Preis fü.r die Kiesgrube auf 2.000,— DM erhöht. Weiter fordert er Einstellung seines Sohnes als städt. Arbeiter.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 24.2.1954 den Antrag des Born abgelehnt.
Einstimmig ist der Stadtrat mit der Ablehnung einverstanden.
Punkt 6
Antrag der Mittelrheinischen Heimstätte in Koblenz auf Änderung
einer Hypothekenbestellung.
Zur Errichtung von 10 Wohnungen für Bedienstete des Arbeitsamtes Montabaur hat die Stadt am 31.1*1952 ein Darlehen der deutschen Beamtenversicherung in Höhe von 20.000,— DM an die Mittelrheinisch Heimstätte in Koblenz weitergegeben.
Dieses Darlehen ist durch eine erststeliige Hypothek auf die Grundstücke auf denen die Wohnungen errichtet wurden, gesichert. Es handelt sich um zwei Bauten mit je 5 Wohnungen.
Die Rheinische Heimstätte, die noch weitere Gelder für die Finanzierung der beiden Bauten beschaffen muß, stellt an die Stadt Montabaur den Antrag, daß die 20.000,— DM nur auf einem der Bauten mit 5 Wohnungseinheiten = Herstellungskosten etwa 65.000,— DM als erststeliige Hypothek gesichert werden.
Die Veiwvaltung steht auf dem Standpunkt, daß die 20.000,— DM auch durch eine erststeliige Hypothek auf einem der beiden Grundstücke ausreichend gesichert sind.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Die Mittelrheinische Heimstätte hat auf den Bauparzellen Flur 2,
Nr. 94/3, 2700/8, 71/16 ein Wohnhaus mit 5 Wohnungen und auf den Bauparzellen Flur 2 Nr. 94/8, 2702/4, 146/3 ebenfalls ein Wohnhaus mit 5 Wohnungen für das Landesarbeitsamt errichtet.
Ein Darlehen der Stadt Montabaur in Höhe von 20.000,— DM ist auf beiden Häusern mit einer 1. Hypothek dinglich gesichert.
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß eines der beiden Häuser aus der Sicherung entlassen und die Hypothek als erststeliige Hypothek auf einem Haus eingetragen wird.
Punkt 7
Pflegesätze im Altersheim.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 9.4.1953 die Pflegesätze des Altersheims des Hospitalfonds festgesetzt. Anhaltspunkt war die Grö ße der einzelnen Zimmer
Die Praxis hat gezeigt, daß nach den festgesetzten Preisen, wenn nicht Zimmer leerstehen sollen, nicht vorgegangen werden kann. Der Hospitalfonds ist finanzielle darauf angewiesen, daß alle Zimmer be setzt werden. Die Verwaltung muß bei Besetzung der Zimmer selbstver ständlich auf die finanzielle Lage' der Bewerber Rücksicht nehmen. Sie kann es aber nur dann, wenn ihr bei Festsetzung der Pflegesätze mehr freie Hand gelassen wird.
Der Stadtrat, der dieses einsieht, beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Altersheim des Hospitalfonds werden als Mindestpflegesatz der Fürsorgesatz, als Höchstpflegesatz 6,— DM je Tag festgesetzt. Der Hospitalausschuß ist befugt, innerhalb dieser Spanne den Tages- pilegesatz für jede Neuaufnahme unter Berücksichtigung der Zimmergröße, der Zimmerausstattung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Äufzunehmenden zu bestimmen.

