Akte 
Sitzung 09. April 1953
Entstehung
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Punkt 8 Verschiedenes.

Bürgschaftsübernahme in Sachen der Eheleute Hans Maßfeiler.

Stadtrentmeister Gilles legt kurz den Sachverhalt dar.

Die Eheleute Maßfeller haben in der Jahnstraße ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Das Land hat für diesen Bau ein Darlehen in Höhe von 12.000, DH bewilligt. Auszahlung des Geldes kann nur nach Einigung einer Hypothek oder auf Grund einer Bürgschaft er­folgen. Dadurch, daß das Baugrundstück noch nicht grundbachamtlich in den Besitz der Eheleute Maßfeller übergegangen ist, kann die Eintragung der Hypothek nicht erfolgen.

An die ^tadt Montabaur wurde daher herangetreten, bis zur Eintra­gung der Hypothek die Bürgschaft für die 12.000, DH zu übernehmen.

Der Stadtrat wird gebeten folgenden Beschluß zu fassen.:

Die Stadt Montabaur übernimmt vorbehaltlich des endgültigen rechts­kräftigen Abschlusses des Grundstücksvertrages die selbstschuldneri­sche Bürgschaft für das Landesdarlehen an die Ehelrute Hans Maßfeller gern. Bewiiligungsbescheid Nr. 51 536/11 14 vom 5. 3. 1953 bis zur Eintragung durch durch Schuld- und Hypotnekenbestellungsurkunde vom 9. 3. 1953 -U.R. 318/53 des Notars Erwin Baldus in Montabaur- dem Lande Rheinland-Pfalz (Treuhandfonds) in Ko.^cnz bestellten Darlehens-' hypoinek von 12.000, DM.

Einstimmig stimmt der Stadtrat diesem Beschluß zu.

Punkt 8 Verschiedenes.

Geschäftsordnung für den Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds.

Stadtrentmeister Gilles gibt die Geschäftsordnung zur Kenntnis

Die Geschäftsordnung wurde auf Grund des § ligten neuen Satzung des Hospitaifonds von tet und im Verwaltungsausschuß des Hospit- gesprochen. Der'Verwaltungsausschuß stimmt stimmig zu.

8 der vom Stadtrat gebil- der Verwaltung ausgearbel- fonds am 7. 4. 1953 durch- der Geschäftsordnung ein-

Der Stadtrat wird gebeten folgenden Beschluß zu fassen:

Die Geschäftsordnung für den Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds zu Montabaur, die dem Stadtrat in seiner Sitzung am 9. 4. 1953 als Abdruck vorlag, vjird, gebilligt.

Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.

Punkt 8 Verschiedenes.

Pflegesätze im Altersheim des Hospitaifonds zu Montabaur.

dem neuen Verwaltungsaufbau des Hospitaifonds ist auch die Neu­festsetzung der Pflegegätze im Altersheim eine zwingende Notwendig­keit. Der Verwaltungsausschuß, der sich mit dieser Angelegenheit eingehend befaßt hat, empfiehlt dem Stadträt folgenden Beschluß zu

fassen:

Die Pflegesätze festgesetzt:

im Altersheim des Hospitaifonds werden wie folgt

17<. 5. 1956

4. 12. 1953

24. 9. 1953

11 . 12 .

18. 2.MBS 1954

30. Ü 1954

.= 3

21. 5. 1954

22. 7. 1954

20 . 8 !

1954

14.1t 1954

: 4 * 2

Ü: i l955jj

' ..28. 4. ' 1955