Punkt 3
Beschlußfassung über die evtl. Umlegung der "Alberthöhe".
Bis jetzt sind 3 Bauinteressenten an die Stadt herangetreten und bitten um Umlegung, um ihr Bauvorhaben ausführen zu können. Es sind dieses:
Bernhard Hoffmann, Paul Hammerstein und Heinrich Fries.
Bernhard Hoffmann verfügt über einen Bauplatz, Paul Hammerstein müßte von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung erhalten, seinen Bau etwas mehr westlich errichten zu dürfen, da er sonst in Grenzschwierigkeiten kommt. Heinrich Fries verfügt vor der Umlegung über keinen Bauplatz und ist nach seinen Angaben der Nachbar nicht gewillt, ihm sein Grundstück zu verkaufen.
Es steht nun zur Debatte, ob wegen dieser Bauvorhaben die "Alberthöhe" ungelegt werden soll.
Herr Bürgermeister stellt die Frage, liegt eine zwingende Notwendigkeit vor, die "Alberthöhe" jetzt schon umzulegen.
Bei Beantwortung dieser ist folgendes zu berücksichtigen:
1) Mit der Umlegung gehen sehr viele Kleingärten verloren und das bedeutet eine gewisse Härte für die Besitzer.
2) Mit der.Umlegung sind nicht allein die Umlegungskosten verbunden, sondern die sehr hohen Kosten für den Straßenbau, Kanalisation, Lichtleitung usw.
In der Debatte, an der sich alle Fraktionen beteiligen, kommt man zu der einmütigen Erklärung, daß eine zwingende Notwendigkeit, die "Al- bertaöhe" umzulegen, z.Zt. nicht vorliegt. Die Stadt hat vorerst größere Aufgaben zu erfüllen, wie Wasserbeschaffung usw., auch sind im Baugebiet "Auf der Wölfchesbitz"'genügend Bauplätze für Baulustige vorhanden.
Einstimmig beschließt daher der Stadtrat, die "Alberthöhe" vorerst nicht umzulegen. Den Baulustigen Bernhard Hoffmann und Paul Hammer- stein soll das Bauen auf der "Alberthöhe" erlaubt werden, jedoch unter der Bedingung, daß sie die Kosten der Wasserleitung und Kanalisation selbst übernehmen, Was nicht hindert, daß diese Anlagen nach ihrer Fertigstellung in den Besitz der Stadt übergehen. Bezüglich Straßenbau, Lichtleitung und Unfallversicherung können keine Forderungen an die Stadt gestellt werden.
Der Antrag des Herrn Heinrich Fries ist abzulehnen.
Punkt 4
Abänderung des Bebauungsplanes in der "Sommerwiese".
Im Bebauungsplan "Sommerwiese" waren an der Straße A u. B Einzelhäuser vorgesehen. Von der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft "Neue Heimat" m.b.H. in Koblenz und von der Mittel- rheinischen Heimstätte in Koblenz sind an der Straße A u. B 1 ^2 geschossige Doppelwohnhäuser projektiert und zum Teil bereits errichtet .
Damit der Bebauungsplan diesbezüglich geändert werden kann, muß der Stadtrat beschließen, daß er mit der Änderung einverstanden ist.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung zur entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes.
Punkt 5
Erwerb der Kiesgrube änider-iLimburgerstraße.
Jakob Born, mit dem verhandelt werden sollte, hat inzwischen den
16.12
1955
17. 2 1956
3 ^
17. 5 1956
8 . 6 1956
H. 8 956
30. ! 1954
21. 5 1954
22. 7. 1954
20 . ^ 1954
4. 2. 195#
1. 4., 1955 H
--PS
28. 4. 1955
19<%8

