Akte 
Sitzung 22. Juli 1954
Entstehung
Einzelbild herunterladen

8.830,

DM

8.830,

DM

2.117,

DM

2.117,

DM

Für die Gebäudeunterhaltung konnte nur ein Betrag von 1.329,- DM bereitgestellt werden, da es dringend erforderlich ist, die Hei­zungsanlage zu erneuern und einen Kühlschrank zu beschaffen.

Der Kühlschrank wurde für 1.950, DM bei 20 % Rabatt bereits ge­kauft. Dies war wegen der bereits fortgeschrittenen Jahreszeit dringend erforderlich. Der Hospitalausschuß sowie die Herren Bei­geordneten haben dem Ankauf zugestimmt. Bei der Gebäudeinstandset­zung ist es dringend erforderlich, die Schwesternklausur mit einem neuen Anstrich zu versehen und das Dach, soweit die vorhandenen Mittel reichen, zu decken.

Der Hospitalfonds schließt in den Einnahmen und Ausgaben im or­dentlichen Teil mit 8.830, DM und im außerordentlichen Teil in der Einnahme und Ausgabe mit 2.117, DM ab. * /

Rentmeister Gilles verliest die Satzung des Hospitalfonds für das Rechnungsjahr 1954.

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1954 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

im außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

festgesetzt.

Der Stadtrat genehmigt einstimmig Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Hospitalfonds in der vorgelegten Form.

Herr Bürgermeister Kraulich führt zum Haushaltsplan des Hospital­fonds noch ergänzend aus, daß sich der Fonds seit der Neuordnung doch bedeutend gebessert hat. Zwar ist noch nicht alles 100 %ig, doch kann eine Sache, die jahrelang vernachlässigt wurde, nicht auf einmal wieder in Ordnung geschafft werden.

Es darf auch hier einmal gesagt werden, daß sich die Mitglieder des Hospitalausschusses ohne Ansehen der Person voll und ganz für die Belange des Fonds einsetzen und das muß einmal lobend festge­stellt werden.

Beim Almosenfonds sind keine wesentlichen Veränderungen zu ver­zeichnen. Die DM 1.000,, die im Hausha.lt als Kapital angelegt sind, stammen aus Grundstücksverkäufen. Es war bisher nicht mög­lich geeignete neue Grundstücke zu erwerben.

Der Almosenfonds verfügt über einen Grundbesitz von ca. 40 Morgen Land. Das Bestreben geht dahin, ihn einmal mit dem Hospitalfonds zu vereinigen. Hospital- und Almosenfonds zusammen verfügen dann über ein ansehnliches Grundvermögen.

Rentmeister Gilles verliest alsdann die Satzung des Almosenfonds für das Rechnungsjahr 1954.

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1954 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 461, DM

in der Ausgabe auf 461, DM

im" außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 1.000, DM

in der Ausgabe auf 1.000, DM

festgesetzt.

- 3 -