Akte 
Sitzung 23. Juli 1953
Entstehung
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16.12.

1955

17. 2 1956

Juli

17f 5 1956

Montabaur,

Bericht über die Stadtratsitzung vom 23. Juli -1-953

Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich, die Beigeordneten: Fehl, Frank und Hannappel,

die Stadträte: Hartert, Michel, Weimer, Mahn, Rothbrust, Burg,

Intra, Germann, G-örg, Kuntermann, Orth und Rätz. Etwas verspätet traf ein, Stadtrat Decker.

Entschuldigt fehlten: die Stadträte Morschheuser, Frl. Seepe, Eberz

Scheidt und Schmidt.

Herr Bürgermeister eröffnet um 17?10 Uhr die Sitzung mit einer kurzen Begrüßung. Anschließend stellt er fest, daß zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht geladen und der Stadtrat beschluß­fähig ist.

Unter anderem sind heute im Zuhörerraum anwesend. Schülerinnen der

staatlichen meisters.

Aufbauschule. Ihnen gilt der besondere

Gruß

des Bürger-

-Wie aus der Anwesenheitsliste ersichtlich, fehlen in der heutigen Stadtratssitzung 5 Stadträte als entschuldigt. Die Versammlung er­kennt die für die Entschuldigung angegebenen Gründe als stichhaltig an.

Es folgt hunmehr Punkt 1 der Tagesordnung

Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und der Satzung für den Hos­pitalfonds und den Almosenfonds.

Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß der Haushaltsvoranschlag und die Satzungen für den Hospitalfonds und den AlmosenfondQ vom Ver­waltungsausschuß des Hospitalfonds sowie vom Finanzausschuß vorbe­

raten wurden. V^eiter haben der Haushaltsvoranschhag und die Satzun­

gen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 14 Tage öffentlich zur Ein­sichtnahme offen gelegen.

Stadtrentmeister Gilles erhält das Wort zur Bekanntgabe des Haus­haltsvoranschlages und der Satzungen.

a) Ordentlicher Haushalt des Hospitalfonds.

in Einnahme in Ausgabe

b) Außerordentlicher Haushalt des Hospit-üfonds.

in Einnahme in Ausgabe

Nach kurzen Erläuterungen zu den einzelnen Positionen genehmigt der Stadtrat einstimmig den Haushaltsvoranschlag und genehmigt er weiter einstimmig folgende Satzungen:

A HospitalfondSj.

Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1953.

Auf Grund des § 87 in Verbindung mit dem § 70 der Gemeindeordnung

für Rheinland-Pfalz wird für das Rechnungsjahr 1953 nach dem Be­schluß des Stadtrates vom 23.7.1953 folgende Haushaltssatzung erlassen.

- 2 -

4. 12,

8 , 6 .

1953

24. 9.

11 . 12 .

18. 2.H

1954

1954

30.

21. 5j§§:

1954

22 .

1954

20 .

1954

14. k 195#]

8.990,

DM

- (

8.990,

DM

9.1,4 ]

1954

8.058,

DM

^ 1

4. 2-

8.058,

DM

195^

3 * 3 .]

1955

1 . 4 ,^

1955

28. 4.!

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19 ^ 8.1

1955