Am 30.11.1953 wurde der Steinbruch durch den Herrn Bürgermeister
und die Herren Beigeordneten besichtigt. Einmütig war man der Meinung, daß mit der Ausbeute des Steinbruchs dem Wald nur Schaden zugefügt werde.
Die Verpachtung des Steinbruches lehnt der Stadtrat einstimmig ab.
Funkt 9
Schälschaden im Stadtwald der Stadt Montabaur.
Durch die Herren Bürgermeister Kraulich, Stadtrat Weimer, Stadtinspektor Kunst und Oberförster Reifenberger fand am 2. Dezember 1953 im Stadtwald Montabaur eine Besichtigung der Schälschäden 1952/53 in den Abteilungen Reihershahn, Waidmesser u. Sehoßhöber statt. Oberförster Reifenberger gab über das Forstamt Montabaur einen ausführlichen Bericht über die eingetretenen Schälschäden mit einem Vorschlag zur Verminderung der Schäden.
Bürgermeister Kraulich bittet Herrn Stadtrat Weimer über die Schäden und die Versäumnisse des Jagdpächters in Bezug auf Erfüllung des Abschusses und Verbesserung und Bestellung der vorhandenen Wildwiesen, Wildäcker und Fütterungsstellen zu berichten. Im Distrikt Reihershahn beträgt der dort verursachte Wildschaden vielleicht 1/3 von dem im Oemeindewald Niederelbert. Die besten Buchen sind geschält. Bisher wurden 1040 Zukunftsbäume gezählt. Der Schaden in den übrigen Distrikten kann als normal bezeichnet werden.
Um einen weiteren Schälschaden wirksam bekämpfen zu können, wird der Vorschlag des Oberförsters Reifenberger, auch von Herrn Weimer gutgeheißen.
Herr Bürgermeister dankt Herrn Weimer für seine Ausführungen und
gibt bekannt,
daß
im Jagdpachtvertrag ein Passus enthalten
ist,
daß, wenn der Jagdpächter seiner Verpflichtung nicht nachkommt, der Verpächter berechtigt ist, den Pachtvertrag sofort zu kündigen.
Der Stadtrat faßt einstimmig fol
Age^
-ag
des
Oberförsters
len Beschluß:
wird
Reif enberger
beigetreten.
Dem Vorschi sieht vor:
Sofortige Läuterung und dadurch Lichterstellung der Abteilung 19 "Reihershahn'*.
1 .)
2 .)
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frühzeitiger
3J
Unbedingte Erfüllung des Abschusses (in Zukunft Abschuß, da das Wild jetzt sehr spät austritt). Möglichst Ab schuß des Schadr ude1s.
Verbesserung und Bestellung der vorhandenen Wildäcker; evtl. Anlage weiterer Wildäcker auf
Wildwiesen, und
der Revier
4.) Anlage von Winterfütterungen.
Die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen zu Ziffer 2 - durch den Oberförster Reifenberger zu überwachen. Sollte Pächter Mast bis zum 1.2.1954 seinen kommen sein, betrachtet sich die Jagdpacntvertrag als entbunden.
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- 4 ist der Jagd- Verpflichtungen nicht nachge- ab diesem Zeitpunkt von dem
Punkt 9 Verschiedenes.
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)ittet Herr Bürgermeister um die Zustimmung, daß dieser Punkt in der Lichtöffentlichen Sitzung behandelt wird.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.
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Ae, vor. Da es sich um Personalangelegenheiten handelt,
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