Akte 
Sitzung 09. April 1953
Entstehung
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Montabaur, den 10. .,pril 1953

Bericht über die Stadtratsitzung vom 9. April 1953.

Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich die Beigeordneten: P e h 1, Frank und Hannappel. (Letzterer

traf gegen 17 45. Uhr ein)

die Stadträte : Morschheuser, Eartert, Michel, Frl. Seepe,

Weimer, Eberz, Mahn, Rothbrust, Decker, Barg ^ intra, Germann, Scheidt, Görg, Kuntermann,

Schmidt, Orth and Rätz.

Um 17 3j). eröffnet Herr Bürgermeister die Sitzung mit einer kurzen Begrüßung. Anschließend stellt er fest, daß zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht geladen und die Versammlung beschlußfähig ist. In einleitenden Worten zur heutigen Tagesordnung führt Herr Bürger­meister aus, daß die Tagesordnung sehr umfangreich sei..Der Haus­haltsplan für das Rechnungsjahr 1953t dem der Finanzausschuß be­reits einstimmig zustimmte, liegt z.Zt. öffentlich offen. Nach der Offenlegung wird sich der Stadtrat mit der Beratung des Haushalts­planes und anschließender Beschlußfassung zu befassen haben.

Um diese Arbeit in einer Sitzung leisten zu können, werden in der heutigen Sitzung bereits Beschlüsse herbeigeführt, die in den Rahmen des Etats gehören, wie Gebührenordnungen, Gebührensatzungen und Stelj.enUIhn. Um die Tagesordnung restlos zum Abschluß bringen zu können, bittet Herr Bürgermeister, sich bei der Aussprache möglichst kurz zu fassen.

Bevor in die Tagesordnung eingetreten v.-ird gilt es noch eine Ehren­pflicht zu erfüllen. HermBeigecrdneten Peter Hanuap . el wurde als ersten Handwerksmeister des Regierungsbezirks Mont baur das Bundes verdienstkreuz verliehen. Namens des Utadtrates spricht Herr Bürger­meister Herrn Hannappel die herzlichsten Glückwünsche aus.

Es folgt:

A) öffentliche Sitzung^

Punkt 1

Friedhofs- und Gebührensatzungen.

Stadtinspektor Kunst, der zur Berichterstattung aufgefordert wird, gibt vorerst kurze Erläuterungen über die Notwendigkeit der Schaf­fung einer neuen Friedhofs- und Gebührensatzung.

Anschließend gibt er die Friedhofs- und Gebührensatzung in ihrem vollen Wortlaut zur Kenntnis. Beigeordneter Fehl beanstandet fol­genden Satz in § 14 der Friedhofssatzung:

"Die Friedhofsverwaltung iot berechtigt, Anordnungen zu treffen, die sich auf 'Werkstoffe, Art und Größe der Gra denkmäler, Ein- f r i e d i gung en* usw. b e z i ehen. "

Bürgermeister Kraulich erklärt hierzu, daß dieser' Satz nur be­zwecke, Grabeinfassungen und Grabdenkmäler nicht erstehen zu lassen die nicht in den Rahmen des Gesamtbildes passen.

Auf Vorschlag des Stadtrates Germann erhält der beanstandete Satz folgenden Zusatz:

"wenn das zu verwendende Material die Harmonie des Friedhofes stören sollte."

Stadtrat Kuntermann iot der Ansicht, da

die Stadtverwaltung zur

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