Nr. 42/a
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^(Rpseitigung einer Einfriedung, die einen geringeren v' r J chaU nhält ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht nach dem Anbringen Klage auf Beseitigung ' !l im Falle des Absatzes 1 Satz 3. y
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r; - DieS9 I.na die einen geringeren Abstand als 0,5 m einhält ^'"orcietzt so ist Absatz 1 anzuwenden. Dies gilt auch’ ; # ee 'in einer der Erneuerung gleichkommenden Weise r 1,1
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^fürPflan^ en
. Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
# ! Lnasberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäu-
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einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrund- - ■ hps § 46 - folgende Abstände einzuhalten: ^lüisaenommen Obstbäume), und zwar ^ hsenden Bäumen mit arlgemäß ähnlicher Ausdehnung wie "f Pseudoplatanus), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), 'tulus) Platane (Platanus acerifolla), Roßkastanie ' Vastanüm) Stieleiche (Quercus robur), Douglasfichte thipp ifnlla) Fichte (Picea abies), österreichische Schwarzkiefer
'Jaca) Atlaszeder (Cedrus atlantica).4,0 m,
-f den Bäumen mit artgemäß ähnlicher Ausdehnung wie 3homj "riminus betulus), Vogelbeere (Sorbus aucupata), Weißbirke Sh ui Zierkirsche (Prunus serrulata), Kiefer (Pinus sylvestris),
-on Bäumen .1,5 m
^men und zwar
..4,0 m
% m en auf stark wachsenden Unterlagen veredelt, sowie
::'. 3n und veredelten Walnussbäumen.2,0 m
Zürnen, auf schwach wachsenden Unterlagen veredelt, sowie
ulen, ausgenommen Süßkirschbäume.1,5 m
.^rr (ausgenommen Beerenobststräucher), und zwar -Wenden Sträuchern mit artgemäß ähnlicher Ausdehnung wie Rhododendron-Hybriden), Haselnuss (Coryplus avellana), r ol (Cotoneaster bullata), Flieder (Syringa vulgaris), :Z sn (Forsythia intermedia), Wacholder (Juniperus communis)
.1,0 m
p Sträuchern .0,5 m
«obststräuchern, und zwar
sträuchern.1,0 m
rjenBeerenobststräuchern.0,5 m
inen Rebstöcken.0,5 m
ijchülbeständen.1,0 m
Sze mit Ausnahme der Baumschulbestände von Sträuchern Räuchern die Höhe von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei sitlieAbstände nach Nummer 1 oder 2 eingehalten werden,
r achlsbaumpflanzungen.1,0 m
ehölze die Höhe von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei eAbstände nach Nummer 1 eingehalten werden.
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ptümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks [■'ecken gegenüber den Nachbargrundstücken vorbehaltlich gende Abstände einzuhalten:
ssüber 1,5 m Höhe.0,75 m
Ms zu 1,5 m Höhe.0,50 m
p bis zu 1,0 m Höhe.0,25 m
pSinne des Absatzes 1 sind Schnitt- und Formhecken, und M wenn sie im Einzelfall nicht geschnitten werden.
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i-äen Abstände nach den §§ 44 und 45, in den Fällen des [« 2 a jedoch die 1 1/2-fachen Abstände mit Ausnahme |^ ie ^* a PP e l ar 1en (Populus), sind einzuhalten gegenüber
-au dienen, -
(•ältlich, erwerbsgärtnerisch oder kleingärtnerisch genutzt ^nicht durch Bebauungsplan eine andere Nutzung festge- W) Bebauungsplan dieser Nutzung Vorbehalten sind, j 110(14 5 gelten nicht für
■ 9W, die hinter einer undurchsichtigen Einfriedung vorge- • wund diese nicht überragen,
fanden Grenzen zu öffentlichen Grünflächen und zu
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üiiiviJ Z . u ? Schutze von erosions- oder rutschgefährdeten Wrsteilen Hängen,
Ä en über Grundstücken außerhalb des geschlosse- J e £ erin 9w er tiges Weideland (Hutung) oder Heide sind Ma,, k lc ^ oder gartenbaulich nicht genutzt werden, nicht * ^auch nicht als Hofraum dienen.
^ es Abstandes
Ä^er Mitte des Baumstammes, des Strauches, der ^p 3 t0ck s bis zur Grenzlinie gemessen, und zwar an der anze aus dem Boden tritt.
- - _ Nr. 42/2000
§49 ^
Grenzabstände für Wald
ÄÄSE sind 9egenübe ' Nach -
2. qeaenühpr ft«™ E e * nl3au dienenden Grundstücken.10 m
3. geqenüber „ ®[ l J lche 'ü Verke brsflächen und Wirtschaftswegen ...3 m bei Neubeqründum Sen Grundstücken ' die nicht mit Wald bepflanzt sind,
und bei Verjüngung Z;;;.;.;;;;;;;;;;;; ;;;.
Grundstücken, die mit Wald bepflanzt sind.2 m
Nrn 3 und 4^' * ^S^über Grundstücken im Sinne von § 46 Abs. 2
1 freiz uhaltende Streifen kann mit Laubgehölzen zu 3 m Hio u - h en ’ der ® n na 1ürlicher Wuchs bei einem Grenzabstand bis J m die Hohe v on 2 m nicht überschreitet
Kulfuramt Westerburg, 09.10.2000 i.A. Theodor Burkard
Vermessungsamtsrat
Aktion “Saubere Landschaft”
nonrwf* 1 ' n de »,* etz * en fahren beteiligt sich die Ortsgemeinde Welsch- neudorf an der Aktion “Saubere Landschaft” des Westerwaldkreises. Die Leiiung übernehmen in gewohnter Manier die Kameraden der Freiwillige auerwehr. Es sind jedoch alle Mitbürger und Mitbürgerinnen, die an m fcrhalt einer lebenswerten Umwelt in und um unsere Ortsgemeinde herum interessiert sind, herzlich willkommen.
Treffpunkt am 28.10.2000,10.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Gegen 12.30 Uhr gibt es ebenfalls im Feuerwehrgerätehaus eine kräftige Brotzeit, so daß auch “Langschläfer” noch die Möglichkeit, haben, sich danach anzuschließen.
Ich hoffe auf eine rege Beteiligung und möchte mich bereits jetzt bei allen Helfern für ihr Engagement bedanken.
Welschneudorf, 09.10.2000 Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister
Sendetermin “Hierzuland”
Der avisierte Sendetermin am 20.09.2000 für den Bericht über unsere Ortsgemeinde in der Sendung Hierzuland im Südwestfunk mußte leider wegen einer Sonderberichterstattung im Rahmen der Olympischen Spiele verschoben werden. Als voraussichtlichen neuen Sendetermin wurde uns bislang der 04.02.2001 angegeben.
Ich werde an dieser Stelle natürlich nochmals rechtzeitig an die “Programmierung der Videorecorder” erinnern.
Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister
SV Welschneudorf
Oktoberfest 2000
Am Samstag abend ab 19.00 Uhr ist es endlich wieder soweit: Der SV Welschneudorf lädt zum zweiten Mal zu seinem Oktoberfest ins Gasthaus “Zum Hannes”. Neben guter Stimmung und zünftiger Musik warten natürlich die typischen kulinarischen Leckereien auf unsere Gäste. Es ist original bayerisches Oktoberfestbier im Ausschank, auf die Teller kommen Haxen, Leberkäse, Klöße, Sauerkraut und Brezeln.
Ein Besuch des Oktoberfestes in Welschneudorf lohnt sich also für Jung und Alt. Der Vorstand des SV Welschneudorf freut sich, Sie am Samstag im Gasthaus “Zum Hannes” begrüßen zu dürfen.
Tennisclub 1987 e.V. Welschneudorf
Die Tennisfreiluftsaison endet am Samstag, 28.10.2000. Die Plätze werden dann ab 14.00 Uhr winterfest gemacht. Um tatkräftige Unterstützung seitens der Vereinsmitglieder wird gebeten.
Vorab-Info: Die Jahreshauptversammlung des Tennisclubs findet am Samstag, 18.11.2000 um 20.00 Uhr im Gasthaus “Zum Hannes” statt. Da Vorstand’swahlen anstehen, wird um vollzähliges Erscheinen aller Vereinsmitglieder gebeten.
Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf
Am 22.10.2000 um 10.00 Uhr findet unsere nächste Übung statt. Um rege Teilnahme wird gebeten.
“GELBACHHOHEN”
öffentliche Bekanntmachung
ortschreibung bzw. Überarbeitung
nd Neuerstellung des Flächennutzungsplanes
er Verbandsgemeinde Montabaur
er- Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
;m. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
=r Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am
'09 2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw.
Erarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für
s Dauer von zwei Monaten öffentlich auszulegen.
ehe hierzu die unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte
aröffentlichung.

