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cjp der Meinung sind, dass Ihr Hund so etwas “nie” tun würdet 1 . «n sich täglich solche Vorfälle in ganz Deutschland. Die Hun- Jde, erergnei ^ wj|d und so | C he Verfolgungen enden nicht selten mit f h S en des Wildes.
P htpn Sie aus diesem Grund über diese Problematik und die Vor- P niaen eines rechtmäßigen Abschusses von wildernden Hun- Ph Katzen durch den Jagdschutzberechtigten informieren. (Jagd- den U uL r htiqter ist der Jagdausübungsberechtigte, der Revierinhaber, der —*r te Jagdaufseher und der Forstbeamte, nicht jedoch der Jagdgast), irtdschutzberechtigte ist befugt, Hunde, die Wild aufsuchen tiüomit dass der Hund mit tiefer Nase im Revier nach Wild sucht
Nr. 48/2000
Der
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v Tdamit dass der i-iuriu mu ueitji i'id&t: im nevier nacn wild sucht W n ™p, mjt ’ dem Reißen) oder verfolgen und die im Jagdbezirk »Vhaib der Einwirkung (die Kontrollperson = z. B. Hundebesitzer hat lU irnntrolle überden Hund verloren, entweder weil der Hund nicht mehr ® ie ht der Hund außer Sichtweite ist oder die Kontrollperson abgelenkt sich nicht mehr um den Hund kümmern kann) ihres Herren ange- 5 H( , n werden, zu töten. Dasselbe gilt für Katzen, die in einer Ent- " ron von mehr als 200 m (gerade 200 m reichen nicht aus) vom
angetroffen
werden (§ 30 Nr. 2 LJG).
Blinde- und
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Ausnahmen.
Tötungsrecht erstreckt sich nicht auf Hirten-, Jagd-,_ „, 1V .
ifolizeihunde soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie erkenn- Ihflrvom Berechtigten zu ihrem Dienst verwandt werden oder sich aus inbcs des Dienstes vorübergehend offensichtlich der Einwirkung ihres ijhrers entzogen haben (§ 30 Nr. 2 LJG).
/ir möchten auch darauf hinweisen, dass diejenige/derjenige, die/der iren/seinen Hund vorsätzlich oder fahrlässig unbeaufsichtigt in ,j neiT i Jagdbezirk laufen läßt, eine Ordnungswidrigkeit begeht, die iiteiner Geldbuße bis zu 10.000,00 DM geahndet werden kann (§ 41 I Ir 12, II LJG). Wir bitten Sie um Beachtung.
erbandsgememdeverwaltung Montabaur achbereich 6.6 - Jagd- und Forstverwaltung
;pD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen
JPD-Fraktionstag in Daubach
'um “Fraktionstag’’ lädt die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Monitor am Samstag, 02.12., ab 9.30 Uhr in das “Heimathaus’’ nach Dau- achein. Neben einem Referat des 1. Kreisbeigeordneten Klaus Knoche den Themen Finanzen, Abfall und Straßenbau im Kreis, ist vormittags loch eine Ortsbegehung mit Ortsbürgermeister Raimund Hahn und weitein Gemeinderatsmitgliedern vorgesehen. Am Nachmittag werden der VG- aushalt 2001 sowie die im kommenden Jahr anstehende Landtagswahl nddie Urwahlen des VG-Bürgermeisters und Landrates sowie die Frakti- hsarbeit 2001 beraten. Beendet wird der Tag um 15.30 Uhr mit einer Bür- srsprechstunde, zu der alle interessierten Daubacher willkommen sind. Weihnachtsfeier
!u unserer diesjährigen Weihnachtsfeier am Samstag, 09. 12.2000, ab 7.00 Uhr, im Gasthaus “Zum Grünen Baum" in Horbach, laden wir hier- nit alle Ortsvereinsmitglieder (mit Partner/in) recht herzlich ein. Um entgehend planen zu können, bitten wir um mündliche Anmeldung bis Mitt- loch, 06.12.2000, bei Familie Hahn, Telefon: 06439/6584 oder Jörg Har- Telefon: 0177/6265308.
PO Termine im Dezember 2000
07.12.: öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates, 17.00 Uhr, Mon- abaur
08.12.: öffentliche Sitzung des Kreistages, 15.00 Uhr, Montabaur
12.12. : “Einblicke in die Westerwälder (Bau)Wirtschaft” des AK-Wirt- chaft der SPD-Kreistagsfraktion, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr, Raum Monteur, Info: 02608/636
16.12. : Sitzung des Wahlteams für die VG-Bürgermeisterwahl, 16.00 L ’, Welschneudorf
Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland
frican-Night
m Kernen der Party für alle Helfer und Mitwirkenden der “KHV-Sitzun- en 2000” am Samstag, 09.12.2000, ab 20:00 Uhr, im Saal des Gast- äuses“Zum Grünen Baum” in Horbach, tritt die Band “Friends.Road” mit incan-Rock, Reggae-Blues und Soul auf. Für das leibliche Wohl ist Kiens gesorgt. Weitere Infos: Harald Dietz, Telefon: 06439/7983 oder
>rg Harle, Telefon: 0177/6265308.
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I Traditionelle Weihnachtsfeier der Buchfinkensenioren
Jahr sind alle Seniorinnen und Senioren, am Sonntag, onh ■ o’ 14 00 Ubr bis 18 00 Uhr, zur Weihnachtsfeier nach Gacken- « ms pfarrheim eingeladen. Bei Kaffee und Kuchen, musikalischen wie weihnachtlichen Programmpunkten.
?«Q/ci n Ä en bitte bis Sonntag, 03.12.2000, bei Susanne Klinkner, Tel. y/b177 > und Reinhard Lehmler, Tel. 06439/7194.
jPvgg. 1920 Horbach e.V.
ald Ver6,n * m ' nternet
iternm e J S u 0Weit: Nicht nur Weihnachten, sondern auch unser Auftritt im p jrnet steht vor der Tür!
ijj tediurn've r frete 0r ^ aC ^' C * e ' St unser Verein dann auch in diesem neuen
,!l einsSi^n re ^ un 9 en ' Wünsche, Ideen, was noch in unsere Homepage ann wendet euch an Frank Schmidt, Horbach, Tel. 1263.
Jugendspielgemeinschaft Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden
Im Rahmen der Hallenkreismeisterschaft um den Sparkassencup nehmen unsere Mannschaften an folgenden Hallenturnieren teil:
!•' ^ nd E-IV-Jugend: Samstag, 02.12.2000; Beginn 9.30 Uhr; Spielort: Sporthalle 2 Montabaur
o II und E-Ill-Jugend: Samstag, 02.12.2000, Beginn 13.45 Uhr, Spielort: Sporthalle 2 Montabaur
F-Il-Jugend: Sonntag, 03.12.2000; Beginn 9.30 Uhr; Spielort: Sporthalle 1 Montabaur
F-l und F-Ill-Jugend: Sonntag, 03.12.2000; Beginn: 13.45 Uhr; Spielort: Sporthalle 1 Montabaur
SENIORENFUSSBALL
Am Wochenende findet folgendes Spiel statt:
Sonntag, 03.12.2000, 14.30 Uhr SG Horbach/Winden - SV Weidenhahn in Horbach
Freizeit- und Breitensport: Walking tut gut
Unter dem Motto “Fit durch den Winter - Walking für Jedermann und Jeder- frau bieten wir ab Januar 2001 einen Walking-Treff an. Denn Walking
• trainiert alle großen Muskelgruppen (Beine, Po, Rücken)
• bringt über die Muskelpumpen in den Beinen auch die Venen auf Trab
• verbessert die persönliche Ausdauerleistung
• wirkt allgemein positiv auf das Herz- Kreislaufsystem
• beeinflußt den Blutdruck günstig
• bringt das Immunsystem auf Trab
• sorgt für eine Verbesserung der Cholesterinwerte
• beugt Osteoporose vor
• macht gute Laune: Alltagsprobleme und Stress rücken in den Hintergrund.
Treffpunkt ist jeweils samstags um 9.00 Uhr und um 15.00 Uhr am Sportplatz Horbach. Erstmals treffen wir uns am Samstag, 06.01.2001. Selbstverständlich sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen. Wer noch mehr Informationen haben möchte, meldet sich bitte bei unserer Übungsleiterin Sonja Meuer (Telefon: 6915) oder bei Ingrid Janz (Telefon: 1548).
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus
Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990
Gemeindehaus.06439/1764
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden” der Ortsgemeinde Gackenbach
hier: Heilung eines Verfahrensfehlers gern. § 215 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Hiermit wird der Bebauungsplan “Im Boden” - in Kraft getreten im Jahre 1974 - erneut öffentlich bekanntgemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der anliegend abgedruckten Planskizze.
Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung der beiden Planurkunden behoben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan bzw. die Änderung rückwirkend zum 01.01.1975 in Kraft.
Der vom Ortsgemeinderat am 30.01.1974 als Satzung beschlossene Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung des Westenwaldkreises am 19.07.1974 genehmigt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma-. chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

