Montabaur, den 12. März 1954
Bericht über die Stadtratsitzung vom 11. März 1954.
Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich die Beigeordneten: Behl und Frank,
die Stadträte: Morschheuser, Hartert, Michel, Frl. Seepe, Weimer,
Eberz, Mahn, Rothbrust, Decker, Burg, Germann, Scheidt, Altenhofen, Schmidt, Orth und Rätz.
Entschuldigt fehlten: Beigeordneter Hannappel und Stadtrat Huntermann. Stadtrat Intra traf etwas verspätet ein.
Mit einer kurzen Begrüßung eröffnet Herr Bürgermeister um 17,o5 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, daß zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht geladen und der St^dtrat beschlußfähig ist.
Heute 'werden verschiedene Punkte beraten, die in der Sitzung vom 18. Februar 1954 zurückgestellt und vorerst dem Finanzausschuß und dem Bauausschuß zwecks Vorberatung überwiesen wurden. Dieses ist geschehen.
Es folgt:
Punkt 1
Bebauungsplan und Auf Schließung der "Wotfchesbitz".
Nach dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan für das Bebauungsgebiet "Auf der Wölfchesbitz" vom 24. Juni 1952 sollten in diesem Gebiet nur Häuser mit zwei Vollgeschossen errichtet werden.
In der Zwischenzeit sind mehrere Anträge aus der Bürgerschaft eingegangen, die darum bitten, 1 ^'2 geschossige Häuser bauen zu. dürfen. Wenn diesen Anträgen stattgegeben werden soll, ist der Erläuterungsbericht vom 24.6.1952 durch einen Stadtratsbeschluß zu ändern und weiter die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung des Bebauungsplanes "Auf der Wölfches
vom 26. Februar 1954 bezug bitz" über 2 Punkte beraten
ich
1. Abänderung des Erläuterungsberichtes zum Bebauungsplan "Auf der Wölfcnesbitz" vom 24.6.1952.
2. AufSchließung der "Wölfchesbitz".
Zu 1. empfiehlt der Bauausschuß "Auf der Wölfchesbitz" auch die
1 72 geschossige Bauweise zuzulassen und bittet, im Einvernehmen mit der Verwaltung, den Stadtrat, folgenden Beschluß zu fassen: Zur Ordnung der Bebauung
wird bestimmt, daß im gesamten Planungsgebiet Wohngebäude mit
1 72 - 2 Geschossen in offener Bauweise zugelassen sind, mit Ausnahme am Fürstenweg und an. der Eigendorferstraße, sowie das Eckgrundstück an der Oolletstraße, Ecke Straße G, die nur mit
2 vollgeschossigen Häusern bebaut werden dürfen.
Ferner ist die Bebauung nur bis zu 40 % der Baugrundstücke zulässig.
Die baulichen Anlagen müssen auf die Eigenart des Ortsbildes Rücksicht nehmen, sich in das gewünschte Straßenbild einfügen und sich insbesondere der dem Ort eigentümlichen Weise einpas- sen bzw. dem Straßen- und Ortsbild eincrdnen.
Die Bauausführung von 1 */2 und 2 geschos.sigen Gebäuden nebeneinander muß so ausgeführt werden, daß keine störenden U'nter-
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