigeordneter Pehl bittet darum, Herrn Dr. Zillich nahe zu legen, möglichst einen einheimischen Bauunternehmer die Arbeiten ausführen zu lassen. - '
Einstimmig wird folgender Beschluß gefaßt. '
Der stadteigene Bauplatz "Auf der Wölfchesbitz" Flur 47 Parzelle 49 in der Größe von 6,98 ar wird an die Eheleute Dr. Hermann Zillich zum Preise von 100,— DM_je je Rute verkauft. Der Käufer verpflichtet sich, im Laufe des Jahres 1956 dort selbst ein Wohnhaus zu errichten, in dem außer der eigenen Wohnung die. Diensträume der Außenstelle der Landwirtschaftskammer linterzu- bringen sind. '
j Punkt 1b*
17. 5! 1956
.( 8 . 6 . !l956
Erwerb von städt. Grundstücken.
Der Altwarenhändler Schröder in Montabaur, Aubachstraße 3, hat einen Antrag vorgelegt auf Erwerb von Grundstücken, die an sein Eigentum grenzen.
Der Antragsteller wünscht, um sein Grundstück zu begradigen, käuflich zu erwerben:
a) Die Parzellen der Stadt 309/4309 und einen Teil der Parzellen 300/4309 sowie 302/4309. Ihr Flächeninhalt beträgt rd. 36 Ruten. Die an das Grundstück des Antragstellers grenzende Parzelle der Stadt ist zum größten Teil mit Schuttmassen überschüttet.
Der Rest dieser Parzelle und der zwischen dieser und dem Aubach liegenden Parzelle sind an den Rentner Heinrich Kunst für 1,50 DM jährlich verpachtet und werden als Wiese und Gartenland genutzt.
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Ms.!']
f956

