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Punkt
Verschiedenes
Stadtrat Eberz fragt an, bis wann mit der Anbringung der neuen Kirchenuhr gerechnet werden kann. Stadtbaumeister Maßfeiler teilt mit, daß Preisangebote bereits eingeholt wurden. Die Kosten werden sich auf 1.600,— DM belaufen. Im Nachtragsetat soll über den Fall verhandelt werden. Bürgermeister Kraulich teilt noch erläuternd mit, daß die Uhr nach ihrer Anbringung in den Besitz der Kirchengemeinde übergehen soll. Hierdurch entfallen für die Stadt spätere Rdparaturkosten.
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Mit diesem Punkt ist die öffentliche Sitzung beendet. Die Zuhörer sowie die Herren der Presse verlassen den Sitzungssaal.
Nach einer kleinen Pause wird in die nichtöffentliche Sitzung getreten.
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B. Nichtöffentliche Sitzung.
Punkt 1
Grandstückaankaaf Ehrenhain.
Vor Eintritt in die Beratung verlassen die Stadträte Eberz und Rothbrast den Sitzungssaal. Beide sind persönlich an der Angelegenheit beteiligt.
Herr Bürgermeister führt noch einmal aus, daß der früher beabsichtigte Grundstückstausch mit dem Hospital- und Almosenfonds nicht möglich sei und die Aufsichtsbehörde hierzu ihre Genehmigung nicht geben wird. Die Gründe liegen darin, daß man bestes Land den Fonds nicht abnehmen kann und dafür minderwertiges Land in Tausch gibt.
In der Finanzausschußsitzung vom 24. Oktober 1953 war der Preis mit zusammen 25,— DM je Rute (y,— DM amtlich festgestellter Preis und 16,— DM. für außervertragliche Entschädigung des eingetretenen Ernteausfalles) für zu hoch erachtet worden. Man war der Ansicht, 'die in Frage stehenden Privatgrundstücke im Wege der Enteignung zu einem weit niedrigeren Preis erhalten zu können. Da aber ein öffentliches Interesse nicht nachgewiesen werden kann, noch anzuerkennen ist, muß von einer Enteignung Abstand genommen werden.
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Es ist bekannt geworden, daß sich andere Städte stark beworben haben, den Ehrenhain in ihr Stadtgebiet zu bekommen. Man wollte sogar
kostenlos Land zur Verfügung stellen.
Stadtinspektor Kunst gibt bekannt, daß nach einer Verfügung der Bezirksregierung in Montabaur für den Ehrenfriedhof bereits 30.000 -
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40.000 DR Landesmittel zur Verfügung stehen und mit den Planungs- und
Umbettungsarbeiten begonnen werden kann.
Nach dem Kriegsgräberfürsorgegesetz vom 27. Mai 1952 und gehabte
Rücksprache mit der Bezirksregierung muß der Bund der Stadt Montabaur für den Landerwerb eine Entschädigung zahlen. Herr Bürgermeister ist der Ansicht, daß vielleicht ein Teil der Summe zurückge- zahlt wird. Jedenfalls dürfte der amtlich angesetzte Preis mit 9,— DM je Rute und vielleicht noch eine Entschädigung der Stadt erstattet werden. Die Verwaltung wird alles tun, um die Stadt vor Schaden zu bewahren.
Stadtrat Germann ist auch der Meinung, daß der Betrag von 16,— DM für Ernteausfall sehr hoch gegriffen sei. Damit die Angelegenheit nun endlich aus der Welt geschaffen wird, stimmt seine Fraktion dennoch dem Grundstückskauf und zwar zu dem angesetzten Preis von zusammen 25,— DM je Rute zu.
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