Die Interessengemeinschaft bittet, zunächst um eine bindende Zusage, daß ihr das vorerst benötigte Gelände zur Verfügung gestellt wird, und für spätere Erweiterungen weitere Teile des Gesamtkomplexes. Über einen bestimmten Preis wurde noch nicht verhandelt.
Die Interessengemeinschaft ist sich jedoch darüber im Klaren, daß das Gelände für den genannten Zweck nicht zum Preise wie für landwirtschaftlich genutztes Gelände abgegeben werden kann. Um das gesamte Unternehmen nicht zu gefährden, kommen andererseits die üblichen Bauplatzpreise auch nicht in Frage. Daß bei den ganzen Verhandlungen die Interessen des Hospitalfonds voll gewahrt werden, ist eine Selbstverständlichkeit.
Die Verwaltung steht ^uf dem Standpunkt, daß die Pläne für die Stadt Montabaur von nicht geringer Bedeutung sind und seitens der Stadt alles getan werden muß, um sie Wirklichkeit werden zu lassen. Durch den Stadtrat bereits heute den Kaufpreis festlegen zu lassen, dürfte nicht im Interesse der Sache liegen. Die Verwaltung bittet daher den Stadtrat, den Bürgermeister zu beauftragen, die Verhandlungen weiterzuführen. Die Frage der Wasserversorgung will die Interessengemeinschaft selbst lösen. Die Lösung des Ausbaues des Zufahrtsweges dürfte evtl, in dem Kaufpreis mit zu regeln sein.
In der Aussprache, an der sich alle Fraktionen beteiligen, sind sich alle darüber einig, daß alles getan werden muß, um das Projekt Wirklichkeit werden zu lassen. Die Festsetzung des Kaufpreises legen sie in die Hände des Bürgermeisters, dem sie ihr volles Vertrauen aussprechen, daß er in jeder Hinsicht richti; handeln wird.
Einstimmig beschließt der Stadtrat daher wie folgt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der Interessengemeinschaft weiterzuführen. Betreffs des Verkaufspreises wird der Bürgermeister bevollmächtigt, diesen festzulegen.
Punkt 2
Erwerb von Ersatzgelände für den Hospitalfonds.
Für den Fall, daß das Gelände des Hospitalfonds an die Interessengemeinschaft zur Errichtung eines größeren Gebäudes für Erholungszwecke usw. verkauft wird, muß gemäß den Statuten des Hospitalfonds für den Hospitalfonds Ersatzgelände beschafft werden.
Von der Interessengemeinschaft die Beschaffung von Ersatzland zu verlangen wird im Interesse der ganzen Angelegenheit nicht für ratsam gehalten. Auf der anderen Seite wird es der Gesellschaft auch kaum möglich sein, eine solche Forderung erfüllen zu können.
Die Verwaltung will wegen Beschaffung des Ersatzlandes mit den Landbesitzern des Geländes auf dem Stationenberg verhandeln.
Haben diese Verhandlungen Erfolg, soll dieses Gelände aufgeforstet werden. Eine solche Regelung wäre in einigen Jahren eine gute Einnahmequelle für den Hospitalfonds.
Mit dieser Regelung ist der Stadtrat einstimmig einverstanden.*
Punkt 3
Stellenplan der Stadt Montabaur mit Genehmigungsvermerk der
Aufsichtsbehörde.
Herr Bürgermeister gibt dem Stadtrat bekannt, daß der Nachtrags-
17. V 195 %)
17, 1956
8 . 6 1956
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23.
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28. 4 1955

