so sei es dringend geboten dahingehend zu. wirken, dass alle Ge= meinden mit zur Kreisumlage herangezogen würden. Auch die Ge = meinden die steuerlich nicht herangezogen werden können,dürf=
ten auf Grund ihrer Einwohnerzahl zu erfassen sein. Es darf nicht Vorkommen, dass einzelne Gemeinden den Löwenanteil an der Kreis=
Umlage zahlen, während andere Gemeinden nichts zahlen.
Zu dem Haushaltsvoranschlag 1951/52 gibt die SPD.ihre Zu = Stimmung.
Auch die Fraktion der B.P. erklärt sich mit dem vorgelegten Haushaltsvoranschlag einverstanden.
Anschließende erdendem Stadtrat folgende Haushaltssatzun^n
zwecks Erlass vorgeschlagen:
a) Haushaltssatzung der Stadt Montabaur.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 liehen Haushaltsplan
in der Einnahme auf Gesamt 681 410 Rein in der Ausgabe auf Gesamt 681 4-1 o,- Rein
und im ausserordentlichen Haushaltsplan
wird im orden&=
665 110,-D.M. 665 11o,-D.M. ^
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
festge setzt... ._
§ 2
222 362,-D.M. 222 362,-D,M.
Die Steuersätze ( Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt fest=
gesetzt:
1) Grundsteuer
a. für die Land-und forstwirtschaftlichen betriebe Hebesatz 100 b) für die Grundstücke Hebesatz 14-0 v:
2) Gewerbesteuer ^
a) nach dem Gewerbeertrag u. dem Gewerbekapital Hebesatz 250 7
b) Lohnsummensteuer Hebesatz 150^-y
3) Zweigstellensteuer. nach dem Gewerbeertrag u.dem Gewerbekapital Hebesatz 325 v
$ 3
entfällt
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehn, die zur .Bestreitung von Ausgaben des ausserordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 112 500-D.M. festgesetzt.
Verwendungszweck : Wohnungsbau u. Wasserleitangsbau
bj_ Haushaltssatzung des Hospitalfonds.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
4 951,-D.M 4 951,-D.M

