Akte 
Sitzung 22. Juli 1954
Entstehung
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16.12 1955

bei ihm den Antrag gestellt hat, zum Oberrentmeister befördert zu werden.

In unserem Stellenplan ist noch keine Oberinspektorstelle einge­richtet und müßte diese erst geschaffen werden. Der Bürgermeister ist der Ansicht, daß bei der Größe der Verwaltung wohl die Auf­sichtsbehörde die Einrichtung einer Oberinspektorstelle genehmigen würde. Herr Rentmeister Gilles fällt unter das Gesetz der 131 und ist er an erster Stelle anspruchsberechtigt und müßte in diese Stel­le eingewiesen werden.

Sollte der Stadtrat seine Zustimmung zur Schaffung dieser Stelle nicht geben und Herrn Rentmeister Gilles hier einweisen, so be­steht die Möglichkeit, daß Herr Gilles, der bereits eine Stelle als Oberrentmeister angeboten bekommen hat, seinen Arbeitsplatz hier verläßt.

Herr Bürgermeister führt weiter aus, daß er das sehr Bedauern wür­de, andererseits aber Herrn Gilles an diesem Schritt nicht hindern könne, da ja jeder auf sein Fortkommen bedacht sein muß. Es kommt zu einer sehr lebhaften Diskussion, an der sich alle Fraktionen be­teiligen.

Es wird die Ansicht vertreten, man könne 4 Oberinspektorenstellen schaffen, um keinen der Beamten zurückzustellen.

Bürgermeister Kraulich führt hierzu aus, daß diese Regelung von der Aufsichtsbehörde nicht.genehmigt werden würde und sich auch keiner der anderen Beamten zurückgesetzt fühlen könnte.

Rentmeister Gilles hat bereits in früheren Jahren eine Stelle dieses Ranges innegehabt und die Prüfungen dafür abgelegt. Aus den Reihen der Stadträte wird weiter der Vorschlag eingebracht, da die anderen beiden Beamten bereits nach 4 c 1 besoldet werden, Stadtinspektor Kunst auch in diese Gruppe einzureihen.

Stadtrat Germann betont, daß der Stellenplan ein Teil der Haus­haltsatzung sei und nicht ohne weiteres geändert werden könne. Bürgermeister Kraulich erwidert darauf, daß der Stellenplan stets im Laufe des Jahres nach Bedürfnis geändert werden kann.

Der Bürgermeister weist nochmals daraufhin, daß man einem nicht eine Stelle verweigern könne, weil andere nicht befördert werden können. Durch die Beförderung eines Beamten zum Oberinspektor wird ja keinem anderen etwas genommen. Er bittet darum, doch in der heu­tigen Stadtratsitzung zu beschließen, daß eine Stelle nach 4 b 1 ge­schaffen wird.

Der Stadtrat ist einstimmig mit der Schaffung einer Oberinspektor­stelle nach 4 b 1 im Stellenplan für den Stadtrentmeister Gilles einverstanden.

Stadtrat Rothbrust trägt noch vor, daß die Müllablagerungsstelle sich wieder nachteilig aaswirke.

Der Bürgermeister bemerkt hierzu, daß die Verwaltung nach wie vor bemüht ist einen'geeigneten Müllanfuhrplatz zu erwerben, di'else Be­mühungen aber bis heute leider noch erfolglos waren.

Es schweben zur Zeit noch Verhandlungen, die vielleicht zu einem günstigen Abschluß gebracht werden können.

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Um 22,45 Uhr ist die Stadtratsitzung beendet.

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