16.12
1955
des 3. Hauses für Altbesatzungsverdrängte auf 67.200,— DM belaufen. Im Finanzierungsplan ist die Aufnahme folgender Darlehen vorgesehen:
Landesdarlehen
Darlehen der Kreissparkasse
7c Darlehen
13.600,
Stadtrates.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Der Aufnahme folgender Darlehen zur Finanzierung des 3. Hauses für Altbesatzungsverdrängte wird zugestimmt.
1. ) Darlehen des Landes in Höhe von 18.600,— DM
zu folgenden Bedingungen.
Auszahlung = 100 % abzüglich einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 3/2 %, höchstens jedoch 50,— DH. Jährl. Verwaltungskostenbeitrag von 3/2 % des bewilligten Baudarlehens, Zinsen 4 Tilgung = 2 % zuzüglich ersparter Zinsen.
Hypothekarische Sicherung hinter den anderen Baudarlehen.
2. ) Darlehen der Kreissparkasse Unterwesterwald in Höhe von
30.000,— DM zu folgenden Bedingungen.
15.000,— DM zu 6 3/2 % Zinsen und 2 3/2 % Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen,
15.000,— DM zu 5 72 % Zinsen und 1 % Tilgung zuzüglich er-' sparter Zinsen.
Auszahlung 100 % abzüglich 3/2% einmaliges Diagio. Buchhypothek im 1. Rang.
3.) 7c Darlehen in Höhe von 7.000,—
zu folgenden Bedingungen.
Zinslos, unkündbs
3.r bis 31
.12.
1956.
Auszahlung 100 %
und
Tilg
:ung
am
31 .
12.
1956
mit
3,
.000,—
DM
am
31.
12.
1957
mit
2,
.000,—
DM
am
31.
12.,
1958
mit
2,
.000,—
DM
Punkt 3
Genehmigung eines Darlehens der Stadt an das Wasserwerk.
Herr Bürgermeister erteilt Herrn Stadtrentmeister Gilles das Wort. Stadtrentmeister Gilles führt aus, daß in früheren Sitzungen bereits die Notwendigkeit der Gewährung eines Darlehens besprochen und auch beschlossen wurde. Zur Finanzierung der Neuverlegung der Wasserleitung in der Alleestraße muß die Stadt nunmehr ein Darlehen in Höhe von 36.000,— DM gewähren. Das Wasserwerk kann den Geldbedarf für das Bauvorhaben nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Die Verwaltung schlägt vor, das Darlehen unter folgenden Bedingungen .. zu gewähren:
Auszahlung: 100 %
Zinsen: 6 12 % ab 1.4.54, bis dahin zinslos,
Tilgung: 1 % zuzüglich ersparter Zinsen.
Zinsen und Tilgung sind fällig am 30.9. und 31.3. jeden Jahres. Höhere Tilgung ist jederzeit gestattet.
Bürgermeister Kraulich weist nochmals daraufhin, daß noch weitere Belastungen des Wasserwerks notwendig werden. Wenn einmal alle Aufgaben für das Wasserwerk erfüllt sind, wird das Werk wohl mit 3'2 Million belastet sein. Es wird Jahrzehnte dauern, bis das Werk sich
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