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Wochenblatt VG Montabaur

Frauentag in Limburg

Näheres zum Frauentag in Limburg finden Sie unter den kirchlichen Nach­richten, Pastoraler Raum Buchfinkenland/Elbertgemeinden!

Frauengemeinschaft Holler/Untershausen

Bitte vormerken! Als Entschädigung für die ausgefallene Wallfahrt laden wir am Donnerstag, 13.10.2005, herzlich zu einem gemeinsamen Herbst­ausflug ein. Nähere Informationen folgen in Kürze. Anmeldungen werden qerne entgegen genommen von: Karin Metternich, Tel. 17657 vom '2.0 - 30.09.2005 und Edeltrud Molsberger, Tel. 18296 vom 01.10. 10.10.2005.

KÖB Holler/Untershausen

Bücheräktschn

Nach dem Erfolg Anfang dieses Jahres setzen wir unsere Bücheräktschn fort. Wieder werden an drei Terminen (jeweils dienstags von 16.00 - 17.30 Uhr) in behaglicher Atmosphäre Bücher “nachhaltig erfahren”. Es wird also jeweils eine Geschichte vorgelesen, besprochen und v ' anschließend kreativ umgesetzt, z.B. gekocht, gebastelt und gespielt. Diese Geschichten werden Ihren Kindern lange in Erinne­rung bleiben! Wegen der großen Nachfrage werden dieses Mal zwei Grup­pen mit jeweils 10-12 Kindern betreut. Zur ersten Gruppe gehören die Kin­der der 2. und 3. Schuljahre und die Äktschn ist am 13.09., 04.10. und 08.11.2005. In der zweiten Gruppe werden die Erstklässler am 27.09., 18.10. und 22.11.2005 erwartet. Ein Unkostenbeitrag von 5 € wird beim ersten Treffen erhoben. Anmeldungen werden entgegen genommen von Annette Labonte, Tel. 02602/9995889.

SV “Fortuna” Holler

Alte Herren

Am Samstag, 10.09.2005, spielen wir um 16.00 Uhr in Kadenbach. Abfahrt: 15.20 Uhr “Gaststätte Heibel”.

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Stahlhofen

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal

(nur während der Sprechstunde).02602/917163

sonst Telefon.02602/5650

E-Mail:. hubert.diel@t-online.de

Internet:. www.stahlhofen-ww.de

Benutzungsordnung für die Grillanlage

Die Schwansänger mit Ortsbürgermeister Hubert Diel und der neuen Benutzungsordnung

Ab 01.06.2005 ist nun die neue Benutzungsordnung für unseren Grillplatz in Kraft. Die Schwansänger, die die Pflege und Betreuung unseres Grill­platzes übernommen haben, konnten nun im Rahmen eines geselliqen Beisammenseins diese Ordnung und noch einige Hinweise zum Platz an emer Tafe! anbringen. Ich darf mich bei unseren Schwansängern für ihre Arbeit, die sie jedes Jahr unentgeltlich am Grillplatz verrichten bei dieser Gelegenheit nochmals ganz herzlich bedanken und bitte zukünftiq alle Benutzer des Grillplatzes um Beachtung der Benutzungsordnung. 9

Benutzungsordnung Hubert Diel, Ortsbürgemieister

für die Grillanlage der Ortsgemeinde Stahlhofen Der Ortsgemeinderat von Stahlhofen bei Montabaur erlässt nachstehen­de Benutzungsordnung für die gemeindeeigene Grillanlaqe-

§ 1 - Eigentum

Eigentümerin der Schutzhütte, des Toilettengebäudes des dazu- gehorenden Geländes mit Feuerstelle und Teichanlage, Grilleinrichtun-

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gen und Papierkörben ist die Ortsgemeinde Stahlhofen rv die Bezeichnung “Grillanlage Hahnbachtal”. ' Ule Anl

§ 2 • Aufsicht

Die Ortsgemeinde Stahlhofen überträgt die Patenschaft fii ge an den Stammtisch “Schwansänger aus Stahlhofen nji"c! e , Grillan, a- ger” erklären sich bereit, bis auf Widerruf, die notwendig i Wansä ' 1 - tungsarbeiten kostenlos durchzuführen. Das Material wird dMrh ter,la| - gemeinde gestellt. Gleichzeitig werden sie ermächtigt die Vpr hclie0rts ‘ gesamten Grillanlage selbständig vorzunehmen. Die “Schw Un9der benennen aus ihren Reihen einen “Hüttenwart", dem die Aufo? 8 ^ 198 '"

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Vermietung übertragen wird. Der Name des Hüttenwarte*V h B ekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsqemeinde uL/T durcf > Aushang an der Grillanlage benannt. ontabaurund

§ 3 - Benutzungsrecht

Die Grillanlage kann für Familien-, Vereinsfeiem und Veranstaltun licher Art genutzt werden. Die Ortsgemeinde und der Hüttenwart den in besonderen Fällen über die Vergabe der Benutzung der GrHI i

§ 4 - Anmeldung ■

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Die Anmeldung zur Benutzung der Grillanlage erfolqt ausschliemw^

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Hüttenwart (siehe § 2) oder dessen Stellvertreter. Die Anmeldunapn w den nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. yenwer ‘

§ 5 - Pflichten des Benutzers

Die Benutzer der Grillanlage und des Mobiliars haben die Einrichtunn pfleglich zu behandeln. Feuer darf nur innerhalb der dafür angeleatenFp erstelle angezündet werden. Wegweiser und Ausschilderungen zur Gnt lanlage dürfen nur durch die Ortsgemeinde vorgenommen werden Ander weitige Hinweise oder Plakatierungen sind zu unterlassen. e '

Nach Benutzung der Grillanlage sind die Schlüssel bis 12.00 Uhr des fol­genden Tages an die ausgebende Stelle zurückzugeben.

Der Fußboden der Hütte ist nach Nutzung zu kehren und die Tische und Bänke sind abzuwischen.

Das Toilettengebäude ist feucht auszuwischen und sauber zu hinterlas­sen. Die Außentüren und Fenster sind zu verschließen.

Alle Abfallgefäße sind zu entleeren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Etwaige Beschädigungen an der Grillanlage, dem Mobiliar und andere Unregelmäßigkeiten sind unaufgefordert dem Hüttenart/Stellvertreterzu melden. Im Unterlassungsfall besteht das uneingeschränkte Recht, die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten auf Kosten des letzten Benut­zers seitens der Ortsgemeinde Stahlhofen durchführen zu lassen. Dies gilt im besonderen für den Verlust eines Schlüssels, da alle Schlösser und die dazugehörigen Schlüssel ersetzt werden müssen. Die Kosten trägt der letzte Benutzer.

Als Benutzer gilt der Mietschuldner, der die Gebühren entrichtet und die Schlüssel entgegengenommen hat.

§ 5 a - Hinweis auf das Landesforstgesetz Auf die Vorschriften des Betretens, Reitens und Befahrens des Wald­weges (§ 22 LWaldG) wird hingewiesen; insbesondere auf § 22 Abs. 2, dessen Wortlaut nachstehend abgedruckt ist:

“Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dür­fen nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrech­te anderer am Wald ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen”.

§ 6 - Kontroll- und Weisungsbefugnis

Zur Einhaltung der Benutzungsordnung stehen dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Stahlhofen zu jeder Zeit Kontroll- und Weisungsrechte zu. Gleichzeitig sind den Anordnungen und Weisungen des Hüttenwartes/Stellvertreters unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

§ 7 • Benutzungsgebühr

Für die Benutzung der Grillanlage wird eine Gebühr in Höhe von 20,— (Zwanzig), € / je Tag erhoben. An Kaution sind 50,— (Fünfzig) € zu hin- terlegen, die bei ordnungsgemäßem Verlassen der Anlage zurückerstat­tet werden.

§ 8 - Gebührenbefreiung

Bei Benutzung der Grillanlage durch den Kindergarten Stahlhofen entfällt die Gebühr. Weitere Ausnahmefälle werden einvernehmlich zwischen a Ortsgemeinde und dem Hüttenwart entschieden.

§ 9 - Ausschluss von der Vermietung

Sollten Benutzer der Grillanlage Anlass zu erheblichen Beanstandungen (Verschmutzung, Verwüstung, Lärmbelästigung etc.) geben, kanna ®. .. tenwart oder die Ortsgemeinde eine nochmalige Vermietung an Benutzer ausschließen.

§10-Haftung . g

Die Benutzung der Grillanlage und aller Einrichtungen erfolgt auf Gefahr. Die Ortsgemeinde Stahlhofen und die beauftragten Petsi ten für keinerlei Schäden (Personen-, Sach- und Ve r mög e nsscn > n den Benutzern/Besuchern während der Benutzung der Anlage

§ 11 - Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt ab 01.06.2005 in Kraft. Djgj

56412 Stahlhofen, 01.06.2005 oJSrt**

Regina Ferdinand wird 75 Jahre Namen

Am 11.09.2005 feiert Regina Ferdinand ihren 75. Geburtstag- wünsche

der Ortsgemeinde darf ich dazu ganz herzlich gratulieren

alles Gute vor allem Glück und Gesundheit. ■■,„ a rmeis&

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