Da der derzeitige Bürgersteig vor der kath. Pfarrkirche auf kirchen'eigehem Gelände gelegen dhd daq Kehrein-Denkmal eben- falls auf einer kirchene'igenen Parzelle errichtet ist, müßte sich die Stadt Montabaur einmal ein Übergangsrecht über die kircheneigene Parzelle und zum "anderen ein Recht- zur dauernden^ Unterhaltung des Kehrein-Dehkmals auf dem Kircheneigentum eintragen lassen. Stadtrat Weimer fragt an, ob die Stadt für die Reinigung um die Kirche zuständig ist. Das wird verneint. ^
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt: - --
1. ) Die Stadt Montabaur erwirbt von der katholischen Kirchen
gemeinde Montabaur die Parzelle 3273/1 der Flur 19 in der Gemarkung Montabaur unentgeltlich. Sie verpflichtet sich, als Gegenleistung die Grünanlagen um die katholische Kirche auf ihre Kosten in dem derzeitigen Zustand zu erhalten, so lange die katholische Kirchengemeinde der Stadt Montabaur das Recht zug'esteht, städtische Anlagen auf den kircheneigenen Parzellen um die' katholische Pfarrkirche zu unterhalten.
Von der Unterhaltung ausgeschlossen sind die Stützmauer entlang der Elisabethenstraße einschließlich Treppenaufgang, die Pflasterung um die Kirche und die mit Platten belegten Zugänge zur Kirche.
2. ) Die katholische Kirchengemeinde räumt der Stadt Montabaur
ein Übergangsrecht -über die Parzelle 3273/2 ein.
3. ) Die katholische Kirchengemeinde gewährleistet den Fortbe
stand des auf 'der Parzelle 3273/2 der Flur 19 errichteten Kehrein-Denkmals.
4. ) Die Abmachungen zu 1 - 3 sind durch Eintragung im Grundbuch
zu sichern.
5. ) Die Kosten des abzuschließenden Vertrages trägt die Stadt
Montabaur.
Punkt 6
Verschiedenes.
Bildung eines Schulausschusses für die Josef-Kehrein-Schule. 3
Auf Grund des neuen Landesschulgesetzes vom 4. Februar 1955? das am 1.4.1955 in Kraft tritt, gelten mit dem gleichen Tage die bisher bestehenden Schuldeputationen als aufgehoben. An ihrer Stelle sind Schulausschüsse zu bilden.
In den Schulausschuß wählen:
1) der Stadtrat 3 Mitglieder aus seinen Reihen,
2) der Elternbeirat 2 Erziehungsberechtigte,
3; die Lehrerschaft 2 aus ihren Reihen.
Die Gewählten zu 2 und 3 bedürfen der Zustimmung des Stadtrates.
Aus dem Stadtrat werden vorgeschlagen:
CDU I. Beigeordneter Fehl, - -
FDP Stadtrat Orth,
SPD Stadtrat Germann.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung..

