Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

16

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze.

Montabaur, 18.12.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

hkt

r *''*w*j?y* )

f »«wtww

i «© 5;

y.-Ä >

SJElis

ÜB

Öffentliche Bekanntmachung

'Uniitoif

Gemeinde

GemarkuflC

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich des Grundstücks Flur 4, Parzelle 137/1 der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß ^34 V i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Beschluss gefasst, für den Bereich des Grundstücks Flur 4, Parzelle 137/1 eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebau­ungsplanes ist aus der abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 34 V i.V.m. 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Montabaur, 18.12.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister »

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des Bebauungsplanes Fanggartenhohl der Stadt Montabaur;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.10.2000 die I. Änderung des BebauungsplanesFanggartenhohl beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.01.2001 bis 09.02.2001 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 18.12.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesIn der Au der Stadt Montabaur

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ' gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des BebauungsplanesIn der Au erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegungsfrist wurde auf zwei Wochen verkürzt.

Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 08.01.2001 bis 19..01.2001 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze.

Montabaur, 18.12.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Rheinlandpfalz

Auszug aus dem Uegenschaftskataster Flurkane - Erstausferügimg

Vermessungs- und Katasterverwaltuc Monubaüi~~26 06.2000 ~

Ungefährer Maßstab l 1000 Arurag-Nr KB 4779/00

Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass der Auszug mit dem Katisteraachweis ubereinsiumm.

Landkreis westerwaidkreis Gemeinde Montabaur Gemarkung Ettersdorf Flur Rahmenjcarie

Kausteramt Westerburg

Lm Aufira

45 2084A

Flur 3

Birkenhof

ksen

Ergänzungssatzung für den Bereich des Grundstückes

Flur 4, Flurstück 137/1 ~ 6

in Montabaur-Ettersdorf

Legende

Räumlicher Geltungsbereich --Baugrenze

allgemeines Wohngebiet gern. § 4 BauNVO

WA

II max. 2 Vollgeschosse zulässig

FH 9,00 m Firsthöhe max. 9,00 m GRZ 0,3 Grundflächenzahl

-

rc7A , ^ Mg l| 10 AM ) Sws 1 k*ugi«r|UMl

GFZ0.6 Geschossflächenzahl ..... p nM m> «» »*> oaa, ' u

Mfigssatzut

B

inl

/ FH9

Öffentlicf

Ändert

Schiefe

Mer: Dur Abs. 1 de Der Stadtr fungdest sen (siehe Nach § 3 ?wecke d Äußerung dieser Zeit vom I Qemeinde erp latz 8, ,a 9s und r uerstags

vonos.oe

Montabai