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Montabaur
Nr. 36/2005
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gliche Bekanntmachung
itleistungszentrum Ländlicher 56457 Westerburg, 15.08.2005 . ’ ( DL r) Westerwald-Osteifel Jahnstraße 5
[Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler
L b1 845 HA. 10.2
Huna zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum tangstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
Ukanntgabetermin
vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, wird L Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flur- Lereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der « gültigen Fassung am Montag, 26. September 2005 und am istag, 27. September 2005 jeweils vormittags von 9.00 Uhr bis & Uhr und nachmittags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr in der Sport- L Kulturhalle in 56412 Holler bekannt gegeben. jrFlurbereinigungsplan - einschließlich der Nachweise über die Ergebner Wertermittlung - liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die ■ieiligten aus. Beauftragte des DLR-Westerwald-Osteifel werden die [sie Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzel- Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Die Grenzan- ;e ist hierbei grundsätzlich auf Punkte zu beschränken, die bei Bode- inungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wur- Sie findet nur auf besonderen Antrag statt.
Esliegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung : ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser (Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Aus- tünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen. lerTeilnehmer erhält je einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, «eine alten Grundstücke nach Fläche und Wert sowie seine neuen Endstücke nach Fläche und Wert als auch das Verhältnis seiner Sesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug tzu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte snannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevoll- ichtigten bzw. Vertreter.
[LAnhörungstermin
JiAnhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes näß§ 59 Abs. 2 FlurbG sowie zur Bekanntgabe und Anhörung über Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 FlurbG in Verbindung mit 36Abs. 2 Nr. 4 FlurbG wird hiermit Termin anberaumt auf Mittwoch, September 2005, vormittags 9.30 Uhr in der Sport- und Kulturhalle 156412 Holler.
Pie Beteiligten werden hiermit geladen als
Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
Eigentümer von Grundstücken, die an das Flurbereinigungsgebiet angrenzen.
fcsprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbeson- e gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des sschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb er Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 29.09.2005 schriftlich ninfvif ^‘ edersc hrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum ^hWesterwald-Osteifel- Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur erhe- Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine L "diungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche ljl ei ninner h a lb der zweiwöchigen Frist beim DLR Westerwald-Ostei- gegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Irh ^ 6 ^' n ? a * 3en oder Vorsprachen beim DLR-Westerwald-Osteifel ^nge S n° nSt ^ en ^ tellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche
hSP’ die keir) e Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum rnmgstermin nicht zu erscheinen.
tp^i.^hrnohmung des Termins verhindert ist, kann sich durch * Vertrat m ä chti 9 ten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seinen J un 9 s b e f u 9riis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nach- Nlssio J 6 i. aucb nac hgereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute, gegenseitig vertreten.
^dsnp 1 m Cl ' 1, § eber bat seine Unterschrift durch die Gemeinde- bzw. Ver- Wördfthl ei I 1de '. verwaltun 9 oder durch eine Gerichts- oder Polizei- fcberpini« aub '9 en zu lassen. Als Geschäft, das der Durchführung der ih^fSI dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten-
III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.
Da die eingetragenen Rechte im Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen an Stelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.
IV. Zusatz für Eigentümer der an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücke
Die Eigentümer der an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücke sind Nebenbeteiligte des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Holler. Sie erhalten keinen gesonderten Auszug aus dem Flurbereinigungsplan.
Soweit die Grenze des Flurbereinigungsgebietes nicht festgestellt ist, wird deren Anerkennung sowie die Anerkennung abgehender Flurstücksgrenzen durch die Eigentümer der an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Flurstücke nach § 56 Satz 3 FlurbG durch Festsetzung im Flurbereinigungsplan ersetzt.
Hierbei handelt es sich um folgende Flurstücke:
Gemarkung Holler
Flur 5 Nrn.: 344/4,354/7, 359/8,376/3,376/25,408/1,408/2,408/3,408/4,
408/5, 437/3, 440/2, 445/1,448/1,455/8, 3360/5, 3360/6, 3361/1
Flur 39 Nrn.: 1/2,16, 18/1,19, 20, 21,22, 23, 24, 32, 33, 34, 35, 36/1,37,
38, 39, 41,48, 49, 50, 58, 59, 64, 80/2, 83
Flur 40 Nrn.: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/2, 8, 19, 20, 21,22, 23, 24, 25, 52
Flur 43 Nrn.: 2/5, 3, 4, 5, 6, 7, 26, 27, 43/17, 43/18, 45/2, 46, 47, 48, 49,
50/1, 50/2, 63/1
Gemarkung Montabaur
Flur 3 Nrn.: 651/1,2761/1
Flur 4 Nrn.: 2808/15, 2808/19, 2808/20
Flur 7 Nrn.: 2169/1, 2316/2, 2898
Flur 13 Nrn.: 1311/5, 1339/2, 1364/2, 1382/3, 1462/2, 2774/1,2775/2
Flur 14 Nrn.: 1118/2
Flur 15 Nrn.: 1588/1, 2794/16, 2794/17
Gemarkung Untershausen
Flur 2 Nrn.: 428, 429, 444, 458, 467, 721/1,721/2, 1372 Flur 3 Nrn.: 301,312, 318, 319, 327, 328
Flur 6 Nrn.: 1114, 1115, 1116, 1117, 1118, 1119, 1120, 1121, 1122,
1123, 1124, 1125, 1126, 1127, 1128, 1389
Flur 8 Nr.: 1401
Flur 12 Nrn.: 1423, 1424
Flur 15 Nr.: 1346
Gemarkung Niederelbert
Flur 12 Nr.: ,54/2
Deren Grenzen gelten von den jeweiligen Eigentümern als anerkannt, soweit sie nicht ausdrücklich Widerspruch erheben.
Gleiches gilt für die Anerkennung neu eingebrachter Grenzmarken abgehender Flurstücksgrenzen.
Westerburg, 15.08.2005 i.A Theodor Burkard
Der Leiter des DLR Vermessungsrat
Wohin am Samstag?
Einkaufsbummel mit Kaffeeklatsch
Der “Mutter-Kind-Kreis” lädt zum 8. Basar für Selbstanbieter “Alles rund ums Kind” für Samstag, 10. September ab 14.00 Uhr in die Sport- und Kulturhalle ein. Neben Baby- und Kinderkleidung, Umstandsmoden und Spielsachen werden auch Kaffee und Kuchen angeboten. Die Kuchentheke ist für “Jedermann” geöffnet. Der Erlös kommt den Kindern des “Mut- ter-Kind-Kreises” zugute. Auf viele Gäste freuen sich der “Mutter-Kind-Kreis” und Ortsbürgermeisterin Margret Fiosdorf
Kath. Pfarramt St. Margaretha Holler
Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 Uhr -12.00 Uhr
Seniorengymnastik:
MONTAG, 12.09.2005,14.45 Uhr Pfarrheim, Holler
Mutter-Kind-Kreis:
DIENSTAG, 13.09.2005, 9.30 - 11.30 Uhr Pfarrheim, Holler Tel. Palik 970420 0 . Roth 917049
Kath. öffentl. Bücherei:
DIENSTAG, 13.09.2005, 16.00 -18.00 Uhr Pfarrheim, Holler Firmkurs Dienstagsgruppe:
DIENSTAG, 13.09.2005, 18.15 Uhr Pfarrheim, Holler PGR-Sitzung:
MITTWOCH, 14.09.2005,19.30 Uhr Pfarrheim, Holler
Firmkurs Donnerstagsgruppe:
DONNERSTAG, 15.09.2005, 18.00 Uhr Pfarrheim, Holler
Pfarrbüro geschlossen
Das Pfarrbüro ist am Montag, 12.09., und Dienstag, 13.09.2005 nicht besetzt!

