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Montabaur

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"^Bekanntmachung

. (Stellung einer Erganzungssatzung Hpn Bereich des Grundstücks Flur 4, zelle 137/1 der Stadt Montabaur - Ettersdorf;

^entliehe Auslegung der Planungsunterlagen gemäß §§ 34 m 3II des Baugesetzbuches (BauGB)

.0

Nr. 51/52/2000

Qfadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den ahinss aefasst, den Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich 56 Grundstücks Flur 4, Parzelle 137/1 öffentlich auszulegen.

planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom D fni 2001 bis 09 . 02.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde- /l iujnq Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, Sn Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und Whs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags 00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis *230 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

mreaungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- Sung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht

werden.

Der

Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze.

Montabaur,

18 . 12.2000

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

RheinJandplalz

Aiisiug aus dem Liegenschaft? katister Flurkane - Erstausfertigung

Vermessungs- und Katasterverwaltur Monubaur . 26.06 2000 "*

Ungefährer MaJliub l: 1000 Aiurag-Nr. fCB 4779/00

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Gewinde Monubaur Gtnufktiflg Ettersdorf

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HientJt wi/d amtlich beglaubigt, da« der Auszug rrut dem JCauitenuchweu uberei/isiunro: Kauateramt

45 2084A

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Qirkenhöf

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mungssaUung für den Bereich des Grundstückes

Flur 4, Flurstück 137/1

in Montabaur-Ettersdorf

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/ FH 9,00 m

GRZ 0.3

GFZ0.6

Räumlicher Geltungsbereich Baugrenze

allgemeines Wohngebiet gern. § 4 BauNVO

max. 2 Vollgeschosse zulässig Firsthöhe max 9,00 m Grundflächeiuahl GeschossflächenzahiVLJ T

Am Kirchweg

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesVor der Milmet - Schieferfeldchen der Stadt Montabaur

Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

er Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 die Ände- Jn i 6S BebauungsplanesVor der Milmet - Schieferfeldchen beschlos- (siehe vorstehende Veröffentlichung).

§ ö Abs, 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und ii,n C * er Ptanung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Gerung und Erörterung zu geben.

?Iih 6SerT1 ^ wec k liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der opm 01 !! 08 01 - 2001 bis 09.02.2001 (einschließlich) bei derVerbands- erPhto Verwa ^ un 9 Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- l ane ,, z ® 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens- iipreta mittw °chs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don- Ä v ° n OQ-OO bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags i, ,® bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. wbaur, 18.12.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesVor der Milmet - Schieferfeldchen der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Beschluss gefasst, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Vor der Milmet - Schieferfeldchen einzuleiten.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4. und 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze.

Montabaur, 18.12.2000 . Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Mlilme

ieferfeldch

LEGENDE

allgemeines Wohngebiet 2 Vollgeschosse max. zulässig

Reckenthai

GRZ 0,4

Grundflächenzahl 0.4

GFZ 0.8

Geschossflächenzahi 0.8

Baugreoze

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141)

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietFanggartenhohl der Stadt Montabaur gemäß § 66 BauGB durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 30.10.2000 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umle­gungsverzeichnis.

Der Umlegungsplan kann beim Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, Zimmer 134, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechts­behelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, 13.12.2000

Reichling, Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur

Montabaur, Alter Galgen

Wegen Verlegearbeiten einer Gasleitung in der Robert-Bosch-Straße, kann es ab der 1. KW im Jahr 2001 zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer, sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur örtliche Ordnungsverwaltung