Akte 
Sitzung 17. Februar 1956
Entstehung
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Punkt 2

Beschlußfassung über Darlehensaufnahme für das Altersheim des

Hospitalfonds.

Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß der Hospitalfonds für das Altersheim bereits vor einem Jahr aus Mitteln des Lastenausgleichs­amtes ein Darlehen in Höhe von 15.000, DM beantragt hatte.

Das Darlehen sollte für Umbau- und Instanaserzungsarbeiten im Hospi- talgebäude (Neugestaltung der sanitären Anlagen, Einrichtung flie­ßenden Wassers in den Pensionszimmern, Schaffung einer Badeeinrich­tung usw.) verwandt werden.

Das Lastenausgleichsamt hat mit Bescheid vom 19.12.1955 ein Darle­hen in Höhe von 7.350, DM bewilligt. Das Darlehen ist unverzins­lich und wird zu 100% ausgezahlt. Die Tilgung beträgt 2 %.

Da der Schuldendienst mit 147, DM jährlich außerordentlich gering ist und insofern keine besondere Belastung des Fonds darstellt, schlägt die Verwaltung vor, der Aufnahme des Darlehens zuzustimmen.

Der Verwaltungsausschuß des Hospitalfönds hat in seiner Sitzung vom 26.1.1956, der Finanzausschuß der Stadt am 30.1.1956, die Auf­nahme empfohlen.

Einstimmig ist der Stadtrat mit der Darlehensaufnahme einverstanden und wird folgender Beschluß gefaßt:

Der Stadtrat genehmigt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 7.350, DM aus Mitteln des Lastenausgleichsamtes. Das Darlehen ist unverzinslich und mit 2 % zu tilgen.

Das Darlehen ist für Umbau- und Instandsetzungsarbeiten im Hospi­talgebäude vorgesehen.

Punkt 3

Vertrag mit der Schwesternstation der "Armen Dienstmägde Jesu Christi" in Montabaur.

Herr Bürgermeister hält es für nicht erforderlich, den Vertrag noch einmal in allen Einzelheiten durchzuberaten. Er ist recht­zeitig allen Stadträten zugegangen und wurde auch in den zuständigen Ausschüssen durchberaten und für gutgeheißen.

Der im-Jahre 1865 abgeschlossene Vertrag wurde im Jahre 1942 durch den Bürgermeister der Stadt Montabaur als dem gesetzlichen Vertre­ter des Hospitalfonds gekündigt. Seit dieser Zeit besteht ein ver­tragsloser Zustand. Es ist daher für beide Teile angebracht, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Die ehrw. Mutter der Genossenschaft, der eine Vertragsausfertigung zugestellt wurde, hat sich noch nicht endgültig geäußert.

Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß der Vertrag abgeschlossen wird.

Punkt 4

Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt

Montabaur.

Bürgermeister Kraulich gibt die Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in ihrem vollen Wortlauf bekannt.

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