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stück für diesen Zweck nach geeignet, soll mit dem Kreis wegen etwaigem Ankauf verhandelt werden. Stadtrat Schmidt erklärt, dass es sich bei dem Grundstück um vortreffliches Gartenland handelt. Beigeordneter Fehl stimmt im Namen seiner Fraktion einem Ankauf zu und schlägt vor mit dem Kreis in Verhandlung zu treten. Stadtrat Mathias Eberz hat Bedenken, dass bei Neuanlegung der geplanten Um= gehungsstrasse, das betr. Grundstück durchschnitten werden könnte.
Nach eingehender Debatte wird der Bürgermeister einstimmig er= mächtigt, zwecks Ankauf des Grundstücks mit dem Kreis zu verhandeln, und das Ergebnis in der nächsten Stadtratssitzung mitzuteilen.
b) Wiesengrundstück Blatt 42o,Parzelle 181-186 gelegen links der Stunzenmühle zwischen Gelbach und Mühlgraben.
Der Kreis will auch dieses Grundstück verkau= fen. Als Kaufliebhaber hat sich der Kaufmann Willi Stendebach gefun= den. Jm neuen Bebauungsplan der Stadt Montabaur ist der Geländestrei= fen in dem die Wiese liegt, als Grünfläche vorgesehen. Herr Bürger= meister hält es für richtig, dass die Stadt die Wiese erwirbt. Bei späterer Anlage der Grünfläche, müsste die Stadt die Wiese doch an= kaufen und dann sicherlich gezwungen sein, einen höheren Preis zu zahlen. Der Kreis hat im Jahre 1941 pro Rute 5- R.M. gezahlt. Stadt= baumeister Massfeller hält einen Preis von 4-D.M. je Rute für ange = messen.
Einstimmig wird der Bürgermeister ermächtigt, mit dem Kreis wegen Ankaufs der Wiese zu verhandeln und gegebenenfalls das Wiesengrundstück anzukaufen.
i 9. 1953
:3&3. 4.' !§1953
195p
! 24. 9.] ^ 1953
*' tl.12. L953
! 13 . 2 ; 1954
30 .
c) Antrag des Landwirts Johann Müller, Steinweg, auf Tausch eines Grundstücks.
Müller will einen Acker, 16,98 ar groß, gelegen am Himmel= feld gegen ein städt. Grundstück, gelegen auf dem Auberg,um=
tauschen.Gilles wird beauftragt, zusammen mit
dem Stadtrat u. Ortsbauernberater Alois Eberz und Stadtrat Schmidt die beiden Grundstücke zu besichtigen. Falls die Ange= legenheit günstig erscheint, ist der Stadtrat einstimmig damit einverstanden, mit Müller in Tauschverhandlungen zu treten.
Punkt 3
Ortspolizeiverordnung betr. die verschiedenen Baugebiete und die Verhinderung der Errichtung störender Anlagen in der Stadt Montabaur
Die am 1.12.1932 durch den Herrn Landrat für das Stadt= gebiet Montabaur erlassene Polizeiverordnung ist am 31.12.1950 außer Kraft getreten. Da Montabaur heute über 5000 Einwohner zählt, ist die neue Baupolizeiverordnung durch den Herrn Bürgers meister zu erlassen.und zwar nach Beratung mit dem Gerneindevor= stand. Herr Bürgermeister gibt dem Stadtrat die neuverfasste Polizeiverordnung zur Kenntnis. Nach Beratung mit dem Gerneinde= Vorstand zu der als Vertreter der D.P.Stadtrat Frank hinzugezo= gen wird, erfolgt Erlass der neuen Baupolizeiverordnung.
Punkt 4
Abänderung d-es Bebauungsplanes " Unter dem Friedhof" infolge Anlage des"Ehrenhaines Westerwald".
Bürgermeister Fraulich gibt bekannt, dass der in der Stadt= ratssitzung vom 16.11.1951 genehmigte Bebauungsplan der Stadt Montabaur infolge Anlage des"Ehrenhaines Westerwald" eine Änderung erfahren muss. Jm Felddistrikt " Auf dem Kalk" süd = lieh des Friedhofes waren Bauplätze für 4 Wohnhäuser vorgesehen, Der Planer des "Rhrenhaines Westerwald" Proff.Tulhesius, bittet um Abänderung des Bebauungsplanes. Das vierte Haus, gelegen nach dem"Ehrenhain Westerwald " soll und muss verschwinden.
Einstimmig wird der neue Bebauungsplan in der abgeän= derten Form genehmigt.
9. 5.
1952
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27 . 11 .] 952
22 . 1 . 1953
1I8.12.!
1952

