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Nr. 48/2000

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ifnenblatt

VG Montabaur

[Winterdienj* wjnter sejnen Ejnzug geha | ten hat möchle ich an dje Nachdem nu_^^ urT| und stre upfli C ht erinnern.

* sl( cT^pnreinigungssatzung unserer Gemeinde sind die Anlieger ver­bau' s r H Pn Winterdienst wahrzunehmen. Dazu gehört das Schneeräumen llich h«B estreuen der Gehwege und glatten Flächen; aber auch die nach- Pao Reinigung der Gehwege und Straßenrinnen vom Streumaterial FtPine Gehwege vorhanden sind, gilt hierfür einen Streifen von 1 50 |P° fern tP entlang der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit der Gehwege I jhicnnders gefährlichen Fahrbahnstellen ist gern, der Satzung durch feVeuen mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Splitt, Asche) herzustellen.

' fiirh bei Glatteis kann Salz gestreut werden. Die Schneeräumung der i indestraßen wird durch die Firma Werner Stockburger, Wel- ftwdnrf wahrgenommen. Die Ortsgemeinde wird in diesem Jal feies Streugut zur Verfügung stellen.

hiA/Pise ausdrücklich darauf hin, dass die Schneeräumung in unregel- -nlLi Zeitabständen erfolgt. Die Verpflichtung der Anlieger zur

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Idorf wahrgenommen. Die Ortsgemeinde wird in diesemJahr kein les Streugut z"' w "

Ich weise ausdrücklich

«üRinen Zeitabstandc.. - 3 -- - a

' hnopraumung und Streupflicht wird von der Durchführung des Winter fees der Ortsgemeinde nicht berührt.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Nikolausfeier der Gemeinden backenbach und Horbach

L Sonntag, 03.12.2000, findet ab 16.00 Uhr im Buchfinkenzentrum die »meinsame Nikolausfeier der Gemeinden Gackenbach und Horbach statt. QeKinder, die Eltern, Omas und Opas sind hierzu herzlich eingeladen. [n er Nikolaus, bepackt mit Überraschungen für die Kinder, wird ganz ferüch auch da sein. Er freut sich auf Euch und ist schon ganz gespannt L die Überraschungen, die Ihr, liebe Kinder, für ihn vorbereitet habt. Also [bis dann!

Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister

|Analle Möhnen Immerfroh!

|jaistdenn schon wieder Weihnachten? Jawohl, und das schon sehr bald. Jeshalb treffen wir uns am 06.12.2000 ab 15.00 Uhr in der Gasstätte Üesterwaldblick zu unserem diesjährigen Adventskaffee, an die Päckchen ab 15,00 DM denken.

pIGVCäcilia Horbach e.V.

[Am Freitag, 01.12.2000, beginnt für alle Sänger die Probe um 18.30 Uhr.

Hübingen

[Dienststunden der Gemeindeverwaltung

(apellenstraße 5

innerstags. von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784

[Fax.06439/901807

[elefon Ortsbürgermeister

[dienstlich und privat).06439/901784

Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128

/ermietung Buchfinkenlandhalle.06439/1466

/ermietung Grillhütte.06439/7414

[Öffentliche Bekanntmachung

[Haushaltsrechnung und des ptlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates Ivom 14.11.2000 der Ortsgemeinde Hübingen urdas Haushaltsjahr 1999

Haushaltsrechnung

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt . haushalt DM haushalt DM DM

[Wellung des Ergebnisses

ji Einnahmen 631 . 764.76 161 . 744,44 793 . 509,20

Ne Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00

9 an g alter Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00

93ng alter Kasseneinnahmerest 0,00 0,00 0,00

pme bereinigte

Einnahmen 631 . 764,76 161.744,44 793.509,20

usgaben 631.764,76 161.744,44 793.509,20

L e ue Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00

9 ang alter Haushaltsausgabenreste 0,00 0,00 0,00

i llr J an t 9 al,er Kassenaus gabereste 0,00 0,00 0,00

pme bereinigte

^'Ausgaben 631.764,76 161.744,44 793.509,20

pschuss/Fehlbetrag 0 00 0,00 0,00

es( gestellt:

IVe°rb?w Ur 1003 -2000 Schaaf

n Gemeindeverwaltung Montabaur / Beigeordneter

Entlastungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur für das Haushaltsjahr 1999 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermei­ster den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung zu ertei­len. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom 04.12.2000 - 13.12.2000 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donners­tags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 23.11.2000 (Siegel) Noll

Ortsgemeindeverwaltung Hübingen, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung durch die Ortsgemeinde Hübingen

§ 1 - Ziel und Aufgabe der Dorferneuerungsrichtlinien

(1) Ziel und Aufgabe der Dorferneuerung ist es, den eigenständigen Cha­rakter des Dorfes zu erhalten, das dörfliche Gemeinschaftsleben zu unter­stützen und die besondere dörfliche Wohn- und Wohnumfeldqualität zu pflegen, aber dennoch den gewandelten Bedürfnissen der Menschen und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung des Dorfes Raum zu geben.

(2) Mit diesen Richtlinien sollen

das Bewusstsein der Bürger für die Ziele der Dorferneuerung geweckt im Zusammenwirken zwischen Verbandsgmeinde und Ortsgemein­de private Initiativen angeregt und

unter fachkundiger Beratung durch die Verbandsgemeindeverwal­tung oder Fachingenieure verwirklicht werden.

Die von der Ortsgemeinde eingesetzten Mittel sollen die Förderprogram­me des Landes und der Verbandsgemeinde unterstützen und ergänzen und insgesamt zur Belebung der Bauwirtschaft beitragen.

§ 2 - Träger der Dorferneuerung

Dorferneuerung ist nach Ziel, Inhalt und Umfang Sache der Gemeinden und ihrer Bürger. Danach umfasst die Dorferneuerung sowohl öffentliche (kommunale) als auch private Maßnahmen. Für alle kommunalen Maß­nahmen sind die Gemeinden Träger, für private Vorhaben die Bürger und juristischen Personen des privaten Rechts.

§ 3 - Förderung durch die Ortsgemeinde

(1) Die Ortsgemeinde Hübingen unterstützt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und im Rahmen dieser Richtlinien private Vorhaben, die der Dorferneuerung dienen.

(2) In besonderen Fällen können auch kirchliche Vorhaben gefördert werden. § 4 Förderungsfähige Maßnahmen

(1) Förderungsfähig sind:

1. Maßnahinen zur Gestaltung, Instandsetzung und Modernisierung erhaltenswerter Bauwerke. Dazu gehören insbesondere das Freile­gen und die Instandsetzung von bisher verdecktem Fachwerk, Fas­sadenanstriche sowie Modemisierungsmaßnahmen im Sinne des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes an Fachwerk­häusern und sonstigen erhaltenswerten Bauten.

2. Sonstige Maßnahmen zur Fassadenausbildung (z.B. Gestaltung von Türen, Toren, Fenstern und Läden).

3. Gestaltung von Hofbereichen, landwirtschaftlicher, auch ehemals landwirtschaftlicher Anwesen.

(2) Die im Dorferneuerungskonzept als förderwürdig und erhaltenswerte Bausubstanz gekennzeichneten Gebäude werden vorrangig gefördert.

§ 5 - Art und Höhe der Förderung

(1) Gefördert werden Aufwendungen, sofern sie 2.000,00 DM (1.000 Euro) überschreiten. Zu den Aufwendungen gehören auch Eigenleistungen in angemessenem Umfang. Der Stundensatz richtet sich nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Gemeindearbeiter.

(2) Der Zuschuss beträgt bis zu 10 % der gesamten Aufwendungen, höch­stens jedoch 10.000,00 DM (5.000 Euro). Der Zuschussbetrag wird auf volle 100,00 DM (50 Euro) nach oben aufgerundet.

(3) Mit den Zuschussmitteln können auch Maßnahmen gefördert werden, für die gleichzeitig Mittel aus anderen Förderungsprogrammen in Anspruch genommen werden. Werden für den gleichen Zweck Zuschüsse von ande­ren öffentlich rechtlichen Trägern bewilligt, darf die Gesamtbezuschus­sung 60 v.H. der entstandenen Kosten nicht überschreiten.

(4) Der Forderungsbetrag wird als verlorener Zuschuss gewährt.

§ 6 - Besondere Förderungsbedingungen

Die für Maßnahmen im Sinne des § 4 aufgewendeten Kosten dürfen nicht auf die Mieter abgewälzt werden, soweit sie aus Förderungsmitteln der Ortsgmeinde Hübingen finanziert wurden.