Oberwachtmeister Dommermuth, der in den letzten Jahren des öfteren den Stadtrat beschäftigte, von der Regierung nicht in den Staatsdienst übernommen wird.
Oberwachtmeister Dommermuth hat sich in den letzten Jahren und Monaten gröblichste Dienstvergehen zu Schulden kommen lassen.
Herr Bürgermeister Kraulich gibt noch einmal einen zusammenfassenden Rückblick über die Laufbahn und das wiederholte polizeibeamtenwidrige Verhalten des Dommermuth.
Im Jahre 1950 hatte der Stadtrat bereits beschlossen, Dommermuth zu entlassen. Mit Rücksicht auf seine Familie und da man seinem Versprechen, sich zu bessern Glauben schenkte, nahm man die Entlassung wieder zurück.
In der Folgezeit sind wieder eine ganze Reihe gröblicher Dienstvergehen zu verzeichnen, bei denen sich D. im Dienste betrunken hatte. Immer wieder wurde ihm gut zugesprochen und mit fristloser Entlassung gedroht. Auf diese Zurechtweisungen war immer nur eine kurzfristige Besserung zu verzeichnen.
Am 27.7.53 wurde Dommermuth disziplinarisch mit 20,— DM Geldbuße bestraft.
Am 2. 4 . 54? nachdem die Polizei also verstaatlicht war, hat D. im betrunkenen Zustand erst verspätet seinen Dienst angetreten. Dies geht aus einem Protokoll des Polizeimeisters Piroth hervor.
Die weitere Untersuchung dieser Angelegenheit wurde von der Regie- ! rung vorgenommen. .
Herr Bürgermeister gibt die zu Protokoll vernommenen Zeugenaussagen und das Vernehmungsprotokoll des Dommermuth selbst, die Kommissar ' Schmitt durchführte, bekannt.
Nach diesem Vorfall wurde Dommermuth am 6.4.54 durch Verfügung mitgeteilt, daß er fristlos entlassen würde, falls er nicht in den Staatsdienst übernommen wird.
Domaermuth steht ab 1.4.54? seitdem die Polizei verstaatlicht ist, auftragsweise im Dienst des Landes.
Am 1.8.54 soll'die Polizei hier in Montabaur vom Staat übernommen werden. Die Bezüge der Polizeibeamten werden vorlagsweise von der Stadt gezahlt.
Trotzdem eine Übernahme des Pol.-Oberwachtmeisters Dommermuth in den Staatsdienst abgelehnt wurde, hat sich Bürgermeister Kraulich mit Herrn-Reg.-Rat Schwertschlager und Herrn Regierungspräsident Dr. Schüling nochmals in Verbindung gesetzt. Beide lehnten eine .Übernahme des D. als Beamten sowie auch als Angestellten ab, obwohl versichert wurde, daß D. ein tüchtiger Angestellter sei.
Der Stadt ist eine Weiterbeschäftigung als Angestellter nicht möglich, da die Aufgaben die der Stadt verbleiben von einem anderen Angestellten der Verwaltung bearbeitet werden.
In der eingehenden Aussprache, an der sich alle Fraktionen beteiligten, in der man hin und her erwägte, für das weitere Fortkommen des D. eine tragbare Lösung zu finden, kam man zu keinem anderen Entschluß, den sofortigen Widerruf des Beamtenverhältnisses zur Stadt Montabaur und seine Entlassung auszusprechen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig den Widerruf des Beamtenverhältnisses gegenüber dem Polizeioberwachtmeister Dommermuth auszusprechen mit sofortiger Wirkung.
Punkt 6
Antrag des Stadtrentmeisters Gilles.
Der -Bürger^is^tej' ^ibt zur Kenntnis, daß Stadtrentmeister Gilles
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