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Nr. 36/2005
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Iptliche Bekanntmachung
Mtleistungszentrum Ländlicher 56457 We<st«rh..
^(OLR) Westerwald-Osteifel Verbürg, 15.08.2005
iidnfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler Jahn straß e 5
ln;05 HA. 10.2
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inhörungstermin
über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
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Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, wird
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JwSw^er Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs
Sungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der falls gültigen Fassung
«Montag, 26. September 2005 und K Dienstag, 27. September 2005
Stags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Pichmittags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr jiderSport- und Kulturhalle in 56412 Holler
„„nt gegeben.
jjrFlurbereinigungsplan . einschließlich der Nachweise über die Ergebner Wertermittlung - liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die geigten aus. Beauftragte des DLR-Westerwald-Osteifel werden die sie Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzel- sBeteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Die Grenzan- jje ist hierbei grundsätzlich auf Punkte zu beschränken, die bei Bode- Snungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wur- »i. Sie findet nur auf besonderen Antrag statt.
Es fegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens 5 ir Auskunftsertei Iu ng und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung jestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser ladungj besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Aus- Me über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
* Teilnehmer erhält je einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, itrseine alten Grundstücke nach Fläche und Wert sowie seine neuen iiundstücke nach Fläche und Wert als auch das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug äzu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte taannthaben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevoll- *htigten bzw. Vertreter.
LAnhörungstermin
^Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
|ffläß§ 59 Abs. 2 FlurbG sowie zur Bekanntgabe und Anhörung über
-«Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 FlurbG in Verbindung mit
i86Abs. 2 Nr. 4 FlurbG wird hiermit Termin anberaumt auf
Ittwoch, 28. September 2005, vormittags 9.30 Uhr
■derSport- und Kulturhalle in 56412 Holler
^Beteiligten werden hiermit geladen als
'■ Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden
Grundstücke,
f Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
1 Eigentümer von Grundstücken, die an das Flurbereinigungsgebiet angrenzen.
Werspriiche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbe- were gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung »Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder inner- einer Frist y°n zwei Wochen, beginnend mit dem 29.09.2005 schrift- iiii!mi Z nv Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher bi* K Westerwa| d" 0steifel ‘ Bahnhofstraße 32, 56410 Monta- «n. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind wevernandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Wider- mussen ' nn erhalb der zweiwöchigen Frist beim DLR Westerwald- Itoti . ein9egan 9 en sein. Hierauf wird besonders hingewiesen. M' 9 ! Ein9aben oder Vorsprachen beim DLR-Westerwald-Ostei- moiJJ sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei y che Wirkungen.
Ä die ke *ne Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum W S ermin nicht 2U erscheinen.
äienBmÜn - brnehmun 9 des Termins verhindert ist, kann sich durch Wsrtrntii H^h^ten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seinen d io n9sbe f u 9 n is durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nach- ^sifl'ci«k aucl1 nach 9ereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute,
C^ 9egenseitig ver ' treten -
isasmoi 1? eber bat seine Unterschrift durch die Gemeinde- bzw. Ver- ^SQlanhin everwa ' tun 9 oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehör- !»fei n i Qun ' 9 H en zu lassen. Als Geschäft, das der Durchführung der Flur- J%gnfrej nt ’ ist die Be 9laubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und
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^nbetP | Uf d ' e lnhaber von Rechten an Grundstücken
sn mit rjjp 1 '^ 6 ; deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhal- l^äsolan I" .düng ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereini- ur die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten
Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.
Da die eingetragenen Rechte im Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen an Stelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.
IV. Zusatz für Eigentümer der an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücke
Die Eigentümer der an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücke sind Nebenbeteiligte des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Holler. Sie erhalten keinen gesonderten Auszug aus dem Flurbereinigungsplan.
Soweit die Grenze des Flurbereinigungsgebietes nicht festgestellt ist, wird deren Anerkennung sowie die Anerkennung abgehender Flurstücksgrenzen durch die Eigentümer der an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Flurstücke nach § 56 Satz 3 FlurbG durch Festsetzung im Flurbereinigungsplan ersetzt.
Hierbei handelt es sich um folgende Flurstücke:
Gemarkung Holler
Flur 5 Nrn.: 344/4, 354/7, 359/8, 376/3, 376/25, 408/1, 408/2,
408/3, 408/4, 408/5, 437/3, 440/2, 445/1, 448/1, 455/8, 3360/5, 3360/6, 3361/1
Flur 39 Nm.: 1/2, 16, 18/1, 19, 20, 21,22, 23, 24, 32, 33, 34, 35,
36/1,37, 38, 39, 41,48, 49, 50, 58, 59, 64, 80/2, 83 Flur 40 Nm.: 1,2, 3, 4, 5, 6, 7/2, 8, 19, 20, 21,22, 23, 24, 25, 52
Flur 43 Nm.: 2/5, 3, 4, 5, 6, 7, 26, 27, 43/17, 43/18, 45/2, 46, 47,
48, 49, 50/1,50/2, 63/1 Gemarkung Montabaur
Nm.: 651/1, 2761/1 Nrn.: 2808/15, 2808/19, 2808/20 Nrn.: 2169/1,2316/2, 2898
Nrn.: 1311/5, 1339/2, 1364/2, 1382/3, 1462/2, 2774/1, 2775/2 Nrn.: 1118/2
Nrn.: 1588/1, 2794/16, 2794/17
Flur 3 Flur 4 Flur 7 Flur 13
Flur 14 Flur 15
Gemarkung Untershausen
Flur 2 Nrn.: 428, 429, 444, 458, 467, 721/1, 721/2, 1372
Flur 3 Nrn.: 301, 312, 318, 319, 327, 328
Flur 6 Nrn.: 1114, 1115, 1116, 1117, 1118, 1119, 1120, 1121,
1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1127, 1128, 1389 Flur 8 Nr.: 1401
Flur 12 Nrn.: 1423, 1424
Flur 15 Nr.: 1346
Gemarkung Niederelbert Flur 12 Nr.: 54/2
Deren Grenzen gelten von den jeweiligen Eigentümern als anerkannt, soweit sie nicht ausdrücklich Widerspruch erheben.
Gleiches gilt für die Anerkennung neu eingebrachter Grenzmarken abgehender Flurstücksgrenzen.
Westerburg, 15.08.2005 im Auftrag: Theodor Burkard
Der Leiter des DLR Vermessungsrat
FSV Gelbachtaler Sportfreunde
Alte Herren Stahlhofen
Unser nächstes Freundschaftsspiel gegen die AH Altendiez findet am Samstag, 10.09.2005, auf dem Sportplatz in Altendiez statt. Treffpunkt ist um 16.30 Uhr in Altendiez, Spielbeginn um 17.00 Uhr.
FUSSBALL
Meisterschaft
Am Sonntag, 11.09.2005, spielt unsere 1. Mannschaft auswärts gegen die SG Dernbach/Siershahn/Staudt. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Staudt. Unsere 2. Mannschaft empfängt den SV Türkisch Siershahn ebenfalls am Sonntag, 11.09.2005, um 14.30 Uhr.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Backes
Telefon:.02602/16781
Fax.02602/9970657
Internet. www.untershausen.de
E-Mail .gemeinde @ untershausen.de
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Untershausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Untershausen findet

