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Als Kaufpreis wird die Verwaltung beauftragt, den bestmöglichen Preis zu verlangen, der entsprechend der Verwendung des Geländes angemessen sein muß.
Die Wegeparzellen, die an die Fa. Quirmbach verkauft werden sollen, sind einzuziehen.
Die Kosten der Neuvermessung der Pazselle 5827 und die Kosten aus dem Kaufvertrag trägt die Fa. Quirmbach.
Dieser Beschluß wird einstimmig angenommen.
'Punkt 4
Resolution der Hotel- und Gaststätteninhaber zum Hotelbau
"Auf der Wölfchesbitz".
Herr Bürgermeister hat den Fraktionen die Resolution des Hotel- und Gaststättengewerbes in Montabaur zur Kenntnisnahme zugeschickt mit der Bitte, in der nächsten Stadtratsitzung dazu Stellung zu nehmen.
Herr Bürgermeister bittet um Stellungnahme.
Stadtrat Germann führt aus, daß in der letzten Stadtratsitzung hierüber bereits debattiert worden sei.
Die Frage des Bedürfnisses zu klären ist
1. ) nicht Aufgabe des Stadtrates,
2. ) wäre ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Grundgesetzes.
Der Stadtrat wolle beschließen, über Punkt 4 zur Tagesordnung überzugehen. Die anderen Fraktionen schließen sich diesem Antrag an mit der Begründung, daß neue Tatsachen nicht aufgetreten, sind und der Stadtrat in der früheren Sitzung keineswegs übereilt beschlossen hat.
Einstimmig wird der Antrag, über Punkt 4 zur Tagesordnung überzugehen, angenommen.
Punkt 5
Zuschuß für Entbindungsheim, Haus Maria Elisabeth, Montabaur anläßl. Übernahme durch eine Stiftung der kath. Kirchengemeinde.
a) Zuschuß der Stadt.
Ber Stadtrat,hat in seiner Sitzung vom 20.8.54 beschlossen, zur Übernahme des Entbindungsheims einen Zuschuß von 17.000,— DM zu geben. Hierfür sollte ein Darlehen aufgenommen werden, das in 5 gleichen Jahresraten zurückzuzahlen war.
Die Zusatzver.sorgnngskasse Wiesbaden ist bereit, der Stadt dieses Darlehen zu geben, aber für eine Laufzeit von 10 Jahren zu 6 % Zinsen. Die Rückzahlung der Gesamtsumme erfolgt erst nach 10 Jahren.
Das Land Rheinland-Pfalz hat sich verpflichtet, zur Übernahme des Entbindungheims ebenfalls einen Zuschuß von 18.000,— DM zu zahlen. 4.000,— DM hat das Land bereits bezahlt. Für die Restumme soll die Stadt ebenfalls ein Darlehen beschaffen; dessen Zins- und Tilgungsleistung das Land übernimmt.
Der Stadtrat muß daher folgende Beschlüsse fassen:
a) Der Beschluß des Stadtrates vom 20.8.54 bezüglich der Aufnahme des Darlehens zur Erhaltung des Entbindungsheims Montabaur wird aufgehoben.
Zur Übernahme des Entbindungsheims Montabaur durch eine Stiftung
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