Wochenblatt VG Montabaur
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Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze.
Montabaur, 18.12.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich des Grundstücks Flur 4, Parzelle 137/1 der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß ^34 V i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Beschluss gefasst, für den Bereich des Grundstücks Flur 4, Parzelle 137/1 eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 34 V i.V.m. 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Montabaur, 18.12.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister »
Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” der Stadt Montabaur;
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.10.2000 die I. Änderung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.01.2001 bis 09.02.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 18.12.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Au” der Stadt Montabaur
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ' gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Au” erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegungsfrist wurde auf zwei Wochen verkürzt.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 08.01.2001 bis 19..01.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze.
Montabaur, 18.12.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Rheinlandpfalz
Auszug aus dem Uegenschaftskataster • Flurkane - Erstausferügimg
Vermessungs- und Katasterverwaltuc Monubaüi~~26 06.2000 ~
Ungefährer Maßstab l 1000 Arurag-Nr KB 4779/00
Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass der Auszug mit dem Katisteraachweis ubereinsiumm.
Landkreis westerwaidkreis Gemeinde Montabaur Gemarkung Ettersdorf Flur Rahmenjcarie
Kausteramt Westerburg
Lm Aufira
45 2084A
Flur 3
Birkenhof
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Ergänzungssatzung für den Bereich des Grundstückes
Flur 4, Flurstück 137/1 ~ 6
in Montabaur-Ettersdorf
Legende
Räumlicher Geltungsbereich --Baugrenze
allgemeines Wohngebiet gern. § 4 BauNVO
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II max. 2 Vollgeschosse zulässig
FH 9,00 m Firsthöhe max. 9,00 m GRZ 0,3 Grundflächenzahl
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