Akte 
Sitzung 18. Februar 1954
Entstehung
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16.12

1955

des 3. Hauses für Altbesatzungsverdrängte auf 67.200, DM be­laufen. Im Finanzierungsplan ist die Aufnahme folgender Darlehen vorgesehen:

Landesdarlehen

Darlehen der Kreissparkasse

7c Darlehen

13.600,

Stadtrates.

Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:

Der Aufnahme folgender Darlehen zur Finanzierung des 3. Hauses für Altbesatzungsverdrängte wird zugestimmt.

1. ) Darlehen des Landes in Höhe von 18.600, DM

zu folgenden Bedingungen.

Auszahlung = 100 % abzüglich einer einmaligen Bearbeitungs­gebühr von 3/2 %, höchstens jedoch 50, DH. Jährl. Verwaltungs­kostenbeitrag von 3/2 % des bewilligten Baudarlehens, Zinsen 4 Tilgung = 2 % zuzüglich ersparter Zinsen.

Hypothekarische Sicherung hinter den anderen Baudarlehen.

2. ) Darlehen der Kreissparkasse Unterwesterwald in Höhe von

30.000, DM zu folgenden Bedingungen.

15.000, DM zu 6 3/2 % Zinsen und 2 3/2 % Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen,

15.000, DM zu 5 72 % Zinsen und 1 % Tilgung zuzüglich er-' sparter Zinsen.

Auszahlung 100 % abzüglich 3/2% einmaliges Diagio. Buchhypothek im 1. Rang.

3.) 7c Darlehen in Höhe von 7.000,

zu folgenden Bedingungen.

Zinslos, unkündbs

3.r bis 31

.12.

1956.

Auszahlung 100 %

und

Tilg

:ung

am

31 .

12.

1956

mit

3,

.000,

DM

am

31.

12.

1957

mit

2,

.000,

DM

am

31.

12.,

1958

mit

2,

.000,

DM

Punkt 3

Genehmigung eines Darlehens der Stadt an das Wasserwerk.

Herr Bürgermeister erteilt Herrn Stadtrentmeister Gilles das Wort. Stadtrentmeister Gilles führt aus, daß in früheren Sitzungen be­reits die Notwendigkeit der Gewährung eines Darlehens besprochen und auch beschlossen wurde. Zur Finanzierung der Neuverlegung der Wasserleitung in der Alleestraße muß die Stadt nunmehr ein Darlehen in Höhe von 36.000, DM gewähren. Das Wasserwerk kann den Geldbe­darf für das Bauvorhaben nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Die Verwaltung schlägt vor, das Darlehen unter folgenden Bedingungen .. zu gewähren:

Auszahlung: 100 %

Zinsen: 6 12 % ab 1.4.54, bis dahin zinslos,

Tilgung: 1 % zuzüglich ersparter Zinsen.

Zinsen und Tilgung sind fällig am 30.9. und 31.3. jeden Jahres. Höhere Tilgung ist jederzeit gestattet.

Bürgermeister Kraulich weist nochmals daraufhin, daß noch weitere Belastungen des Wasserwerks notwendig werden. Wenn einmal alle Auf­gaben für das Wasserwerk erfüllt sind, wird das Werk wohl mit 3'2 Million belastet sein. Es wird Jahrzehnte dauern, bis das Werk sich

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