Stellenplan für 1954,<^er unter Einzelplan 9 -Finanz- und Steuerverwaltung- eine Planstelle nach Gruppe A 4b 1 vorsieht, von der Aufsichtsbehörde am 16. August 1954 genehmigt wurde. Stadtrentmeister Gilles, für den die Stelle geschaffen wurde, kann nunmehr in die Stelle eingewiesen werden.
Punkt 4
Ernennung des Stadtrentmeisters Adolf Gilles zum Stadtoberrentmeister und Einweisung in die freie Planstelle A 4b1.
Nachdem der Stellenplan durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, kann Stadtrentmeister Gilles unter Ernennung zum Stadt- oberrentmeisuer in die freie Planstelle A 4b1 eingewiesen werden.
Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
"Stadtrentmeister Adolf Gilles ist mit Wirkung vom 1.8.54 zum Stadtoberrentmeister zu ernennen und zum gleichen Tage in die neugeschaffene freie Planstelle 4 b 1 der Besoldungsordnung A einzuweisen."
Punkt 5
Antrag des Stadtinspektors Earl Kunst auf Höhergruppierung und zwar in die Besoldungsgruppe A 4 c 1.
Herr Bürgermeister gibt den Antrag des Stadtinspektors Karl Kunst auf Höhergruppierung und zwar in die Besoldungsgruppe A 4 c 1 zur Kenntnis.
Herr Kunst begründet seinen Antrag mit einer fast 40 jährigen Tätigkeit im Dienste der Stadt Montabaur und der verantwortungsvollen Arbeit, die ihm als Abteilungsleiter der Steuer- und Forstabteilung obliegt.
Herr Bürgermeister würdigt die Verdienste des Herrn Kunst, der sich stets mit ganzer Kraft für die Belange der ^tadt einsetzt.
Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
"Die Inspektorstelle bei der Steuerverwaltung, die bisher nach A 4 c 2 eingestuft war, wird in eine Stelle nach A 4 c 1 umgewandelt. Nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist Stadtinspektor Karl Kunst mit Wirkung vom 1. August 1954 in die neu geschaffene freie Planstelle A 4 c 1 der Besoldungsordnung einzuweisen."
Punkt 6
Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Montabaur auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau der Küsterwohnung.
Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 27. Juli d.J. die kostenlose Zuteilung von 3 fm Tannenholz für die Herstellung des Fußbodens in der Küsterwohnung im neu errichteten Gemeindehaus.
Herr Bürgermeister, der den Antrag befürwortet, schlägt folgende Lösung vor:
Die evangelische Kirchengemeinde kauft die für den Fußboden erforderlichen Bretter, übergibt die Rechnung der Stadtverwaltung Montabaur, die die Begleichung der Rechnung vornimmt.
Einstimmig ist der Stadtrat mit dieser Regelung einverstanden.
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