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§ 44 Abs, 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt,
§44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheiniand-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter, Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gackenbach, 24.11.2000 Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde veräußert Baugrundstücke im Baugebiet “Halfterweg-Erweiterung”
Die Ortsgemeinde ist derzeit noch im Eigentum von fünf unbebauten Grundstücken im neuen Baugebiet “Halfterweg-Erweiterung”. Im Jahr 2001 beabsichtigt die Ortsgemeinde 2 bzw. 3 dieser Grundstücke zu veräußern. Die Nachfrage von Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus unserer Gemeinde soll hierbei Vorrang vor auswärtigen Anfragen haben. Ich bitte daher mögliche Interessenten aus Gackenbach, Dies und Kirchähr, sich bis spätestens 31.12.2000 mit mir in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen zu den Baugrundstücken (Größe, Preis, Baugebot usw.) erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.
Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Sammlung für den
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
ln den vergangenen Tagen wurde auch in unserer Gemeinde die Sammlung für den Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge durchgeführt, der sich den Erhalt und die Pflege von Kriegsgräbern zum Ziel gesetzt hat. Das Sammelergebnis in unserer Gemeinde beträgt insgesamt 534,00 DM, ein stattliches Ergebnis. Ich darf an dieser Stelle Roswitha Müller, die in Dies insgesamt 157,00 DM, und den Herren Hermann Weidenfeiler und Josef Keller, die in Gackenbach insgesamt 377,00 DM gesammelt haben, für ihr Engagement ganz herzlich danken.
Der gleiche Dank gilt Ihnen, die Sie mit Ihrer Spendenfreudigkeit zu diesem guten Ergebnis beigetragen haben.
Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
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Nikolausfeier der Gemeinden Gackertb
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Am Sonntag, 03.12.2000. findet ab 16.00 Uhr
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
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Gemeindeverwaltung. Telefon: 06^
Ortsbürgermeister privat....Telefon:0643«
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bek| gegeben
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden” der Ortsgemeinde Horbach; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäße Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in der Sitzung am 23.11, Beschluß gefaßt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Im Boden’ lieh auszulegen.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeig) 11.12.2000 bis 12.01.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeul Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Plt] 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstagsj mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,donnerst von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von08®| 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeinta waltunq Montabaur schriftlich oder mündlich zur NiederschriftvoraebJ werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skis^ Horbach, 27.11.2000 Winfried Wilhelmi, Ortsbürgemsl
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