Akte 
Sitzung 17. Februar 1956
Entstehung
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Punkt 7

Antrag auf Überbrückung des Stadtbaches in der Alleestraße.

Die Firma Ferdinand Ickenroth in Montabaur hat schriftlich den Antrag gestellt, ihr die Errichtung einer Brücke über den Stadt­bach, um damit einen Zugang zu ihrem Lagerplatz zu erhalten, zu genehmigen. Um seinen Betrieb erweitern zu können, hat Ickenroth das über dem Stadtbach liegende Grundstück'Flur 22, Flurstück 3969 erworben. Die Brücke soll von der Alleestraße über die Flur­stücke Nr. 3/3954 und 50/5S45 (Stadtbach) -beide Grundstücke der Stadt Montabaur- geschlagen werden.

Bei der Firma Reusch, der der Brückenbau über den Stadtbach s.Zt. genehmigt wurde, war die Sachlage die gleiche.

Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß Ickenroth die Genehmigung unter den gleichen Bedingungen wie der Firma Reusch erteilt wird.

Punkt 8

Bebauungsplan "Peterstor" Festlegung der Bauweise und Behandlung

der Einsprüche.

Der Bebauungsplan "Peterstor" ist im Entwurf fertiggestellt. Be­vor die Ausarbeitungen erfolgen können, ist vorher die Bauweise festzulegen. Die Verwaltung schlägt vor:

1 ) Die beiden Häuser an der im Bebauungsplan bezeichneten Straße A in zweistöckiger Bauweise mit der Gipfelseite zur Straße zu er­richten.

2) Die arei Häuser an der Straße B, sowie das Haus auf dem stadt. Grundstück Flurstück 29 ebenfalls in zweistöckiger Bauweise zu erstellen.

3) Die übrigen Häuser an der Gartenstraße, Straße A und B in 1 - 1^/2 stockiger Bauweise zu errichten.

Einsprüche sind eingegangen von:

a) Eheleute Paul Hübinger,

b) Alois Weyand,

c) Frl. Katharina Mies.

Zu a) Im ersten Entwurf des Bebauungsplanes "Peterstor" war an der Grenze des Grundstückes Hübinger ein 3 m breiter Streifen als Zu­fahrtsweg eingetragen. Im jetzigen Entwurf ist auf dem Flurstück 30 von der Paehlerstraße her ein drei m breiter Streifen als Zu­fahrtsweg geschaffen. Um der Familie Hübinger für evtl. Putzarbei­ten u. sonstige Arbeiten an ihrem Wohnhaus genügend Spielraum zu lassen, schlägt die Verwaltung vor, einen 1 m breiten Streifen von dem Flurstück 31 b dem Grundstück Hübinger zuschlagen zu las­sen. Damit hätte die Familie Hübinger an dieser Grenze genügend Platz für Aufstellung von Gerüsten usw.

Zu b) Alois Weyand ist mit der neuen Grenzziehung nur dann einver­standen, wenn er zu gleicher Zeit von der Stadt den Streifen erhält, den er von seinem Grundstück an Müller abgeben muß. Letzteres kann bei der Umlegung geschehen, wenn auch der Abbruch eines Teiles des Holzhauses noch nicht sofort erfolgen kann.

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