Akte 
Sitzung 04. März 1952
Entstehung
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§ 3 -

Der Darlehnsbetrag,'der zur Bestreitung von Ausgaben im ausserord = liehen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1951 dienen soll, wird gegen, über der bisherigen Festsetzung in Höhe von 112 500-D.M. auf

196 500- D.M.

festgesetzt, Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtrages haushaltsplan für folgende Ausgaben verwendet:

Neuverlegni;g von 2 400 m der Bauptzufuhrleitung der Wasserversorgungsanlage 84 000- D.M.

Einstimmig genehmigt der Stadtrat die Nachtragshaushaltssatzung.

Weiter gibt Herr Bürgermeister die Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalsfonds der Stadt Montabaur im Rechnungsjahr 1951 zur Be = schlussfassung bekamst:

§ 1

Der Nachtragshaushaltsplan wird

im ausserordentlichen Nachtragshaushaltsplan

in den Einnahmen auf

(gegenüber 1 650 - D.M. im ausserordentl.Haushaltsplan) in den Ausgaben auf 950- D.M.

(gegenüber 1650 -D.M.im ausserordentl. Haushaltsplan ) ^

festgesetzt. IM

§ 2 ?

Die im Haushaltsplan festgesetzten Steuersätze für das Rech = nungsjahr 1951 werden durch den Nachtragshaushaltsplan nicht geände. ),

950.- D.M.

Einstimmig genehmigt der Stadtrat die Nachtragshaushaltssatzung,

Für die Wasserbaumaßmahmen in der Bahnhofstrasse und in der Sommerwiese im Rechnungsjahr 1951 hat das Wasserwerk mit Genehmigung des Stadtrates ein Darlehen von 40000-D.M. aus Mittel der Stadt'erhal= ten. Zur Finanzierung der vom Stadtrat beschlossenen und im Winter 1951/52 durchgeführten Wasserbaumaßnahme- Beuverlegung der Hauptzu = fuhrleitung- wird'eg-notwendig, die Darlehnssumme auf 64 000- D.M. zu erhöhen.

Einstimmig beschliesst daher der Stadtrat wie folgt:

Zur Finanzierung der Neuverlegung der Hauptzuführleitung der Wasserversorgungsanlage genehmigt der Stadtrat die Erhöhung der für Wasserbaumassnahmen im Rechnungsjahr 1951 aufzunehmenden Darlehna = summe- die von der Stadt dem Wasserwerk zur Verfügung gestellt wird - von 40 000.-DM auf 64 000.- DM. Bedingung ist, dass das Darlehn mit^ 3 1/2 % verzinst und 2 % zuzüglich ersparter Zinsen getilgt wird. ^

Funkt 2

Grundstücksangelegenheiten

Erwerb eines Grundstückes an der Limburgerstrasse -Besitzer: U^terwesterwaldkreis- Farzelle 5586,Größe 1,4676 hak.

Die^ Stadt Montabaur hatte sich s. Zt. bereit erklärt,] dem Kreis für die Errichtung der landwirtschaftlichen Schule und des staatl. Gesundheitsamtes das erforderliche Baugelände unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Da die Stadt geeignetes] Gelände nicht belass, hat der Kreis die benötigten Grundstücke erworben. Als Entgelt hierfür hat die Stadt an den Kreis das äa[ der Limburgerstrasse gelegene Grundstück,Kartenblatt 39,Par = zelle 5586= 1^4676 hak gross übereignet. Der Kreis bietet nun dieses Grundstück der Stadt zwecks Rückerwerb an.

Bürgermeister Kraulich hält es für ratsam,das Grundstück zurückzuerwerben. Das betr. Gelände ist wohl kein Baugelände, jedoch könnten Kleingärten angelegt werden und zwar als Ersatz für die zur Bebauung vorgesehene Alberthöhe. Nach Einholung eines Gutachtens des Landwirtschaftsrats Eling, ob das Grund =

- stücK