8.830,—
DM
8.830,—
DM
2.117,—
DM
2.117,—
DM
Für die Gebäudeunterhaltung konnte nur ein Betrag von 1.329,- DM bereitgestellt werden, da es dringend erforderlich ist, die Heizungsanlage zu erneuern und einen Kühlschrank zu beschaffen.
Der Kühlschrank wurde für 1.950,— DM bei 20 % Rabatt bereits gekauft. Dies war wegen der bereits fortgeschrittenen Jahreszeit dringend erforderlich. Der Hospitalausschuß sowie die Herren Beigeordneten haben dem Ankauf zugestimmt. Bei der Gebäudeinstandsetzung ist es dringend erforderlich, die Schwesternklausur mit einem neuen Anstrich zu versehen und das Dach, soweit die vorhandenen Mittel reichen, zu decken.
Der Hospitalfonds schließt in den Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Teil mit 8.830,— DM und im außerordentlichen Teil in der Einnahme und Ausgabe mit 2.117,— DM ab. * /
Rentmeister Gilles verliest die Satzung des Hospitalfonds für das Rechnungsjahr 1954.
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1954 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
im außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
festgesetzt.
Der Stadtrat genehmigt einstimmig Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Hospitalfonds in der vorgelegten Form.
Herr Bürgermeister Kraulich führt zum Haushaltsplan des Hospitalfonds noch ergänzend aus, daß sich der Fonds seit der Neuordnung doch bedeutend gebessert hat. Zwar ist noch nicht alles 100 %ig, doch kann eine Sache, die jahrelang vernachlässigt wurde, nicht auf einmal wieder in Ordnung geschafft werden.
Es darf auch hier einmal gesagt werden, daß sich die Mitglieder des Hospitalausschusses ohne Ansehen der Person voll und ganz für die Belange des Fonds einsetzen und das muß einmal lobend festgestellt werden.
Beim Almosenfonds sind keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen. Die DM 1.000, —, die im Hausha.lt als Kapital angelegt sind, stammen aus Grundstücksverkäufen. Es war bisher nicht möglich geeignete neue Grundstücke zu erwerben.
Der Almosenfonds verfügt über einen Grundbesitz von ca. 40 Morgen Land. Das Bestreben geht dahin, ihn einmal mit dem Hospitalfonds zu vereinigen. Hospital- und Almosenfonds zusammen verfügen dann über ein ansehnliches Grundvermögen.
Rentmeister Gilles verliest alsdann die Satzung des Almosenfonds für das Rechnungsjahr 1954.
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1954 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 461,— DM
in der Ausgabe auf 461,— DM
im" außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 1.000,— DM
in der Ausgabe auf 1.000,— DM
festgesetzt.
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