Akte 
Sitzung 04. November 1955
Entstehung
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Einstimmig wird folgender Beschluß gefaßt:

Das Straßenbeleuchtungsnetz in der durch die Stadt führenden Bundesstraße 49, beginnend ungefähr in Höhe des Sportplatzes bis zum Sauertal (Mühlenhöfer) und Gelbachstraße, ist nach dem vorgetragenen Plan der Stadtverwaltung auszubauen.

Das Mehr an Konzessionsabgaben des Rj. 1955 steht für diesen Zweck zur Verfügung. Der durch die Konzessionsabgaben nicht ge­deckte Teil der Kosten ist aus allgemeinen Deckungsmitteln des

Nachtragsetats, gegebenenfalls unter Verwendung des Überschusses

1954, bereitzustellen.

Punkt 12

Jahresrechnung 1954, Bestellung des Prüfungsausschusses.

Die Jahresrechnung 1954 ist abgeschlossen und ist gemäß § 107

der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Passung vom 5.10.1954

ein Prüfungsausschuss zu bestimmen.

Vorgeschlagen werden:

Stadtrat Rothbrust " Kuntermann

" Intra

CDU.

FDP.

SPD.

Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.

Punkt 13

Verschiedenes

Antrag der CDU.-Fraktion des Stadtrates.

Herr Bürgermeister gibt den Antrag im Wortlaut bekannt.

"Die CDU-Fraktion des Stadtrates beantragt, dem Spätheimkehrer Gottfried von Bismarck aus Mitteln der Stadt aus Dankbarkeit für die Opfer, die er im Dienste des Vaterlandes gebracht hat, einen Geldbetrag zu überweisen.

Die Festlegung der Höhe des Betrages wird der Stadtverwaltung überlassen."

Die Behandlung des Antrages erfolge in der nichtöffentlichen Sitzung.

Punkt 13 Verschiedenes

Hundertjähriges Bestehen der Schwesternstation in Montabaur.

Die Schwesternstation Montabaur feiert am 1.1.1956 ihr 1oo jähri­ges Bestehen. Der Tag soll im Rahmen einer kleinen Feier festlich begangen werden.

Herr Bürgermeister hält es für notwendig, an diesem Tag den

Schwestern auf irgend eine -art und '^eise Anerkennung für die in.

dieser langen Zeit geleistete Arbeit zu zollen. Was im Hospital

von den Schwestern geleistet wird, kann nur der ermessen, der mit

dem Hospital laufend in Verbindung steht.

Herr Bürgermeister schlägt vor, jeder Schwester auf Kosten der Stadt einen 14 tägigen Urlaub zu gewähren. Gesamtkostenbetrag etwa 800,

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