Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Aus Anlaß des 1oo jährigen Bestehens der Schwesternstation Montabaur bewilligt der Stadtrat als Anerkennung für die von der Schwestemstation den Bürgern der Stadt geleisteten Dienste für einen 14 tägigen Urlaub der Schwestern einen Betrag von 800,— DM, der im Nachtragshaushalt 1955 oder soweit notwendig im Haushaltsjahr 1956 bereitzustellen ist.
Punkt 13 Verschiedenes
Löschung des Wasserrechts.
Die Firma Otto Quirmbach, Montabaur, hat bei dem Wasserwirtschaftsamt Montabaur den Antrag auf Löschung der Wasserrechte für den Mühlgraben vom Wehr in der Au bis Allmannshausen gestellt. Das Wasserwirtschaftsamt fragt nun bei der Stadtverwaltung Montabaur an, ob gleichzeitig die Löschung der Wasserrechte des städt. Mühlgrabens von Allmannshausen bis zum Wehr Wirzenbornerstraße miterfolgen kann.
Bekanntlich führt'der städt. Mühlgraben seit Jahr und Tag wenig Wasser mit sich. Die Stadtmühle, die kein Wasserrad mehr besitzt, ist außer Betrieb gesetzt, wird auch in Zukunft nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Es besteht daher keine Veranlassung, die Wasserrechte aufrecht zu erhalten.
Einstimmig ist der Stadtrat mit der Löschung der Wasserrechte einverstanden.
Herr Bürgermeister Kraulich verliest einen Bericht des Bauamtes über die zur Zeit in Gang befindlichen größeren Baumaßnahmen.
Bei dieser Gelegenheit stellt Herr Bürgermeister Herrn Fischer vor, der sich liebenswürdiger Weise bereitgefunden hat, die Arbeiten des erkrankten Stadtbaumeisters zu übernehmen.
In der nichtöffentlichen Sitzung wird hierauf noch einmal zurückgekommen.
Stadtrat Weimer schlägt erneut vor, daß man doch eine Verbindungstreppe Klingelberg - Fritz Blum-Straße baut.
Herr Bürgermeister erwidert hierzu, dass es nicht nur mit der Erstellung der Treppe getan sei, sondern daß dann auch der Anschlußweg gebaut werden müßte, da die Stadt für alle Unfälle haftet, eine Versicherung sich jedoch nicht bereitfindet bei dem jetzi gen das Risiko einer Haftung zu übernehmen.
Stadtrat Orth bittet darum, das Geländer am Eselstreppchen (Sauertal) doch wieder neu zu erstellen. Herr Bürgermeister sagt zu, daß dieses veranlaßt wird.
Mit diesem Punkt ist die öffentliche Sitzung beendet. Die Anwesenden im Zuhörerraum einschl. der Presse verlassen den Sitzungssaal.
Es folgt eine kurze Pause.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung ist nun zu beschließen, ob die in nichtöffentlicher Sitzung angesetzten Punkte in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen. Einstimmig beschließt der Stadtrat, diese Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
Herr Bürgermeister stellt nach dieser Abstimmung die Öffentlichkeit wieder her. Da keine Personen im Zuhörerraum erscheinen, folgt die nichtöffentliche Sitzung.
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