Akte 
Sitzung 17. Februar 1956
Entstehung
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Punkt 6

Neuregelung der Müllabfuhr ab 1. 4. 1956

Laut Vertrag vom 1. 4. 1951 and 15. 5. 1951 war dem Fuhrunter­nehmer Willi Roßbach in Montabaur die städt. Müllabfuhr auf die Dauer von 5 Jahren übertragen worden. Dieser Vertrag endet am 31. 3. 1956 und ist gemäß § 5 am 22. 9. 1955 zum 31. 3. 1956 ge­kündigt worden. Zum 1. 4. 1956 muß die Müllabfuhr neu vergeben werden.

Für die Stadt Montabaur, die sich in den letzten Jahren durch Neuaufschließung von Baugelände stark ausgebreitet hat und im Laufe der nächsten Jahre sich noch weiter vergrößern wird, ist eine Müllabfuhr, wie sie bisher erfolgte, nicht mehr tragbar.

Es muß ein Unternehmer gefunden werden, der erstens einen modernen Müllwagen mit staubfreier Beladevorrichtung einsetzt und zweitens auch die nötigen Arbeitskräfte selbst stellt.

Der bisher eingesetzte Müllwagen, der von einem Traktor gezogen wurde, verlangsamte die Abfuhr der Müll derart, daß in der Woche 2 Müllabfuhrtage erforderlich wurden. Von der Stadt waren zu stel­len 4 Arbeiter die nur schwer aus den städt. Betrieben, Stadtbau­amt, Wasserwerk usw. zu entbehren waren. An Kosten entstanden jährlich etwa 14.500, DM.

Das Müllabfuhrunternehmen Fritz Herbei, Nassau/Lahn hat sich schriftlich bereit erklärt unter Einsetzung eines modernen Müll­wagens-Spezialfahrzeug "Mercedes" mit Kuka" Aufbau und auf staub­frei eingestellt - die Müllabfuhr in der Stadt Montabaur zu einem festen Honatssatz von 900, DM zu übernehmen. In diesem Betrag ist auch die G-estellung eigener Arbeitskräfte eingerechnet.

Die Firma Willi Böckling in Montabanr wurde aufgefordert ebenfalls ein Angebot abzugeben. Böckling teilt unterm 15. Februar 1956 mit, daß er an der Müllabfuhr interessiert ist und er ein Angebot bal­digst abgeben will.

Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß heute in der Angelegenheit noch kein Beschluß gefaßt werden soll. Der Stadtrat soll vorläu­fig nur davon Kenntnis nehmen, daß bezüglich der Müllabfuhr be­reits verhandelt wird. Würde die Müllabfuhr weiter wie bisher ge- handhabt, müßten die Müllabfuhrgebühren erhöht werden.

An der Aussprache beteiligen sich alle Fraktionen. Es kommt zum Ausdruck, daß man bemüht sein soll möglichst einen hiesigen Un­ternehmer zu berücksichtigen. Bei der neuen Vergebung dürfen die städt. Arbeiter auf keinen Fall mehr mit eingeschaltet werden.

Herr Bürgermeister gibt noch zur Kenntnis, daß Herr Landrat ein Rundschreiben an die Bürgermeister des Kreises herausgegeben hat, in welchem angefragt wird, ob nicht einige Gemeinden sich zusam­menschließen wollen,'in denen ein Unternehmer die Müllabfuhr über­nimmt. Eine solche Regelung würde natürlich die Müllabfuhr ver­billigen.

Der Stadtrat nimmt von der ganzen Angelegenheit Kenntnis und ist einstimmig mit einer Neuregelung der Müllabfuhr ab 1. 4. 1956 ein­verstanden