- Umbau, der Alleestraße - hat der Punkt 5 seine Erledigung gefunden.
Die Arbeiten in der Gelbachstraße sind zurückgestellt bis 1954 ^
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Punkt 6 ^
Antrag des Josef Reusch um Genehmigung zur Überbrückung des Stadtbaches in der Alleestraße
Herr*Bürgermeister gibt bekannt, daß Herr Josef Reusch, der in der Alleestraße im Hause Homann eine Reparaturwerkstatt unterhält, dem Hause gegenüber von der Firma Otto Quirmbach ein Grundstück erworben hat, um auf diesem Grundstück eine Reparaturwerkstatt und später auch ein Wohnhaus zu errichten. Nach dem Bebauungsplan ist das Gelände als Industriegelände vorgesehen. Zur Erschließung des Geländes ist der Bau einer Straße von der Allmannshauserstraße vorbei an dem Haus Roßbach vorgesehen. Reusch kann zunächst sein Grundstück nich/t erreichen, die Stadt kann aber wegen diesem einen Gebäude nicht sofort eine Straße bauen.
Um eine Zufahrt zu seinem Grundstück zu erhalten, bittet Reusch um vorläufige Genehmigung zur Überbrückung des Bachbettes. Die Zufahrt von der Bundesstraße zum Stadtbach wurde ihm vom Straßenbauamt Diez bereits genehmigt.
Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, folgenden Beschluß zu fassen:
Die Genehmigung zur Überbrückung des Stadtbaches auf jederzeitigen Widerruf wird erteilt und zwar unter folgenden Bedingungen:
1. ) Bei der Anlage der Überbrückung ist ein genügend großes Durch
flußprofil herzustellen.
2. ) Nach Anlage der im Bebauungsplan vorgesehenen Straße ist die
Brücke restlos zu entfernen und auch die Aufschüttung, da dieser Teil als Grünanlage vorgesehen ist.
3. ) Für Unterhalt der Zufahrts- und Brückenanlage (Reinhaltung des
Bachbettes unter der Brücke) hat ebenfalls Reusch Sorge zu tragen.
4. ) Die Herstellung der Wasser- und Lichtanschlüsse hat Reusch auf
seine Kosten herzustellen.
5. ) Die Reusch zu erteilende Genehmigung ist durch einen notariellen
Vertrag festzulegen.
6. ) Für die Benutzung des Bachbettes ist von Reusch eine Anerkennungs
gebühr festzulegen, die ebenfalls im Vertrag aufzuführen ist.
Einstimmig stimmt der Stadtrat dem Beschluß, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu.
Punkt 7 Verschiedenes
Bildung eines Ortsausschusses der Jugendpflege.
Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß auf Anweisung des Herrn Landrat -Kreisjugendamt- in Montabaur ein Ortsausschuß der Jugendpflege zu bilden ist.
In dem Ausschuß sollen vertreten sein:
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