schiede in der Höhe und Breite der Gebäude entstehen.' Die Verwirklichung des Bebauungsplanes, die Umlegung sowie die Herstellung der neuen Wohnstraßen und öffentlichen Versorgungsanlagen soll in sinnvoll gelenkter Form in Abschnitten erfolgen, hängt aber von den der Stadtgemeinde und den privaten und öffentlichen Bauherrn zur Verfügung stehenden Mitteln und der Möglichkeit der Arbeitsbewälti- gung ab.
Aus diesem Grunde wird vorläufig von einer Festlegung der Reihenfolge der Ausführungsmaßnahmen abgesehen.
Vordringlich ist die Herstellung der gesetzlichen Rechtsgrundlage für die Gesamtplanung.
Zu 2.) Da eine GesamtaufSchließung der "Wölfchesbitz" mit Rücksicht auf die Kosten nicht möglich ist, empfiehlt der Bauausschuß im Einvernehmen mit der Verwaltung über der "Wölfchesbitz" folgenden
Schließung
die teilweise Beschluß zu fassen:
"Im Bebauungsgebiet "Auf der Wölfchesbitz" ist im Rechnungsjahr 1954 der Ausbau der Golletstraße, der Straße C und der Straße B bis zum Schnittpunkt mit dem quer durch das Aufbaugebiet gehenden Feldweg durchzuführen.
Einstimmig beschließt der Stadtrat, wie in den Empfehlungen zu 1 und 2 vorgeschlagen.
Bevor der Funkt 2 der Tagesordnung beraten wird, bittet Herr Bürgermeister, den Dringlichkeitsantrag, Landankauf in der Gemarkung Horressen, der den Fraktionsvorsitzenden bereits zugegangen ist, noch auf die heutige Tagesordnung zu setzen.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.
Funkt 2
Verwendung der stadteigenen Bauplätze "Auf der Wölfchesbitz".
Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß die Stadt nach dem Umlegungsplan für"das Baugebiet "Auf der Wölfchesbitz" außer dem Schulgelände, das für eine höhere Schule bereitgehalten wird, noch 17 Bauplätze erhält. 12 dieser Bauplätze liegen nebeneinander Bechts und links der Straße A am Ende des Bebauungsgebietes in Höhe der Backsteinbrennerei. Gesamtgröße dieser 12 Bauplätze = rund 10 000 qm
Da die Schulverhältnisse in der Volksschule katastrophal sind und mit der Vergrößerung der Stadt und ihrer Einwohnerzahl immer katastrophaler werden, wäre in Erwägung zu ziehen, diese Fläche für eine Schule bereitzuhalten. Die Stadt verfügt zur Zeit über kein weiteres größeres Baugelände. Es dürfte daher schon ohne weiteres richtig sein, für besondere Fälle, über ein größeres zusammenhängendes Baugelände verfügen zu können.
Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 26.2.1954 der Ansicht zugestimmt und empfohlen, das Gelände vorerst nicht zu verkaufen.
Der Stadtrat hält es ebenfalls für richtig, die zusammenhängenden Bauplätze in der Hand der Stadt zu belassen.
Einstimmig wird folgender Beschluß gefaßt:
Die stadteigenen Bauplätze im Bebauungsgebiet "Auf der Wölfchesbitz" zwischen den Straßen E und D und beiderseits der Straße A sind vorläufig nicht weiter zu veräußern.

