Punkt 2
Beschlußfassung über Darlehensaufnahme für das Altersheim des
Hospitalfonds.
Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß der Hospitalfonds für das Altersheim bereits vor einem Jahr aus Mitteln des Lastenausgleichsamtes ein Darlehen in Höhe von 15.000,— DM beantragt hatte.
Das Darlehen sollte für Umbau- und Instanaserzungsarbeiten im Hospi- talgebäude (Neugestaltung der sanitären Anlagen, Einrichtung fließenden Wassers in den Pensionszimmern, Schaffung einer Badeeinrichtung usw.) verwandt werden.
Das Lastenausgleichsamt hat mit Bescheid vom 19.12.1955 ein Darlehen in Höhe von 7.350,— DM bewilligt. Das Darlehen ist unverzinslich und wird zu 100% ausgezahlt. Die Tilgung beträgt 2 %.
Da der Schuldendienst mit 147,— DM jährlich außerordentlich gering ist und insofern keine besondere Belastung des Fonds darstellt, schlägt die Verwaltung vor, der Aufnahme des Darlehens zuzustimmen.
Der Verwaltungsausschuß des Hospitalfönds hat in seiner Sitzung vom 26.1.1956, der Finanzausschuß der Stadt am 30.1.1956, die Aufnahme empfohlen.
Einstimmig ist der Stadtrat mit der Darlehensaufnahme einverstanden und wird folgender Beschluß gefaßt:
Der Stadtrat genehmigt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 7.350,— DM aus Mitteln des Lastenausgleichsamtes. Das Darlehen ist unverzinslich und mit 2 % zu tilgen.
Das Darlehen ist für Umbau- und Instandsetzungsarbeiten im Hospitalgebäude vorgesehen.
Punkt 3
Vertrag mit der Schwesternstation der "Armen Dienstmägde Jesu Christi" in Montabaur.
Herr Bürgermeister hält es für nicht erforderlich, den Vertrag noch einmal in allen Einzelheiten durchzuberaten. Er ist rechtzeitig allen Stadträten zugegangen und wurde auch in den zuständigen Ausschüssen durchberaten und für gutgeheißen.
Der im-Jahre 1865 abgeschlossene Vertrag wurde im Jahre 1942 durch den Bürgermeister der Stadt Montabaur als dem gesetzlichen Vertreter des Hospitalfonds gekündigt. Seit dieser Zeit besteht ein vertragsloser Zustand. Es ist daher für beide Teile angebracht, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Die ehrw. Mutter der Genossenschaft, der eine Vertragsausfertigung zugestellt wurde, hat sich noch nicht endgültig geäußert.
Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß der Vertrag abgeschlossen wird.
Punkt 4
Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt
Montabaur.
Bürgermeister Kraulich gibt die Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in ihrem vollen Wortlauf bekannt.
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