Akte 
Sitzung 04. Dezember 1953
Entstehung
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Punkt

Verschiedenes

Stadtrat Eberz fragt an, bis wann mit der Anbringung der neuen Kirchenuhr gerechnet werden kann. Stadtbaumeister Maßfeiler teilt mit, daß Preisangebote bereits eingeholt wurden. Die Kosten werden sich auf 1.600, DM belaufen. Im Nachtragsetat soll über den Fall verhandelt werden. Bürgermeister Kraulich teilt noch erläu­ternd mit, daß die Uhr nach ihrer Anbringung in den Besitz der Kirchengemeinde übergehen soll. Hierdurch entfallen für die Stadt spätere Rdparaturkosten.

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Mit diesem Punkt ist die öffentliche Sitzung beendet. Die Zuhörer sowie die Herren der Presse verlassen den Sitzungssaal.

Nach einer kleinen Pause wird in die nichtöffentliche Sitzung getreten.

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B. Nichtöffentliche Sitzung.

Punkt 1

Grandstückaankaaf Ehrenhain.

Vor Eintritt in die Beratung verlassen die Stadträte Eberz und Rothbrast den Sitzungssaal. Beide sind persönlich an der Angele­genheit beteiligt.

Herr Bürgermeister führt noch einmal aus, daß der früher beabsichtigte Grundstückstausch mit dem Hospital- und Almosenfonds nicht mög­lich sei und die Aufsichtsbehörde hierzu ihre Genehmigung nicht geben wird. Die Gründe liegen darin, daß man bestes Land den Fonds nicht abnehmen kann und dafür minderwertiges Land in Tausch gibt.

In der Finanzausschußsitzung vom 24. Oktober 1953 war der Preis mit zusammen 25, DM je Rute (y, DM amtlich festgestellter Preis und 16, DM. für außervertragliche Entschädigung des eingetretenen Ernte­ausfalles) für zu hoch erachtet worden. Man war der Ansicht, 'die in Frage stehenden Privatgrundstücke im Wege der Enteignung zu einem weit niedrigeren Preis erhalten zu können. Da aber ein öffent­liches Interesse nicht nachgewiesen werden kann, noch anzuerkennen ist, muß von einer Enteignung Abstand genommen werden.

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Es ist bekannt geworden, daß sich andere Städte stark beworben ha­ben, den Ehrenhain in ihr Stadtgebiet zu bekommen. Man wollte sogar

kostenlos Land zur Verfügung stellen.

Stadtinspektor Kunst gibt bekannt, daß nach einer Verfügung der Be­zirksregierung in Montabaur für den Ehrenfriedhof bereits 30.000 -

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40.000 DR Landesmittel zur Verfügung stehen und mit den Planungs- und

Umbettungsarbeiten begonnen werden kann.

Nach dem Kriegsgräberfürsorgegesetz vom 27. Mai 1952 und gehabte

Rücksprache mit der Bezirksregierung muß der Bund der Stadt Monta­baur für den Landerwerb eine Entschädigung zahlen. Herr Bürgermei­ster ist der Ansicht, daß vielleicht ein Teil der Summe zurückge- zahlt wird. Jedenfalls dürfte der amtlich angesetzte Preis mit 9, DM je Rute und vielleicht noch eine Entschädigung der Stadt er­stattet werden. Die Verwaltung wird alles tun, um die Stadt vor Scha­den zu bewahren.

Stadtrat Germann ist auch der Meinung, daß der Betrag von 16, DM für Ernteausfall sehr hoch gegriffen sei. Damit die Angelegenheit nun endlich aus der Welt geschaffen wird, stimmt seine Fraktion den­noch dem Grundstückskauf und zwar zu dem angesetzten Preis von zu­sammen 25, DM je Rute zu.

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