Akte 
Sitzung 23. Juli 1953
Entstehung
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§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1953 wird im ordentlichen Haushaltsplan außerordentlichen HaushaltspL

in der Einnahme auf 8.990, DM in der Einnahme auf 8.058,-Da

in der Ausgabe auf 8.990, DM in der Ausgabe auf 8.058,-]

festgesetzt

§ 2

Kassenkredite werden nicht in Anspruch genommen.

§ 3

Darleheh werden nicht in Anspruch genommen.

B Almosenfonds.,

Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1953

Auf Grund des § 87 in Verbindung mit dem § 70 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird für das Rechnungsjahr 1953 nach dem Be­schluß des Stadtrates vom 23. Juli 1953 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1953 wird im ordentlicaen Haushaltsplan außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 268, DM in der Einnahme auf 1.086, DM

in der Ausgabe auf 268, DM in der Ausgabe auf 1.086, DM

festgesetzt.

§ 2

Kassenkredite werden nicht in Anspruch genommen.

§ 3

Darlehen werden nicht in Anspruch genommen.

. Punkt 2

Beschlußfassung über den Erwerb folgender Grundstücke für

den Hospitaifonds.

a) Acker "Auf dem Nagler" 62,84 ar groß,

b) Acker "Auf der Bitz" 18,66 ar groß,

c) Acker "Auf der Bächel" 27,95 ar groß,

d) Acker "Auf der Bächel" 12,58 ar groß.

Um die verkauften hospitaleigenen Grundstücke zu ersetzen, muß für den Hospitaifonds noch Grund und Boden in der Größe von 86 ar 87 qm im Werte von ca. 3.500, DM angekauft werden.

Einstimmig beschließt der Stadtrat als Ersatzgrundstücke für den Hospitaifonds folgende Grundstücke anzukaufen:

1. ) Acker "Auf dem Nagler", Flur 34, Parzelle 5254

- 62,84 ar = 251,36 Ruten groß, die Rute zu 6, DM, das sind

2. ) Acker "Auf der Bitz," Flur 34, Parzelle 5193

= 18,66 ar = 74,64 Ruten groß, je Rute zu 6, DM, das sind

1.508,16 DM

447,84 DM

Übertrag 1.956,00 DM