Akte 
Sitzung 20. August 1954
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Stellenplan für 1954,<^er unter Einzelplan 9 -Finanz- und Steuer­verwaltung- eine Planstelle nach Gruppe A 4b 1 vorsieht, von der Aufsichtsbehörde am 16. August 1954 genehmigt wurde. Stadtrent­meister Gilles, für den die Stelle geschaffen wurde, kann nunmehr in die Stelle eingewiesen werden.

Punkt 4

Ernennung des Stadtrentmeisters Adolf Gilles zum Stadtoberrent­meister und Einweisung in die freie Planstelle A 4b1.

Nachdem der Stellenplan durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, kann Stadtrentmeister Gilles unter Ernennung zum Stadt- oberrentmeisuer in die freie Planstelle A 4b1 eingewiesen werden.

Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:

"Stadtrentmeister Adolf Gilles ist mit Wirkung vom 1.8.54 zum Stadtoberrentmeister zu ernennen und zum gleichen Tage in die neugeschaffene freie Planstelle 4 b 1 der Be­soldungsordnung A einzuweisen."

Punkt 5

Antrag des Stadtinspektors Earl Kunst auf Höhergruppierung und zwar in die Besoldungsgruppe A 4 c 1.

Herr Bürgermeister gibt den Antrag des Stadtinspektors Karl Kunst auf Höhergruppierung und zwar in die Besoldungsgruppe A 4 c 1 zur Kenntnis.

Herr Kunst begründet seinen Antrag mit einer fast 40 jährigen Tätigkeit im Dienste der Stadt Montabaur und der verantwortungs­vollen Arbeit, die ihm als Abteilungsleiter der Steuer- und Forst­abteilung obliegt.

Herr Bürgermeister würdigt die Verdienste des Herrn Kunst, der sich stets mit ganzer Kraft für die Belange der ^tadt einsetzt.

Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:

"Die Inspektorstelle bei der Steuerverwaltung, die bisher nach A 4 c 2 eingestuft war, wird in eine Stelle nach A 4 c 1 umgewandelt. Nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist Stadtinspektor Karl Kunst mit Wirkung vom 1. August 1954 in die neu geschaffene freie Planstelle A 4 c 1 der Besoldungs­ordnung einzuweisen."

Punkt 6

Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Montabaur auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau der Küsterwohnung.

Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 27. Juli d.J. die kostenlose Zuteilung von 3 fm Tannenholz für die Herstellung des Fußbodens in der Küsterwohnung im neu errichteten Gemeindehaus.

Herr Bürgermeister, der den Antrag befürwortet, schlägt folgende Lösung vor:

Die evangelische Kirchengemeinde kauft die für den Fußboden er­forderlichen Bretter, übergibt die Rechnung der Stadtverwaltung Montabaur, die die Begleichung der Rechnung vornimmt.

Einstimmig ist der Stadtrat mit dieser Regelung einverstanden.

7