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Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß diese Stelle rückwirkend ab 1.12.1953 dem Polizeihauptwachtmeister Hans Dürr übertragen wird.
Die Ernennung zum Polizeimeister setzt die Ableistung einer mindestens 4 jährigen Dienstzeit als Polizeihauptwachtmeister auf Lebenszeit oder die Ableistung einer Gesamtdienstzeit von 17 Jahren voraus. (Runderlaß vom 2.1.1939 RHBliV Seite 43)
Beide Bedingungen sind bei Dürr erfüllt.
Mit der Beförderung des Polizeihauptwachtmeister Hans Dürr zum Poliseimeister und zwar rückwirkend ab 1.12.1953 ist der Stadtrat daher einstimmig einverstanden.
Um 19,35 Uhr war die Sitzung beendet.
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