Punkt 4
Grundstückstausch zwischen der kath. Pfarrgemeinde und der
Stadt Montabaur.
Herr Bürgermeister führt aus, daß es sich hier in sofern um einen Irrtum handelt, als daß kein Tausch, sondern ein Kauf und Verkauf vorzunehmen ist.
Im Zuge der Baulanderwerbung des gemeinnützigen Siedlungswerkes GmbH. Frankfurt/Main, früher St. Georgswerk, in der Siedlung am Wassergraben, hat der Landwirt Johann Müller Gelände abgegeben. Durch die katholische Kirchengemeinde Montabaur wurde ihm hierfür Ersatz zugesagt. Die kath. Kirchengemeinde verfügt über genügend Landbesitz. Es ist aber kein Gelände darunter, das Müller als Entschädigung annehmen will. Der Landwirt Johann Hüller möchte nun das von ihm seit Jahren gepachtete Grundstück des Hospitalfonds "Auf dem Sauerbörnchen" Parzelle 1774, Größe 20,35 ar, käuflich erwerben. Als Ausgleich müßte die kath. Pfarrgemeinde dem Hospitalfonds das Grundstück Flur 46, Parzelle 20/2, Größe 44,75 ar belegen am Autobahnzubringer, verkaufen. Für den Hospitalfonds wäre dieser Kauf äußerst günstig. Das neu zu erwerbende Grundstück soll mit weiterem bereits in diesem Gelände vorhandenen Landbesitz aufgeforstet werden.
Beide Grundstücke sind von Herrn Landwirtschaftsrat Eling geschätzt worden. Acker des Hospitalfonds je Rute 11,— DM, Grundstück der kath. Kirchengemeinde je Rute 2,50 DM. Landwirt Johann Hüller.ist bereit, den Taxwert von 11,— DM je Rute zu zahlen. ^
Es ist nun zu beschließen, ob von der kath. Kirchengemeinde das Grundstück angekauft und an Johann Hüller der Acker verkauft werden soll.
Einstimmig faßt der Stadtrat folgende Beschlüsse:
1. ) Das im Grundbuch von Montabaur Flur 46^ Parzelle 20/2 auf
den Namen der kath. Kirchengemeinde Montabaur eingetragene Grundstück = 44,75 ar groß zum Preise von 2,50 DM die nass.
Rute für den Hospitalfonds anzukaufen. Die Notariatskosten und Steuern gehen zu Las ten des Erwerbers ^.
2. ) Das im Grundbuch von Montabaur Flur "Auf dem Sauerbörnchen"
Parzelle 1774 mit 20,35 ar eingetragene Grundstück auf den Hospitalfonds zu Montabaur an den Landwirt Johann Müller in ' Montabaur zum Preise von DM 11,— die nass. Rute zu verkaufen. Notariatskosten und Steuern gehen zu Lasten des Erwerbers.
Punkt 5
Regelung des Übergangsrechts und Unterhaltung der Anlagen auf
dem Eigentum der kath. Pfarrkirche.
Bei Anlegung des Parkplatzes for der kath. Pfarrkirche wurde die Parzelle 3273/1 der Flur 19, Größe 117 qm, die Eigentum des Kif- chenfonds ist, benötigt. Diese Parzelle soll nunmehr in das Eigentum der Stadt übergehen. Die zuständigen Stellen der kath. Kirche sind hiermit einverstanden,'Verlangen jedoch als Gegenleistung, daß sich die Stadt verpflichtet, die Anlagen um die kath. Pfarrkirche zu unterhalten.
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