Zu. § 6 Ziffer 2 Zeile 8 schlägt Stadtrat Germann vor, statt "erhoben wird" die Worte "zu. Grande gelegt wird" einzufügen.
Die Änderung wird vorgenommen.
Zu § 7 fuhrt Herr Bürgermeister noch aus, daß die Höhe des Anliegerbeitrags nach der Gesamtgrundstücksgröße und nicht nach der an die Straße grenzenden Fläche berechnet wird., da dies eine gerechtere Handhabe ist.
Im Anschluß an den Satzungsentwurf gibt Herr Bürgermeister den Inhalt des Vertrages bekannt, der mit den Bauwilligen abzuschließen ist, die an einer dem Verkehr noch nicht freigegebenen Straße bauen wollen, __
Der Stadtrat ist mit der Satzung in der vorliegenden Form einverstanden und ebenso mit der Offenlegung.
' Punkt 5
- Ausbau der Westerwaldstraße.
Die Bezirksregierung Montabaur sowie das staatl. Hochbauamt in Diez haben sich schriftlich an die Stadtverwaltung Montabaur gewandt, die Westerwaldstraße auszubauen. Begründet wird dieser Antrag mit Neubaumaßnahmen von Garagen und Dienstwohnungen für das Gend.-Verkehrskommando in Montabaur.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 24.1.^956 dem,Ausbau der 'Westerwaldstraße zugestimmt, jedoch soll die Zufahrt zur Westerwaldstraße von der Jahnstraße aus gesperrt werden, damit nicht im Zuge der Bauarbeiten, die erst im Jahre 1955 mit einer Wasserdecke versehene Jahnstraße beschädigt würde.
Der Ausbau der Westerwaldstraße soll in 2 Bauabschnitten erfolgen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 16.300,— DM.
Für den ersten Bauabschnitt sind eingesetzt: 10.000,-DM
Aufgefordert zur Angebotsabgabe waren die Firmen Gebr. Kilian & Söhne, Niederelbert und die Firma Albert Weil, Limburg/Lahn.
Die Firma Kilian hat das günstigte Angebot vorgelegt. Der Unterschied zwischen den beiden Angeboten beträgt 3.464,45 DM.
Die Kosten für den I. Bauabschnitt == 10.000,— DM sind im Nachtragshaushaltsplan eingesetzt. An die Bezirksregierung wurde herangetreten, auf die Anliegerkosten einen Kostenvorschuß zu leisten. Nur wenn das Land bereit ist, einen Vorschuß zu zahlen, etwa 5.000,— DM kann die Straße ganz ausgebaut werden, andernfalls nur die ersten 40 m.
In der anschließenden Aussprache wird zum Ausdruck gebracht, daß Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit die Jahnstraße von schweren Lastwagen nicht wieder ganz kaputtgefahren wird.
Herr Bürgermeister erklärt hierzu, die Westerwaldstraße wird von der Koblenzerstraße aus befahren, somit bestehen diesbezüglich keine Befürchtungen für die Jahnstraße.
Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß wenn das Land einen entsprechenden Anliegerbeitrag im Voraus zahlt, die Westerwaldstraße von der Koblenzerstraße bis zur Jahnstraße als Baustraße ausgebaut wird. Wenn eine entsprechende Vorauszahlung nicht erfolgt, soll der Ausbau nur in dem vorderen Teil, der nach der Koblenzerstraße zu gelegen ist, durchgeführt werden.
Der Stadtrat ist ebenfalls damit einverstanden, daß der Firma Kilian und Söhne, Niederelbert, die Arbeiten übertragen* werden.

