Punkt 8 Verschiedenes.
Bürgschaftsübernahme in Sachen der Eheleute Hans Maßfeiler.
Stadtrentmeister Gilles legt kurz den Sachverhalt dar.
Die Eheleute Maßfeller haben in der Jahnstraße ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Das Land hat für diesen Bau ein Darlehen in Höhe von 12.000,— DH bewilligt. Auszahlung des Geldes kann nur nach Einigung einer Hypothek oder auf Grund einer Bürgschaft erfolgen. Dadurch, daß das Baugrundstück noch nicht grundbachamtlich in den Besitz der Eheleute Maßfeller übergegangen ist, kann die Eintragung der Hypothek nicht erfolgen.
An die ^tadt Montabaur wurde daher herangetreten, bis zur Eintragung der Hypothek die Bürgschaft für die 12.000,— DH zu übernehmen.
Der Stadtrat wird gebeten folgenden Beschluß zu fassen.:
Die Stadt Montabaur übernimmt vorbehaltlich des endgültigen rechtskräftigen Abschlusses des Grundstücksvertrages die selbstschuldnerische Bürgschaft für das Landesdarlehen an die Ehelrute Hans Maßfeller gern. Bewiiligungsbescheid Nr. 51 536/11 14 vom 5. 3. 1953 bis zur Eintragung durch durch Schuld- und Hypotnekenbestellungsurkunde vom 9. 3. 1953 -U.R. 318/53 des Notars Erwin Baldus in Montabaur- dem Lande Rheinland-Pfalz (Treuhandfonds) in Ko.^cnz bestellten Darlehens-' hypoinek von 12.000,— DM.
Einstimmig stimmt der Stadtrat diesem Beschluß zu.
Punkt 8 Verschiedenes.
Geschäftsordnung für den Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds.
Stadtrentmeister Gilles gibt die Geschäftsordnung zur Kenntnis
Die Geschäftsordnung wurde auf Grund des § ligten neuen Satzung des Hospitaifonds von tet und im Verwaltungsausschuß des Hospit-„ gesprochen. Der'Verwaltungsausschuß stimmt stimmig zu.
8 der vom Stadtrat gebil- der Verwaltung ausgearbel- fonds am 7. 4. 1953 durch- der Geschäftsordnung ein-
Der Stadtrat wird gebeten folgenden Beschluß zu fassen:
Die Geschäftsordnung für den Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds zu Montabaur, die dem Stadtrat in seiner Sitzung am 9. 4. 1953 als Abdruck vorlag, vjird, gebilligt.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.
Punkt 8 Verschiedenes.
Pflegesätze im Altersheim des Hospitaifonds zu Montabaur.
dem neuen Verwaltungsaufbau des Hospitaifonds ist auch die Neufestsetzung der Pflegegätze im Altersheim eine zwingende Notwendigkeit. Der Verwaltungsausschuß, der sich mit dieser Angelegenheit eingehend befaßt hat, empfiehlt dem Stadträt folgenden Beschluß zu
fassen:
Die Pflegesätze festgesetzt:
im Altersheim des Hospitaifonds werden wie folgt
17<. 5. 1956
4. 12. 1953
24. 9. 1953
11 . 12 .
18. 2.MBS 1954
30. Ü 1954
.= 3
21. 5. 1954
22. 7. 1954
20 . 8 !
1954
14.1t 1954
: 4 * 2
Ü: i l955jj
' ..28. 4. ' 1955

