im Jahre 1954, erfolgen. Der Befrag von 3.400,— DM isf im Nachtragshaushalt 1954 auszuweisen."
In die Satzung der zu schaffenden Stiftung ist folgende Bedingung aufzunehmen. Im Falle der Auflösung des Heims und der Stiftung ist die Stadt Montabaur anteilmäßig an dem Vermögen beteiligt und,der auf sie entfallende Anteil zurückzuerstatten.
Zum Schluß wird die Verwaltung beauftragt, alles zu versuchen, um evtl, doch noch einen höheren Zuschuß vom Land Rheinland-Pfalz zu erhalten.
Um 20,35 Uhr war die Sitzung beendet.

