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Nr. 36/2005

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Iptliche Bekanntmachung

Mtleistungszentrum Ländlicher 56457 We<st«rh..

^(OLR) Westerwald-Osteifel Verbürg, 15.08.2005

iidnfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler Jahn straß e 5

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Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, wird

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JwSw^er Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs

Sungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der falls gültigen Fassung

«Montag, 26. September 2005 und K Dienstag, 27. September 2005

Stags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Pichmittags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr jiderSport- und Kulturhalle in 56412 Holler

„„nt gegeben.

jjrFlurbereinigungsplan . einschließlich der Nachweise über die Ergeb­ner Wertermittlung - liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die geigten aus. Beauftragte des DLR-Westerwald-Osteifel werden die sie Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzel- sBeteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Die Grenzan- jje ist hierbei grundsätzlich auf Punkte zu beschränken, die bei Bode- Snungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wur- »i. Sie findet nur auf besonderen Antrag statt.

Es fegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens 5 ir Auskunftsertei Iu ng und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung jestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser ladungj besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Aus- Me über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

* Teilnehmer erhält je einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, itrseine alten Grundstücke nach Fläche und Wert sowie seine neuen iiundstücke nach Fläche und Wert als auch das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug äzu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte taannthaben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevoll- *htigten bzw. Vertreter.

LAnhörungstermin

^Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

|ffläß§ 59 Abs. 2 FlurbG sowie zur Bekanntgabe und Anhörung über

-«Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 FlurbG in Verbindung mit

i86Abs. 2 Nr. 4 FlurbG wird hiermit Termin anberaumt auf

Ittwoch, 28. September 2005, vormittags 9.30 Uhr

■derSport- und Kulturhalle in 56412 Holler

^Beteiligten werden hiermit geladen als

'■ Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden

Grundstücke,

f Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungs­verfahren unterliegen,

1 Eigentümer von Grundstücken, die an das Flurbereinigungsgebiet angrenzen.

Werspriiche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbe- were gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung »Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder inner- einer Frist y°n zwei Wochen, beginnend mit dem 29.09.2005 schrift- iiii!mi Z nv Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher bi* K Westerwa| d" 0steifel ‘ Bahnhofstraße 32, 56410 Monta- «n. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind wevernandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Wider- mussen ' nn erhalb der zweiwöchigen Frist beim DLR Westerwald- Itoti . ein9egan 9 en sein. Hierauf wird besonders hingewiesen. M' 9 ! Ein9aben oder Vorsprachen beim DLR-Westerwald-Ostei- moiJJ sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei y che Wirkungen.

Ä die ke *ne Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum W S ermin nicht 2U erscheinen.

äienBmÜn - brnehmun 9 des Termins verhindert ist, kann sich durch Wsrtrntii H^h^ten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss sei­nen d io n9sbe f u 9 n is durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nach- ^sifl'ci«k aucl1 nach 9ereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute,

C^ 9egenseitig ver ' treten -

isasmoi 1? eber bat seine Unterschrift durch die Gemeinde- bzw. Ver- ^SQlanhin everwa ' tun 9 oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehör- !»fei n i Qun ' 9 H en zu lassen. Als Geschäft, das der Durchführung der Flur- J%gnfrej nt ’ ist die Be 9laubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und

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^nbetP | Uf d ' e lnhaber von Rechten an Grundstücken

sn mit rjjp 1 '^ 6 ; deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhal- l^äsolan I" .düng ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereini- ur die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten

Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintra­gungen festgestellt werden.

Da die eingetragenen Rechte im Flurbereinigungsverfahren durch die Aus­weisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen an Stelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Ter­min nicht unbedingt erforderlich.

IV. Zusatz für Eigentümer der an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücke

Die Eigentümer der an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grund­stücke sind Nebenbeteiligte des Vereinfachten Flurbereinigungsverfah­rens Holler. Sie erhalten keinen gesonderten Auszug aus dem Flurberei­nigungsplan.

Soweit die Grenze des Flurbereinigungsgebietes nicht festgestellt ist, wird deren Anerkennung sowie die Anerkennung abgehender Flurstücks­grenzen durch die Eigentümer der an das Flurbereinigungsgebiet angren­zenden Flurstücke nach § 56 Satz 3 FlurbG durch Festsetzung im Flur­bereinigungsplan ersetzt.

Hierbei handelt es sich um folgende Flurstücke:

Gemarkung Holler

Flur 5 Nrn.: 344/4, 354/7, 359/8, 376/3, 376/25, 408/1, 408/2,

408/3, 408/4, 408/5, 437/3, 440/2, 445/1, 448/1, 455/8, 3360/5, 3360/6, 3361/1

Flur 39 Nm.: 1/2, 16, 18/1, 19, 20, 21,22, 23, 24, 32, 33, 34, 35,

36/1,37, 38, 39, 41,48, 49, 50, 58, 59, 64, 80/2, 83 Flur 40 Nm.: 1,2, 3, 4, 5, 6, 7/2, 8, 19, 20, 21,22, 23, 24, 25, 52

Flur 43 Nm.: 2/5, 3, 4, 5, 6, 7, 26, 27, 43/17, 43/18, 45/2, 46, 47,

48, 49, 50/1,50/2, 63/1 Gemarkung Montabaur

Nm.: 651/1, 2761/1 Nrn.: 2808/15, 2808/19, 2808/20 Nrn.: 2169/1,2316/2, 2898

Nrn.: 1311/5, 1339/2, 1364/2, 1382/3, 1462/2, 2774/1, 2775/2 Nrn.: 1118/2

Nrn.: 1588/1, 2794/16, 2794/17

Flur 3 Flur 4 Flur 7 Flur 13

Flur 14 Flur 15

Gemarkung Untershausen

Flur 2 Nrn.: 428, 429, 444, 458, 467, 721/1, 721/2, 1372

Flur 3 Nrn.: 301, 312, 318, 319, 327, 328

Flur 6 Nrn.: 1114, 1115, 1116, 1117, 1118, 1119, 1120, 1121,

1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1127, 1128, 1389 Flur 8 Nr.: 1401

Flur 12 Nrn.: 1423, 1424

Flur 15 Nr.: 1346

Gemarkung Niederelbert Flur 12 Nr.: 54/2

Deren Grenzen gelten von den jeweiligen Eigentümern als anerkannt, soweit sie nicht ausdrücklich Widerspruch erheben.

Gleiches gilt für die Anerkennung neu eingebrachter Grenzmarken abge­hender Flurstücksgrenzen.

Westerburg, 15.08.2005 im Auftrag: Theodor Burkard

Der Leiter des DLR Vermessungsrat

FSV Gelbachtaler Sportfreunde

Alte Herren Stahlhofen

Unser nächstes Freundschaftsspiel gegen die AH Altendiez findet am Samstag, 10.09.2005, auf dem Sportplatz in Altendiez statt. Treffpunkt ist um 16.30 Uhr in Altendiez, Spielbeginn um 17.00 Uhr.

FUSSBALL

Meisterschaft

Am Sonntag, 11.09.2005, spielt unsere 1. Mannschaft auswärts gegen die SG Dernbach/Siershahn/Staudt. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Staudt. Unsere 2. Mannschaft empfängt den SV Türkisch Siershahn ebenfalls am Sonntag, 11.09.2005, um 14.30 Uhr.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Backes

Telefon:.02602/16781

Fax.02602/9970657

Internet. www.untershausen.de

E-Mail .gemeinde @ untershausen.de

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Untershausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Unters­hausen findet