Akte 
Sitzung 23. Juli 1953
Entstehung
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40.300,-- DM

Übertrag

c) Pflasterung des Bürgersteiges Koblenzerstraße

d) Instandsetzung des Bürgersteiges am Fuß des Schloßberges.

zusammen

2.) Mehreinnahmen durch Tagewerkszuschüsse des Arbeitsamtes

Insgesamt

B. Für die Finanzierung der Wasserleitungskosten in Höhe von

macht die Stadtverwaltung folgenden Vorschlag.

1. Finanzierung. -

a) Rückstellung des Baues der Wasserleitung in der Straße B "Auf der Wölfchesbitz", da die Straße noch nicht gebaut wird.

b) Im Etat 1953 für die Alleestraße bereits vorgesehen

c) Mehreinnahme durch Tagewerkszuschuß des Arbeitsamtes

d) kurzfristiges Darlehen der Stadt Montabaur in Höhe von

Zusammen

Zu dem evtl. Darlehen der Stadt folgende Erläuterung.

Inwieweit die Stadt dieses Darlehen im Nachtragshaushalt 1953 durch Mehreinnahme aufbringen kann, ist im Augenblick noch nicht ganz zu übersehen. Die Möglichkeit hierzu deutet sich an.

Auf jeden Fall kann das Darlehen gegebenenfalls durch Einsatz des Überschusses 1952 flüssig gemacht werden. Da die Rohrerneuerung in der Alleestraße eine Vorausmaßnahme im Rahmen des 10 Jahreplanes des Wasserwerks darstellt, dürfte es dem Werk möglich sein, das Dar­lehen im Laufe des Rechnungsjahres 1954 an die Stadt zurückzuzahlen, indem die für 1954 für die Teilerneuerung des Leitungsnetzes vorzu­sehende Geldsumme als vorweg verplant gilt.

Die Laufzeit des Darlehens könnte daher auf 1 Jahr bei 6 ^2%iger Ver­zinsung festgelegt werden.

Die Entscheidung über die Länge der Laufzeit ist jedoch bis zum Beginn des kommenden Rechnungsjahres auszusetzen, wenn sich bei Aufstellung des Haushaltsplanes 1954 die finanzielle Beanspruchung des Werkes über- sehen läßt.

Nach kurzer Debatte, in dPer alle Fraktionen die Notwendigkeit der in der Alleestraße auszuführenden Arbeiten anerkennen stimmt der Stadt­rat einstimmig dem Vorschlag de3* Verwaltung und auch den Finan&ierungs- plänen zu. Mit der'Zustimmung- zu diesen Plänen ist auch die Rück­stellung der in diesen Plänen vermerkten Baumaßnahmen einstimmig ge­nehmigt. *

Punkt 5

Abänderung des geplanten Ausbaues der Gelbachstraße.

Mit der Behandlung dieses Punktes im Finanzierungsplan zu Punkt 4

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